Rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung

ShortId
24.3851
Id
20243851
Updated
24.09.2024 09:33
Language
de
Title
Rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung
AdditionalIndexing
04;34
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Für Referenden und Volksinitiativen werden gemäss geltendem Recht und gängiger Praxis Personalien und Unterschriften in handschriftlicher Form auf Papier gesammelt. Die Kontrolle und die Beglaubigung der Unterschriftsbögen durch die Gemeinden erfolgen in der Regel ebenfalls händisch, die korrekte Zählung ist aufwändig. Das System ist veraltet, ineffizient, fehleranfällig und ermöglicht Missbräuche, etwa durch gefälschte Unterschriften.</p><p>&nbsp;</p><p>Die jüngsten Entwicklungen mit möglicherweise auf betrügerische Art und Weise zustande gekommenen Initiativen gefährden die Demokratie. Es ist eine nicht tolerierbare Tatsache, dass ein unregulierter Markt mit dubiosen Akteuren entstanden ist. Statt dem banal mit Verboten und Regulierungen zu begegnen, ist jetzt entschlossenes Handeln auf Prozessebene notwendig. Nicht nur aus Sicherheits- sondern auch aus Effizienzgründen ist es angezeigt, das demokratische Instrument der Unterschriftensammlung rascher als ursprünglich geplant ins digitale Zeitalter zu überführen. Der Sammel- und Verifizierungs-Prozess soll neu digitalisiert ablaufen (E-Collecting).</p><p>&nbsp;</p><p>Ein praxisorientiertes Konzept und moderne Technologien ermöglichen eine Umsetzung, ohne Sammelaktionen zu verkomplizieren oder nicht-affine bzw. mit elektronischen Geräten wenig vertraute Personen auszuschliessen (ob ausnahmsweise weiterhin handschriftliche Unterschriften möglich sein sollen, wäre zu prüfen). Insbesondere die Registrierung, Kontrolle und Zählung der geleisteten Unterschriften wird auf dem digitalen Weg bedeutend einfacher. Der Aufwand für Gemeindeverwaltungen und Bundesbehörden dürfte beträchtlich sinken. Personen, die beim Schreiben handicapiert sind, können ihre Unterschrift einfacher leisten. Investitionen zahlen sich darum auf jeden Fall aus.</p><p>&nbsp;</p><p>Anders als beim E-Voting sind die Sicherheitsrisiken bei der elektronischen Unterschriftensammlung wenig relevant, da beispielsweise das Stimmgeheimnis keine Rolle spielt. Somit sind für die digitalen Anwendungen nicht die gleichen Sicherheitsstandards wie bei Abstimmungen notwendig. Heute reicht eine einfache handschriftliche Unterschrift zur Willensbekundung und Personenidentifikation (was jedoch wie eingangs erwähnt Missbräuche sehr einfach macht). Insofern müssten auch künftig niederschwellige Methoden zur Registrierung möglich sein. In Frage kommen etwa die Identifikation über eine E-ID, über die Angabe der AHV-Nummer oder über das Scannen von ID/Pass. Bei der Entwicklung der Applikationen kann auf die Erfahrungen der Kantone zurückgegriffen werden. Insbesondere auf jene des Kantons St. Gallen, der aktuell eine E-Collecting-Plattform aufbaut, und diese schon 2025 in Betrieb nehmen will.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Einführung von E-Collecting auf Bundesebene soll kein Präjudiz sein für die Einführung von E-Voting. Zudem soll der Charakter des bewährten politischen Instruments möglichst keine Änderungen erfahren. Es sind deshalb bei der Umsetzung Massnahmen einzubeziehen, die eine funktionierende direkte Demokratie gewährleisten. Eine Unterschriftensammlung soll nach wie vor dazu dienen, Stimmbürgerinnen und -bürger zu überzeugen, gemeinsam den Anstoss für eine politische Veränderung zu geben. Die Hürde zur inhaltlichen Willensäusserung über das Leisten einer Unterschrift soll durch das Implementieren eines neuen Prozesses weder gesenkt noch erhöht werden.</p>
  • <p>Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden sollen künftig über digitale Kanäle stattfinden. Der Bundesrat wird beauftragt, dafür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Technologieplattform bzw. die notwendigen digitalen Anwendungen einzuführen.</p>
  • Rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für Referenden und Volksinitiativen werden gemäss geltendem Recht und gängiger Praxis Personalien und Unterschriften in handschriftlicher Form auf Papier gesammelt. Die Kontrolle und die Beglaubigung der Unterschriftsbögen durch die Gemeinden erfolgen in der Regel ebenfalls händisch, die korrekte Zählung ist aufwändig. Das System ist veraltet, ineffizient, fehleranfällig und ermöglicht Missbräuche, etwa durch gefälschte Unterschriften.</p><p>&nbsp;</p><p>Die jüngsten Entwicklungen mit möglicherweise auf betrügerische Art und Weise zustande gekommenen Initiativen gefährden die Demokratie. Es ist eine nicht tolerierbare Tatsache, dass ein unregulierter Markt mit dubiosen Akteuren entstanden ist. Statt dem banal mit Verboten und Regulierungen zu begegnen, ist jetzt entschlossenes Handeln auf Prozessebene notwendig. Nicht nur aus Sicherheits- sondern auch aus Effizienzgründen ist es angezeigt, das demokratische Instrument der Unterschriftensammlung rascher als ursprünglich geplant ins digitale Zeitalter zu überführen. Der Sammel- und Verifizierungs-Prozess soll neu digitalisiert ablaufen (E-Collecting).</p><p>&nbsp;</p><p>Ein praxisorientiertes Konzept und moderne Technologien ermöglichen eine Umsetzung, ohne Sammelaktionen zu verkomplizieren oder nicht-affine bzw. mit elektronischen Geräten wenig vertraute Personen auszuschliessen (ob ausnahmsweise weiterhin handschriftliche Unterschriften möglich sein sollen, wäre zu prüfen). Insbesondere die Registrierung, Kontrolle und Zählung der geleisteten Unterschriften wird auf dem digitalen Weg bedeutend einfacher. Der Aufwand für Gemeindeverwaltungen und Bundesbehörden dürfte beträchtlich sinken. Personen, die beim Schreiben handicapiert sind, können ihre Unterschrift einfacher leisten. Investitionen zahlen sich darum auf jeden Fall aus.</p><p>&nbsp;</p><p>Anders als beim E-Voting sind die Sicherheitsrisiken bei der elektronischen Unterschriftensammlung wenig relevant, da beispielsweise das Stimmgeheimnis keine Rolle spielt. Somit sind für die digitalen Anwendungen nicht die gleichen Sicherheitsstandards wie bei Abstimmungen notwendig. Heute reicht eine einfache handschriftliche Unterschrift zur Willensbekundung und Personenidentifikation (was jedoch wie eingangs erwähnt Missbräuche sehr einfach macht). Insofern müssten auch künftig niederschwellige Methoden zur Registrierung möglich sein. In Frage kommen etwa die Identifikation über eine E-ID, über die Angabe der AHV-Nummer oder über das Scannen von ID/Pass. Bei der Entwicklung der Applikationen kann auf die Erfahrungen der Kantone zurückgegriffen werden. Insbesondere auf jene des Kantons St. Gallen, der aktuell eine E-Collecting-Plattform aufbaut, und diese schon 2025 in Betrieb nehmen will.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Einführung von E-Collecting auf Bundesebene soll kein Präjudiz sein für die Einführung von E-Voting. Zudem soll der Charakter des bewährten politischen Instruments möglichst keine Änderungen erfahren. Es sind deshalb bei der Umsetzung Massnahmen einzubeziehen, die eine funktionierende direkte Demokratie gewährleisten. Eine Unterschriftensammlung soll nach wie vor dazu dienen, Stimmbürgerinnen und -bürger zu überzeugen, gemeinsam den Anstoss für eine politische Veränderung zu geben. Die Hürde zur inhaltlichen Willensäusserung über das Leisten einer Unterschrift soll durch das Implementieren eines neuen Prozesses weder gesenkt noch erhöht werden.</p>
    • <p>Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden sollen künftig über digitale Kanäle stattfinden. Der Bundesrat wird beauftragt, dafür die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Technologieplattform bzw. die notwendigen digitalen Anwendungen einzuführen.</p>
    • Rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung

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