Fachbereich Sozialhilfe für Auslandschweizer*innen (SAS)

ShortId
24.3845
Id
20243845
Updated
19.09.2024 16:25
Language
de
Title
Fachbereich Sozialhilfe für Auslandschweizer*innen (SAS)
AdditionalIndexing
04;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>-</p>
  • <p>Im Jahre 2015 wechselte der Fachbereich Sozialhilfe für Auslandschweizer*innen (SAS) vom Bundesamt für Justiz in die Konsularische Direktion (KD) des EDA.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Grundlage für den Transfer bildet der Vertrag zwischen dem BJ und der KD vom 12.9.2013. Zu Beginn der Integration wurden die vereinbarten Grundsätze der Zusammenarbeit und der Eigenständigkeit respektiert. Mit der Durchführung des Projektes «Optimierung der KD im Jahre 2020 wurde aber zusehends die Eigenständigkeit der SAS in Frage gestellt. Das neue Organigramm sah eine Abstufung der SAS gegenüber dem Konsularschutz vor. Trotz kritischer Rückmeldungen bzgl. von nicht erreichten Zielen wurde die «Optimierung» nicht evaluiert.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zusehends werden die Kompetenzen der SAS abgebaut: Abstufung der SAS im Organigramm; keine Mitsprache beim SAS-Budget und der Stellenprozente (gegenwärtig ein Abbau); keine Rekrutierung der eigenen Mitarbeiter*innen; markanter Abbau der Aufgaben in der Stellenbeschreibung und eine drastische Reduktion der finanziellen Kompetenzen in der Fallführung. Damit erfolgt ein Bedeutungsverlust der SAS innerhalb der KD. Das führt dazu, dass die SAS zusehends ihrer fachlichen Kompetenz verlustig geht. Die Motivation der Mitarbeitenden nimmt ab, die Qualität der Unterstützung der Auslandschweizer*innen mindert sich, ihr verfassungsrechtlicher Anspruch auf eine gute Dienstleistung schwindet. Die Gesuche nehmen ab trotz zunehmender Anzahl Auslandschweizer*innen und weltweiter Krisen. Projekte zur Untersuchung der Nichtbezugsquote der Sozialhilfe werden nicht durchgeführt. Die SAS hat in den letzten Jahren Millionenbeträge eingespart: Ablösung der Abkommen mit Deutschland, Frankreich und dem Fürstentum Lichtenstein; Auflösung der Beitragszahlung an die Kantone für ihre heimkehrenden Auslandschweizer/innen; die weltweite Reform der kaufkraftbereinigten Unterstützungsansätze.&nbsp;</p><p>Es dauerte eine gewisse Zeit, bis sich der Verlust der Eigenständigkeit der SAS derart klar manifestierte.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Was kann der Bundesrat bewirken, dass die Fachlichkeit und Eigenständigkeit der SAS wiedererlangt wird?&nbsp;</li><li>Wie kann der Bundesrat Verbindlichkeit erreichen gegenüber möglichen Absichtserklärungen und Lippenbekenntnisse der KD?&nbsp;</li></ul>
  • Fachbereich Sozialhilfe für Auslandschweizer*innen (SAS)
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>-</p>
    • <p>Im Jahre 2015 wechselte der Fachbereich Sozialhilfe für Auslandschweizer*innen (SAS) vom Bundesamt für Justiz in die Konsularische Direktion (KD) des EDA.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Grundlage für den Transfer bildet der Vertrag zwischen dem BJ und der KD vom 12.9.2013. Zu Beginn der Integration wurden die vereinbarten Grundsätze der Zusammenarbeit und der Eigenständigkeit respektiert. Mit der Durchführung des Projektes «Optimierung der KD im Jahre 2020 wurde aber zusehends die Eigenständigkeit der SAS in Frage gestellt. Das neue Organigramm sah eine Abstufung der SAS gegenüber dem Konsularschutz vor. Trotz kritischer Rückmeldungen bzgl. von nicht erreichten Zielen wurde die «Optimierung» nicht evaluiert.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zusehends werden die Kompetenzen der SAS abgebaut: Abstufung der SAS im Organigramm; keine Mitsprache beim SAS-Budget und der Stellenprozente (gegenwärtig ein Abbau); keine Rekrutierung der eigenen Mitarbeiter*innen; markanter Abbau der Aufgaben in der Stellenbeschreibung und eine drastische Reduktion der finanziellen Kompetenzen in der Fallführung. Damit erfolgt ein Bedeutungsverlust der SAS innerhalb der KD. Das führt dazu, dass die SAS zusehends ihrer fachlichen Kompetenz verlustig geht. Die Motivation der Mitarbeitenden nimmt ab, die Qualität der Unterstützung der Auslandschweizer*innen mindert sich, ihr verfassungsrechtlicher Anspruch auf eine gute Dienstleistung schwindet. Die Gesuche nehmen ab trotz zunehmender Anzahl Auslandschweizer*innen und weltweiter Krisen. Projekte zur Untersuchung der Nichtbezugsquote der Sozialhilfe werden nicht durchgeführt. Die SAS hat in den letzten Jahren Millionenbeträge eingespart: Ablösung der Abkommen mit Deutschland, Frankreich und dem Fürstentum Lichtenstein; Auflösung der Beitragszahlung an die Kantone für ihre heimkehrenden Auslandschweizer/innen; die weltweite Reform der kaufkraftbereinigten Unterstützungsansätze.&nbsp;</p><p>Es dauerte eine gewisse Zeit, bis sich der Verlust der Eigenständigkeit der SAS derart klar manifestierte.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Was kann der Bundesrat bewirken, dass die Fachlichkeit und Eigenständigkeit der SAS wiedererlangt wird?&nbsp;</li><li>Wie kann der Bundesrat Verbindlichkeit erreichen gegenüber möglichen Absichtserklärungen und Lippenbekenntnisse der KD?&nbsp;</li></ul>
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