Bleibelastung in Wohn-, Schul- und Arbeitsräumen: Vorsorgeprinzip wird nicht eingehalten

ShortId
24.3914
Id
20243914
Updated
25.09.2024 07:39
Language
de
Title
Bleibelastung in Wohn-, Schul- und Arbeitsräumen: Vorsorgeprinzip wird nicht eingehalten
AdditionalIndexing
2846;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bleivergiftungen führen zu massiven körperlichen und geistigen Schädigungen. Deshalb wurden in der Schweiz 2006 bleihaltige Farben und damit behandelten Gegenstände verboten. In allen Wohn-, Schul- und Arbeitsräumen, welche vor 2006 mit bleihaltigen Farben gestrichen worden sind, besteht allerdings weiterhin die Gefahr einer Bleivergiftung, wenn die Wandfarbe Schaden nimmt und Farbstaub entsteht. Kleinkinder und Schwangere, die sich in entsprechenden Räumlichkeiten aufhalten, erleiden bis heute Bleivergiftungen, ohne sich der Gefahr bewusst zu sein. So geschehen im Raum Genf im Herbst 2023: ein Kleinkind erlitt aufgrund von bleihaltigem Farbstaub in der Wohnung eine Bleivergiftung. Die Eltern wurden vom Vermieter über die Gefahr nicht in Kenntnis gesetzt. Allein im Kanton Genf sind über 50% der vor 2006 errichteten Gebäude mit Blei kontaminiert. Aufgrund des Risikos irreparabler Hirnschäden bei Ungeborenen und Kleinkindern wird die gegenwärtige Rechtslage dem Vorsorgeprinzip nicht gerecht. Die Schweiz gewährt im Vergleich zum europäischen Ausland und zu den USA einen weniger umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Bleivergiftungen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Weshalb wird der Schutz der Bevölkerung vor Belastung durch Asbest und Radon besser gewährleitstet als vor Blei? Gibt es dafür toxikologische Gründe?&nbsp;</li><li>Gemäss dem Vorsorgeprinzip müssten möglicherweise belastete Wohn-, Schul- und Arbeitsräume, die vor 2006 erstellt wurden, auf Bleibelastung untersucht werden. Warum besteht dafür keine Pflicht trotz dem Vorsorgeprinzip?</li><li>Warum wird bei belasteten oder möglicherweise belasteten Standorten die Bleibelastung nicht regelmässig überprüft und die betroffene Bevölkerung über das Gefahrenpotenzial aufgeklärt?&nbsp;</li><li>Wie können Bleivergiftungen in Zukunft vermieden werden? Falls die Kantone in der Pflicht sind, was unternimmt der Bund, um diese Pflicht einzufordern?&nbsp;</li><li>Welche Regelungen gelten im europäischen Raum zur Vermeidung von Bleivergiftungen?&nbsp;</li><li>Andere Länder, welche bleihaltige Farbe auch vergleichsweise spät verboten haben, verfügen heute über Statistiken zu Bleiwerten der Bevölkerung, um gefährdeten Personen gezielt anzusprechen. Warum werden in der Schweiz keine Werte erhoben? Wie wird die betroffene Bevölkerung über Gefahren aufgeklärt?&nbsp;</li></ol>
  • Bleibelastung in Wohn-, Schul- und Arbeitsräumen: Vorsorgeprinzip wird nicht eingehalten
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bleivergiftungen führen zu massiven körperlichen und geistigen Schädigungen. Deshalb wurden in der Schweiz 2006 bleihaltige Farben und damit behandelten Gegenstände verboten. In allen Wohn-, Schul- und Arbeitsräumen, welche vor 2006 mit bleihaltigen Farben gestrichen worden sind, besteht allerdings weiterhin die Gefahr einer Bleivergiftung, wenn die Wandfarbe Schaden nimmt und Farbstaub entsteht. Kleinkinder und Schwangere, die sich in entsprechenden Räumlichkeiten aufhalten, erleiden bis heute Bleivergiftungen, ohne sich der Gefahr bewusst zu sein. So geschehen im Raum Genf im Herbst 2023: ein Kleinkind erlitt aufgrund von bleihaltigem Farbstaub in der Wohnung eine Bleivergiftung. Die Eltern wurden vom Vermieter über die Gefahr nicht in Kenntnis gesetzt. Allein im Kanton Genf sind über 50% der vor 2006 errichteten Gebäude mit Blei kontaminiert. Aufgrund des Risikos irreparabler Hirnschäden bei Ungeborenen und Kleinkindern wird die gegenwärtige Rechtslage dem Vorsorgeprinzip nicht gerecht. Die Schweiz gewährt im Vergleich zum europäischen Ausland und zu den USA einen weniger umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Bleivergiftungen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Weshalb wird der Schutz der Bevölkerung vor Belastung durch Asbest und Radon besser gewährleitstet als vor Blei? Gibt es dafür toxikologische Gründe?&nbsp;</li><li>Gemäss dem Vorsorgeprinzip müssten möglicherweise belastete Wohn-, Schul- und Arbeitsräume, die vor 2006 erstellt wurden, auf Bleibelastung untersucht werden. Warum besteht dafür keine Pflicht trotz dem Vorsorgeprinzip?</li><li>Warum wird bei belasteten oder möglicherweise belasteten Standorten die Bleibelastung nicht regelmässig überprüft und die betroffene Bevölkerung über das Gefahrenpotenzial aufgeklärt?&nbsp;</li><li>Wie können Bleivergiftungen in Zukunft vermieden werden? Falls die Kantone in der Pflicht sind, was unternimmt der Bund, um diese Pflicht einzufordern?&nbsp;</li><li>Welche Regelungen gelten im europäischen Raum zur Vermeidung von Bleivergiftungen?&nbsp;</li><li>Andere Länder, welche bleihaltige Farbe auch vergleichsweise spät verboten haben, verfügen heute über Statistiken zu Bleiwerten der Bevölkerung, um gefährdeten Personen gezielt anzusprechen. Warum werden in der Schweiz keine Werte erhoben? Wie wird die betroffene Bevölkerung über Gefahren aufgeklärt?&nbsp;</li></ol>
    • Bleibelastung in Wohn-, Schul- und Arbeitsräumen: Vorsorgeprinzip wird nicht eingehalten

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