Volkswille à la carte beim Bundesrat. Warum wird bei Klimaschutz und Solarenergie nicht vorwärts gemacht?

ShortId
24.3918
Id
20243918
Updated
03.10.2024 15:46
Language
de
Title
Volkswille à la carte beim Bundesrat. Warum wird bei Klimaschutz und Solarenergie nicht vorwärts gemacht?
AdditionalIndexing
52;66;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 18. Juni 2023 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/2403/de">Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit</a> (KlG) mit 59.1 Prozent angenommen. Gemäss Artikel 10, Absatz 1, nehmen Bund und Kantone in Bezug auf die Erreichung des Ziels von Netto-Null-Emissionen eine Vorbildfunktion wahr. Absatz 2 legt fest: Die zentrale Bundesverwaltung muss bis zum Jahr 2040 mindestens Netto-Null-Emissionen aufweisen. Dabei werden neben den direkten und indirekten Emissionen (Scope 1 und 2) auch die Emissionen berücksichtigt, die vor- und nachgelagert durch Dritte verursacht werden (Scope 3).</p><p>&nbsp;</p><p>Die Vernehmlassung zur Verordnung zum KlG ist zwar seit Mai 2024 abgeschlossen. Hier gibt es aber keine Umsetzungsbestimmungen zu den Klimazielen der Bundesverwaltung. Am 14.08.2024 erklärte der Bundesrat, dass er die Bestimmungen zu Artikel 10 des KlG erst Mitte 2025 in die Vernehmlassung schicken will. Und selbst dann will er nur Scope 1 und 2 berücksichtigen. Die Ausarbeitung des Konzepts zur Reduktion der Emissionen im Scope 3 soll noch später erfolgen. So lässt der Bund wertvolle Zeit verstreichen, was wir uns angesichts der heftigen Auswirkungen der Klimaerhitzung nicht leisten können.&nbsp;<br><br>Im Winterstromexpress, vom Parlament dringlich in Kraft gesetzt vom 1. Okt. 2022 bis zum 31. Dez. 2025, wurde der Bund zudem verpflichtet, geeignete Infrastrukturflächen des Bundes bis 2030 solaraktiv auszurüsten und dazu die nötigen Umsetzungsbestimmugen zu definieren. Trotz dringlicher Gesetzgebung des Parlaments hat er (gemäss Antwort auf die IP 23.4510) seit diesem Beschluss keinerlei zusätzliche Massnahmen zur Umsetzung des Auftrags unternommen. Auch hier, bei der Produktion von Solarstrom, ist der Bund mit der Handbremse unterwegs.&nbsp;</p>
  • <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie garantiert der Bundesrat, dass Bund und Kantone ihrer im KlG vorgesehenen Vorbildfunktion gerecht werden?</li><li>Wie garantiert er, dass die zentrale Bundesverwaltung bis 2040 das Netto-Null-Ziel erreicht – und zwar unter Berücksichtigung der direkten, indirekten sowie der vor- und nachgelagerten Emissionen?</li><li>Wie garantiert er, dass Sonnenenergie wie vom Winterstromexpress gefordert auf allen dafür geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bestmöglich genutzt und geeignete Flächen solaraktiv ausrüstet werden?</li><li>Wie entwickelt sich der Ausbau PVA auf Infrastruktur des Bundes 2023 und 2024 (geplant) (vgl. 23.4510, Tabelle zu 4.)</li></ol>
  • Volkswille à la carte beim Bundesrat. Warum wird bei Klimaschutz und Solarenergie nicht vorwärts gemacht?
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 18. Juni 2023 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/2403/de">Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit</a> (KlG) mit 59.1 Prozent angenommen. Gemäss Artikel 10, Absatz 1, nehmen Bund und Kantone in Bezug auf die Erreichung des Ziels von Netto-Null-Emissionen eine Vorbildfunktion wahr. Absatz 2 legt fest: Die zentrale Bundesverwaltung muss bis zum Jahr 2040 mindestens Netto-Null-Emissionen aufweisen. Dabei werden neben den direkten und indirekten Emissionen (Scope 1 und 2) auch die Emissionen berücksichtigt, die vor- und nachgelagert durch Dritte verursacht werden (Scope 3).</p><p>&nbsp;</p><p>Die Vernehmlassung zur Verordnung zum KlG ist zwar seit Mai 2024 abgeschlossen. Hier gibt es aber keine Umsetzungsbestimmungen zu den Klimazielen der Bundesverwaltung. Am 14.08.2024 erklärte der Bundesrat, dass er die Bestimmungen zu Artikel 10 des KlG erst Mitte 2025 in die Vernehmlassung schicken will. Und selbst dann will er nur Scope 1 und 2 berücksichtigen. Die Ausarbeitung des Konzepts zur Reduktion der Emissionen im Scope 3 soll noch später erfolgen. So lässt der Bund wertvolle Zeit verstreichen, was wir uns angesichts der heftigen Auswirkungen der Klimaerhitzung nicht leisten können.&nbsp;<br><br>Im Winterstromexpress, vom Parlament dringlich in Kraft gesetzt vom 1. Okt. 2022 bis zum 31. Dez. 2025, wurde der Bund zudem verpflichtet, geeignete Infrastrukturflächen des Bundes bis 2030 solaraktiv auszurüsten und dazu die nötigen Umsetzungsbestimmugen zu definieren. Trotz dringlicher Gesetzgebung des Parlaments hat er (gemäss Antwort auf die IP 23.4510) seit diesem Beschluss keinerlei zusätzliche Massnahmen zur Umsetzung des Auftrags unternommen. Auch hier, bei der Produktion von Solarstrom, ist der Bund mit der Handbremse unterwegs.&nbsp;</p>
    • <ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie garantiert der Bundesrat, dass Bund und Kantone ihrer im KlG vorgesehenen Vorbildfunktion gerecht werden?</li><li>Wie garantiert er, dass die zentrale Bundesverwaltung bis 2040 das Netto-Null-Ziel erreicht – und zwar unter Berücksichtigung der direkten, indirekten sowie der vor- und nachgelagerten Emissionen?</li><li>Wie garantiert er, dass Sonnenenergie wie vom Winterstromexpress gefordert auf allen dafür geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bestmöglich genutzt und geeignete Flächen solaraktiv ausrüstet werden?</li><li>Wie entwickelt sich der Ausbau PVA auf Infrastruktur des Bundes 2023 und 2024 (geplant) (vgl. 23.4510, Tabelle zu 4.)</li></ol>
    • Volkswille à la carte beim Bundesrat. Warum wird bei Klimaschutz und Solarenergie nicht vorwärts gemacht?

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