Massnahmen bei laufenden Initiativen und Referenden in Bezug auf die Unterschriftensammlung

ShortId
24.3857
Id
20243857
Updated
23.09.2024 11:17
Language
de
Title
Massnahmen bei laufenden Initiativen und Referenden in Bezug auf die Unterschriftensammlung
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die jüngsten Enthüllungen zur Häufung gefälschter Unterschriften bei Volksinitiative sind schockierend und es ist zwingend, dass Massnahmen ergriffen werden. Das ist für das Vertrauen in unser politisches System und in unsere Institutionen zentral. Wir können nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergehen. Nicht handeln wäre eine Einladung zum weiteren Fälschen.&nbsp;</p><p>Zum glaubwürdigen Schutz der Demokratie müssen jedoch Initiativen, welche sich im laufenden politischen Prozess befinden und bei denen ein Hinweis darauf besteht, dass diese auch durch gefälschte Unterschriften zu Stande gekommen sind, bereits heute von der Bundeskanzlei untersucht werden. Eine solche Untersuchung könnte bspw. durch das Entnehmen von Stichproben umgesetzt werden. Dies wäre mit dem Schutz des Stimmgeheimnis vereinbar. Es werden nur die eigenen Namen den betroffenen Personen angezeigt und nachgefragt, ob sie die betroffene Initiative unterschrieben haben, womit keine anderen Daten preisgegeben werden.&nbsp;</p><p>Zudem darf durch die weiteren parlamentarischen Beratungen und ggf. die Durchführung der Volksabstimmungen über die betroffenen Volksinitiativen nicht Fakten geschaffen werden, bevor durch den Abschluss der Untersuchung und der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden nicht sichergestellt ist, dass die Volksinitiativen rechtmässig zustande gekommen sind.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine rasche Überprüfung von Referenden und Volksinitiativen sicherzustellen, welche sich noch im politischen Prozess befinden und bei denen ein Hinweis darauf besteht, dass diese auch durch gefälschte Unterschriften zu Stande gekommen sind. Um die Rechtssicherheit und das Vertrauen in die Institutionen zu schützen, ist dafür zu sorgen, dass für die weiteren parlamentarischen Beratungen und ggf. die Durchführung der Volksabstimmungen über die entsprechenden Volksinitiativen oder Referenden Sicherheit darüber besteht, ob diese auch ohne die gefälschten Unterschriften zu Stande gekommen wären. Diese Massnahmen sind mindestens so lange aufrecht zu halten, bis die laufenden Untersuchungen abgeschlossen sind und allfällige Massnahmen umgesetzt wurden.</p>
  • Massnahmen bei laufenden Initiativen und Referenden in Bezug auf die Unterschriftensammlung
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die jüngsten Enthüllungen zur Häufung gefälschter Unterschriften bei Volksinitiative sind schockierend und es ist zwingend, dass Massnahmen ergriffen werden. Das ist für das Vertrauen in unser politisches System und in unsere Institutionen zentral. Wir können nicht einfach wieder zur Tagesordnung übergehen. Nicht handeln wäre eine Einladung zum weiteren Fälschen.&nbsp;</p><p>Zum glaubwürdigen Schutz der Demokratie müssen jedoch Initiativen, welche sich im laufenden politischen Prozess befinden und bei denen ein Hinweis darauf besteht, dass diese auch durch gefälschte Unterschriften zu Stande gekommen sind, bereits heute von der Bundeskanzlei untersucht werden. Eine solche Untersuchung könnte bspw. durch das Entnehmen von Stichproben umgesetzt werden. Dies wäre mit dem Schutz des Stimmgeheimnis vereinbar. Es werden nur die eigenen Namen den betroffenen Personen angezeigt und nachgefragt, ob sie die betroffene Initiative unterschrieben haben, womit keine anderen Daten preisgegeben werden.&nbsp;</p><p>Zudem darf durch die weiteren parlamentarischen Beratungen und ggf. die Durchführung der Volksabstimmungen über die betroffenen Volksinitiativen nicht Fakten geschaffen werden, bevor durch den Abschluss der Untersuchung und der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden nicht sichergestellt ist, dass die Volksinitiativen rechtmässig zustande gekommen sind.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine rasche Überprüfung von Referenden und Volksinitiativen sicherzustellen, welche sich noch im politischen Prozess befinden und bei denen ein Hinweis darauf besteht, dass diese auch durch gefälschte Unterschriften zu Stande gekommen sind. Um die Rechtssicherheit und das Vertrauen in die Institutionen zu schützen, ist dafür zu sorgen, dass für die weiteren parlamentarischen Beratungen und ggf. die Durchführung der Volksabstimmungen über die entsprechenden Volksinitiativen oder Referenden Sicherheit darüber besteht, ob diese auch ohne die gefälschten Unterschriften zu Stande gekommen wären. Diese Massnahmen sind mindestens so lange aufrecht zu halten, bis die laufenden Untersuchungen abgeschlossen sind und allfällige Massnahmen umgesetzt wurden.</p>
    • Massnahmen bei laufenden Initiativen und Referenden in Bezug auf die Unterschriftensammlung

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