Mehrfachbeschäftigte und Teilzeitarbeitende besser versichern

ShortId
24.3921
Id
20243921
Updated
20.09.2024 08:59
Language
de
Title
Mehrfachbeschäftigte und Teilzeitarbeitende besser versichern
AdditionalIndexing
2836;44
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Arbeitnehmende, die bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt sind («Mehrfachbeschäftigte»), sind heute in der zweiten Säule benachteiligt, da die verschiedenen Einkommen nicht summiert und entsprechend versichert werden. Zwar ist eine freiwillige Versicherung möglich, in der Realität sind die Arbeitgeber aber nur sehr selten bereit, Versicherungslösungen über mehrere Arbeitgeber hinweg zu ermöglichen. Das führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Angestellten mit gleichen Pensen, die nur bei einem Arbeitgeber angestellt sind.</p><p>Auch eine Flexibilisierung des Koordinationsabzugs ist angezeigt, um die verschiedenen Arbeitsmodelle besser zu versichern. Bei der Umsetzung sollen insbesondere die jüngeren Generationen berücksichtigt werden. Zudem braucht es bei der Umsetzung eine enge Koordination mit anderen Sozialversicherungen, um Benachteiligungen zu vermeiden (insb.&nbsp;Ergänzungsleistungen).</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wie folgt anzupassen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Arbeitnehmende, die im Dienste mehrerer Arbeitgeber stehen und deren gesamter Jahreslohn 22 050 Franken übersteigt («Mehrfachbeschäftigte»), müssen entweder bei der Vorsorgeeinrichtung des Hauptarbeitgebers oder bei der Auffangeinrichtung durch die Arbeitgeber versichert werden.</li><li>Der Koordinationsabzug soll neu prozentual ausgestaltet sein, insbesondere für die jüngeren Generationen. Dazu braucht es eine enge Koordination mit anderen Sozialversicherungen, um Benachteiligungen zu vermeiden.&nbsp;</li></ul>
  • Mehrfachbeschäftigte und Teilzeitarbeitende besser versichern
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Arbeitnehmende, die bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt sind («Mehrfachbeschäftigte»), sind heute in der zweiten Säule benachteiligt, da die verschiedenen Einkommen nicht summiert und entsprechend versichert werden. Zwar ist eine freiwillige Versicherung möglich, in der Realität sind die Arbeitgeber aber nur sehr selten bereit, Versicherungslösungen über mehrere Arbeitgeber hinweg zu ermöglichen. Das führt zu einer Ungleichbehandlung gegenüber Angestellten mit gleichen Pensen, die nur bei einem Arbeitgeber angestellt sind.</p><p>Auch eine Flexibilisierung des Koordinationsabzugs ist angezeigt, um die verschiedenen Arbeitsmodelle besser zu versichern. Bei der Umsetzung sollen insbesondere die jüngeren Generationen berücksichtigt werden. Zudem braucht es bei der Umsetzung eine enge Koordination mit anderen Sozialversicherungen, um Benachteiligungen zu vermeiden (insb.&nbsp;Ergänzungsleistungen).</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wie folgt anzupassen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Arbeitnehmende, die im Dienste mehrerer Arbeitgeber stehen und deren gesamter Jahreslohn 22 050 Franken übersteigt («Mehrfachbeschäftigte»), müssen entweder bei der Vorsorgeeinrichtung des Hauptarbeitgebers oder bei der Auffangeinrichtung durch die Arbeitgeber versichert werden.</li><li>Der Koordinationsabzug soll neu prozentual ausgestaltet sein, insbesondere für die jüngeren Generationen. Dazu braucht es eine enge Koordination mit anderen Sozialversicherungen, um Benachteiligungen zu vermeiden.&nbsp;</li></ul>
    • Mehrfachbeschäftigte und Teilzeitarbeitende besser versichern

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