Bauten mit Dienstleistungsangeboten hindernisfrei zugänglich machen

ShortId
24.3922
Id
20243922
Updated
03.10.2024 12:14
Language
de
Title
Bauten mit Dienstleistungsangeboten hindernisfrei zugänglich machen
AdditionalIndexing
28;1231;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit der Einführung des BehiG konnte der hindernisfreie Zugang zu Bauten, in denen Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden, nur unzureichend verbessert werden. Der UNO-Ausschuss hat in seinem Bericht vom 13. April 2022 die mangelhafte Zugänglichkeit gerügt und die zuständigen Instanzen unmissverständlich darauf hingewiesen, dass die Lücken in den gesetzlichen Bestimmungen zu schliessen sind. In den Vernehmlassungsunterlagen zur Teilrevision des BehiG 2024 kam der Bundesrat indessen zum Schluss, dass bei den Regelungen zum Bauen kein Handlungsbedarf bestehe.&nbsp;</p><p>Die Realität sieht aber anders aus: Menschen mit Behinderung müssen sich immer noch mühsam informieren, ob ein Gebäude und alle darin befindlichen Dienstleistungsangebote zugänglich und die notwendigen Anlagen, beispielweise rollstuhlgerechte Toiletten, vorhanden sind bevor sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen können. Dieser zusätzliche Aufwand belastet ihren Alltag und widerspricht den Gleichstellungsgrundsätzen der Bundesverfassung und der UNO-BRK.</p><p>&nbsp;</p><p>Deshalb ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Welche Anpassungen an den gesetzlichen Bestimmungen (BehiG) hat der Bundesrat vorgesehen, um den Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Hand und von öffentlich zugänglichen Dienstleistungen Dritter zu ermöglichen?</li><li>Wie unterstützt der Bund die Kantone bei der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen?</li><li>Hält es der Bundesrat für möglich, dass bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit öffentlich zugänglicher Bauten - im Rahmen der Verhältnismässigkeit - unabhängig von einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben verlangt werden können?&nbsp;</li><li>Wäre der Bundesrat bereit, für die Anpassung bestehender Bauten eine verbindliche Frist zu setzen?</li><li>Kann sich der Bundesrat vorstellen, eine Investitionsförderung aufzugleisen, wie sie für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Energiebereich besteht, um damit die Massnahmen zu beschleunigen?</li></ul>
  • Bauten mit Dienstleistungsangeboten hindernisfrei zugänglich machen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit der Einführung des BehiG konnte der hindernisfreie Zugang zu Bauten, in denen Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden, nur unzureichend verbessert werden. Der UNO-Ausschuss hat in seinem Bericht vom 13. April 2022 die mangelhafte Zugänglichkeit gerügt und die zuständigen Instanzen unmissverständlich darauf hingewiesen, dass die Lücken in den gesetzlichen Bestimmungen zu schliessen sind. In den Vernehmlassungsunterlagen zur Teilrevision des BehiG 2024 kam der Bundesrat indessen zum Schluss, dass bei den Regelungen zum Bauen kein Handlungsbedarf bestehe.&nbsp;</p><p>Die Realität sieht aber anders aus: Menschen mit Behinderung müssen sich immer noch mühsam informieren, ob ein Gebäude und alle darin befindlichen Dienstleistungsangebote zugänglich und die notwendigen Anlagen, beispielweise rollstuhlgerechte Toiletten, vorhanden sind bevor sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen können. Dieser zusätzliche Aufwand belastet ihren Alltag und widerspricht den Gleichstellungsgrundsätzen der Bundesverfassung und der UNO-BRK.</p><p>&nbsp;</p><p>Deshalb ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Welche Anpassungen an den gesetzlichen Bestimmungen (BehiG) hat der Bundesrat vorgesehen, um den Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Hand und von öffentlich zugänglichen Dienstleistungen Dritter zu ermöglichen?</li><li>Wie unterstützt der Bund die Kantone bei der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen?</li><li>Hält es der Bundesrat für möglich, dass bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit öffentlich zugänglicher Bauten - im Rahmen der Verhältnismässigkeit - unabhängig von einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben verlangt werden können?&nbsp;</li><li>Wäre der Bundesrat bereit, für die Anpassung bestehender Bauten eine verbindliche Frist zu setzen?</li><li>Kann sich der Bundesrat vorstellen, eine Investitionsförderung aufzugleisen, wie sie für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Energiebereich besteht, um damit die Massnahmen zu beschleunigen?</li></ul>
    • Bauten mit Dienstleistungsangeboten hindernisfrei zugänglich machen

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