Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur

ShortId
24.3911
Id
20243911
Updated
25.09.2024 16:09
Language
de
Title
Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur
AdditionalIndexing
34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die jüngsten Enthüllungen über die Fälschung und missbräuchliche Erschleichung von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden durch fragwürdige kommerzielle Anbieter sind alarmierend und beeinträchtigen die Glaubwürdigkeit der direkten Demokratie. E-Collecting kann die Sicherheit bei der Unterschriftabgabe substanziell erhöhen und damit das Vertrauen in die Wahrnehmung der politischen Rechte wiederherstellen. Gleichzeitig kann die derzeit äusserst aufwändige Beglaubigung der Unterschriften in den Gemeinden vereinfacht werden.</p><p>Mit dem Postulat 21.3607 wird die notwendige staatspolitische Auslegeordnung für eine mögliche Einführung von E-Collecting erarbeitet. Im Rahmen eines befristeten Pilotprojekts soll komplementär dazu E-Collecting schweizweit für Initiativen und Referenden unter realen Bedingungen getestet werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, eine solide rechtliche Grundlage für eine allfällige Einführung von E-Collecting schaffen zu können.</p><p>Ab 2026 wird dem Bund voraussichtlich die E-ID-Vertrauensinfrastruktur zur Verfügung stehen, die unter anderem darauf abzielt, die Ausübung der politischen Rechte verstärkt auch auf digitalem Weg zu ermöglichen. Bereits ab 2025 wird die Infrastruktur für Testzwecke einsetzbar sein. Damit sind die wesentlichen Voraussetzungen gegeben, um gemäss VPR Artikel 27q und mit verhältnismässig geringem Aufwand einen Versuchsbetrieb für die elektronische Willensbekundung für Volksbegehren zu ermöglichen.&nbsp;<br>&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) und den Artikel 27q der dazugehörigen Verordnung über die politischen Rechte (VPR), ein Pilotprojekt zu initiieren, um das elektronische Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden (E-Collecting) zu erproben. Die E-ID-Vertrauensinfrastruktur soll dazu als technische Grundlage dienen. Um datenschützerische und andere Cyber-Risiken zu minimieren, soll die Umsetzung datensparsam, dezentral und quelloffen erfolgen. Der Pilotversuch ist geeignet einzugrenzen, um eine allfällige politische Verzerrung oder einen übermässigen Anstieg an Initiativen und Referenden zu verhindern. Ebenfalls soll die technische Umsetzung möglichst einfach, im Sinne eines minimal funktionsfähigen Produkts (MVP), gehalten werden. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Pilotbetrieb sollen als Basis für eine allfällige Einführung von E-Collecting dienen.&nbsp;</p>
  • Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die jüngsten Enthüllungen über die Fälschung und missbräuchliche Erschleichung von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden durch fragwürdige kommerzielle Anbieter sind alarmierend und beeinträchtigen die Glaubwürdigkeit der direkten Demokratie. E-Collecting kann die Sicherheit bei der Unterschriftabgabe substanziell erhöhen und damit das Vertrauen in die Wahrnehmung der politischen Rechte wiederherstellen. Gleichzeitig kann die derzeit äusserst aufwändige Beglaubigung der Unterschriften in den Gemeinden vereinfacht werden.</p><p>Mit dem Postulat 21.3607 wird die notwendige staatspolitische Auslegeordnung für eine mögliche Einführung von E-Collecting erarbeitet. Im Rahmen eines befristeten Pilotprojekts soll komplementär dazu E-Collecting schweizweit für Initiativen und Referenden unter realen Bedingungen getestet werden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, eine solide rechtliche Grundlage für eine allfällige Einführung von E-Collecting schaffen zu können.</p><p>Ab 2026 wird dem Bund voraussichtlich die E-ID-Vertrauensinfrastruktur zur Verfügung stehen, die unter anderem darauf abzielt, die Ausübung der politischen Rechte verstärkt auch auf digitalem Weg zu ermöglichen. Bereits ab 2025 wird die Infrastruktur für Testzwecke einsetzbar sein. Damit sind die wesentlichen Voraussetzungen gegeben, um gemäss VPR Artikel 27q und mit verhältnismässig geringem Aufwand einen Versuchsbetrieb für die elektronische Willensbekundung für Volksbegehren zu ermöglichen.&nbsp;<br>&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) und den Artikel 27q der dazugehörigen Verordnung über die politischen Rechte (VPR), ein Pilotprojekt zu initiieren, um das elektronische Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden (E-Collecting) zu erproben. Die E-ID-Vertrauensinfrastruktur soll dazu als technische Grundlage dienen. Um datenschützerische und andere Cyber-Risiken zu minimieren, soll die Umsetzung datensparsam, dezentral und quelloffen erfolgen. Der Pilotversuch ist geeignet einzugrenzen, um eine allfällige politische Verzerrung oder einen übermässigen Anstieg an Initiativen und Referenden zu verhindern. Ebenfalls soll die technische Umsetzung möglichst einfach, im Sinne eines minimal funktionsfähigen Produkts (MVP), gehalten werden. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem Pilotbetrieb sollen als Basis für eine allfällige Einführung von E-Collecting dienen.&nbsp;</p>
    • Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur

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