Verweigerte Kontrolle zu exportierten Waffen in Indien: Öffnet das Freihandelsabkommen Tür und Tor für Kriegsmaterialexporte?

ShortId
24.3841
Id
20243841
Updated
04.10.2024 12:07
Language
de
Title
Verweigerte Kontrolle zu exportierten Waffen in Indien: Öffnet das Freihandelsabkommen Tür und Tor für Kriegsmaterialexporte?
AdditionalIndexing
09;15;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <ol><li>Welche Konsequenzen in den bilateralen Beziehungen hat dieser Sachverhalt?&nbsp;</li><li>im Fall von Libanon wurden 2019 nach einem ungenügenden Ergebnis der Prüfung, Exporte von Kriegsmaterial grundsätzlich nicht mehr bewilligt.&nbsp;Wird die Schweiz diesem Beispiel folgen und den Export von Kriegsmaterial nach Indien nicht mehr genehmigen?</li><li>Hat der Bundesrat in Erwägung gezogen, risikobasiert zusätzliche Massnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen einzuführen?</li><li>Das am 10.03.2024 unterzeichnete Freihandelsabkommen (FHA) der EFTA-Staaten mit Indien sieht vor, dass Schweizer Kriegsmaterial zollfrei nach Indien exportiert werden kann. Hält der Bundesrat an dieser Bestimmung fest? Welchen Sanktionsmechanismus sieht das FHA bei Vertragsverletzungen vor?</li><li>Hätte eine vorgängige Nachhaltigkeitsstudie den Bundesrat über spezifischen Risiken aufklären können? Weshalb wurde keine solche durchgeführt?</li><li>Welche Massnahmen hat er ergriffen, dass das Schweizer Kriegsmaterialgesetz bezüglich Indien eingehalten wird?</li><li>Erfüllt Indien die in Art. 22a KMG gemachten Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte? Insbesondere bitte ich um die Klärung folgender Aspekte:</li><li>Wie beurteilt er das Verhalten Indiens gegenüber der Staatengemeinschaft, namentlich hinsichtlich der Einhaltung des Völkerrechts?&nbsp;</li><li>Wie beurteilt er die Respektierung der Menschenrechte durch Indien?</li><li>Ist er der Meinung, dass es sich beim Konflikt Indiens mit Pakistan um den Status der Region Kaschmir und beim Grenzstreit Indiens mit China im Himalaya nicht um bewaffnete Konflikte handelt?</li><li>Wie beurteilt er das Risiko, dass das auszuführende Kriegsmaterial an einen verbotenen Endempfänger weitergegeben wurde oder wird?</li></ol>
  • <p>Gemäss geltendem Kriegsmaterialrecht sind Staaten, welche Kriegsmaterial aus der Schweiz importieren, verpflichtet, eine Nicht-Wiederausfuhrerklärung zu unterschreiben. Das WBF ist für die Umsetzung dieser Regel zuständig und überprüft deren Einhaltung periodisch in den Empfängerstaaten. Am 22.08.2024 berichtete SRF, dass Indien dem Seco den Zugang zu gekauften Waffen verweigerte, was eine Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Indien sowie des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) darstellen würde. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p>
  • Verweigerte Kontrolle zu exportierten Waffen in Indien: Öffnet das Freihandelsabkommen Tür und Tor für Kriegsmaterialexporte?
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <ol><li>Welche Konsequenzen in den bilateralen Beziehungen hat dieser Sachverhalt?&nbsp;</li><li>im Fall von Libanon wurden 2019 nach einem ungenügenden Ergebnis der Prüfung, Exporte von Kriegsmaterial grundsätzlich nicht mehr bewilligt.&nbsp;Wird die Schweiz diesem Beispiel folgen und den Export von Kriegsmaterial nach Indien nicht mehr genehmigen?</li><li>Hat der Bundesrat in Erwägung gezogen, risikobasiert zusätzliche Massnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Nicht-Wiederausfuhr-Erklärungen einzuführen?</li><li>Das am 10.03.2024 unterzeichnete Freihandelsabkommen (FHA) der EFTA-Staaten mit Indien sieht vor, dass Schweizer Kriegsmaterial zollfrei nach Indien exportiert werden kann. Hält der Bundesrat an dieser Bestimmung fest? Welchen Sanktionsmechanismus sieht das FHA bei Vertragsverletzungen vor?</li><li>Hätte eine vorgängige Nachhaltigkeitsstudie den Bundesrat über spezifischen Risiken aufklären können? Weshalb wurde keine solche durchgeführt?</li><li>Welche Massnahmen hat er ergriffen, dass das Schweizer Kriegsmaterialgesetz bezüglich Indien eingehalten wird?</li><li>Erfüllt Indien die in Art. 22a KMG gemachten Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte? Insbesondere bitte ich um die Klärung folgender Aspekte:</li><li>Wie beurteilt er das Verhalten Indiens gegenüber der Staatengemeinschaft, namentlich hinsichtlich der Einhaltung des Völkerrechts?&nbsp;</li><li>Wie beurteilt er die Respektierung der Menschenrechte durch Indien?</li><li>Ist er der Meinung, dass es sich beim Konflikt Indiens mit Pakistan um den Status der Region Kaschmir und beim Grenzstreit Indiens mit China im Himalaya nicht um bewaffnete Konflikte handelt?</li><li>Wie beurteilt er das Risiko, dass das auszuführende Kriegsmaterial an einen verbotenen Endempfänger weitergegeben wurde oder wird?</li></ol>
    • <p>Gemäss geltendem Kriegsmaterialrecht sind Staaten, welche Kriegsmaterial aus der Schweiz importieren, verpflichtet, eine Nicht-Wiederausfuhrerklärung zu unterschreiben. Das WBF ist für die Umsetzung dieser Regel zuständig und überprüft deren Einhaltung periodisch in den Empfängerstaaten. Am 22.08.2024 berichtete SRF, dass Indien dem Seco den Zugang zu gekauften Waffen verweigerte, was eine Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Indien sowie des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) darstellen würde. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p>
    • Verweigerte Kontrolle zu exportierten Waffen in Indien: Öffnet das Freihandelsabkommen Tür und Tor für Kriegsmaterialexporte?

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