Die außerordentliche Liquiditätshilfe der SNB braucht eine umgehend und umfassende Unterstützung durch den Bundesrat.

ShortId
24.3847
Id
20243847
Updated
13.09.2024 14:43
Language
de
Title
Die außerordentliche Liquiditätshilfe der SNB braucht eine umgehend und umfassende Unterstützung durch den Bundesrat.
AdditionalIndexing
24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im Jahr 2023 ihr Dispositiv für die Liquiditätsversorgung des Bankensektors (Emergency Liquidity Assistance, ELA) erweitert. Mit der Initiative «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» möchte die SNB die Finanzstabilität der Schweiz weiter verbessern. Die SNB erwartet, dass möglichst viele Banken an dem Programm partizipieren. Für die Erreichung der Prozessbereitschaft muss eine Bank diverse Vorarbeiten leisten. Unter anderem müssen Übertragungsklauseln in jedem einzelnen Kreditvertrag eingefügt und Schuldbriefe in Registerschuldbriefe umgewandelt werden. Diese Vorarbeiten sind einerseits zeitaufwändig (mehrere Jahre), da sie einzeln im Kundenkontakt thematisiert und umgesetzt werden müssen, und lösen andererseits namhafte Kosten aus. Eine gesetzliche Regelung zur Übertragung von Sicherheiten an die SNB für die Beanspruchung einer außerordentlichen Liquiditätshilfe würde diese Hürde der Vorarbeiten maßgeblich reduzieren und die Prozessbereitschaft der Banken deutlich beschleunigen. Als Beispiel dient das Pfandbriefgesetz, welches in Art. 18 und Art. 23 regelt, dass die Übergabe der Deckung an die Pfandbriefgläubiger bzw. an die Pfandbriefzentralen nicht erforderlich ist. Ferner können durch eine gesetzliche Regelung auch Verunsicherungen bei der Kundschaft vermieden werden, welche aufgrund der Vertragsanpassungen bzw. eines möglichen Schuldnerwechsels entstehen könnten. Insgesamt ließe sich damit die gewünschte Verstärkung der Finanzplatzstabilität deutlich früher erreichen, was im Interesse der SNB liegt.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ul><li>Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die SNB-Initiative "Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten" die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes weiter verbessert?</li><li>Falls ja, ist es im Sinne des Bundesrates, dass möglichst bald viele Banken am SNB-Dispositiv partizipieren?</li><li>Bietet der Bundesrat Hand für eine gesetzliche Regelung für die Beanspruchung einer außerordentlichen Liquidität und damit einhergehende Beschleunigung und Vereinfachung der Prozessbereitschaft der Banken?</li><li>Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine gesetzliche Regelung für die Beanspruchung einer ausserordentlichen Liquidität im Rahmen der politischen Diskussion "Bankenstabilität" weiterverfolgt werden soll?</li></ul>
  • Die außerordentliche Liquiditätshilfe der SNB braucht eine umgehend und umfassende Unterstützung durch den Bundesrat.
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im Jahr 2023 ihr Dispositiv für die Liquiditätsversorgung des Bankensektors (Emergency Liquidity Assistance, ELA) erweitert. Mit der Initiative «Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten» möchte die SNB die Finanzstabilität der Schweiz weiter verbessern. Die SNB erwartet, dass möglichst viele Banken an dem Programm partizipieren. Für die Erreichung der Prozessbereitschaft muss eine Bank diverse Vorarbeiten leisten. Unter anderem müssen Übertragungsklauseln in jedem einzelnen Kreditvertrag eingefügt und Schuldbriefe in Registerschuldbriefe umgewandelt werden. Diese Vorarbeiten sind einerseits zeitaufwändig (mehrere Jahre), da sie einzeln im Kundenkontakt thematisiert und umgesetzt werden müssen, und lösen andererseits namhafte Kosten aus. Eine gesetzliche Regelung zur Übertragung von Sicherheiten an die SNB für die Beanspruchung einer außerordentlichen Liquiditätshilfe würde diese Hürde der Vorarbeiten maßgeblich reduzieren und die Prozessbereitschaft der Banken deutlich beschleunigen. Als Beispiel dient das Pfandbriefgesetz, welches in Art. 18 und Art. 23 regelt, dass die Übergabe der Deckung an die Pfandbriefgläubiger bzw. an die Pfandbriefzentralen nicht erforderlich ist. Ferner können durch eine gesetzliche Regelung auch Verunsicherungen bei der Kundschaft vermieden werden, welche aufgrund der Vertragsanpassungen bzw. eines möglichen Schuldnerwechsels entstehen könnten. Insgesamt ließe sich damit die gewünschte Verstärkung der Finanzplatzstabilität deutlich früher erreichen, was im Interesse der SNB liegt.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ul><li>Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die SNB-Initiative "Liquidität gegen hypothekarische Sicherheiten" die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes weiter verbessert?</li><li>Falls ja, ist es im Sinne des Bundesrates, dass möglichst bald viele Banken am SNB-Dispositiv partizipieren?</li><li>Bietet der Bundesrat Hand für eine gesetzliche Regelung für die Beanspruchung einer außerordentlichen Liquidität und damit einhergehende Beschleunigung und Vereinfachung der Prozessbereitschaft der Banken?</li><li>Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine gesetzliche Regelung für die Beanspruchung einer ausserordentlichen Liquidität im Rahmen der politischen Diskussion "Bankenstabilität" weiterverfolgt werden soll?</li></ul>
    • Die außerordentliche Liquiditätshilfe der SNB braucht eine umgehend und umfassende Unterstützung durch den Bundesrat.

Back to List