Berücksichtigung der Care-Arbeit endlich auch in der zweiten Säule

ShortId
24.3924
Id
20243924
Updated
20.09.2024 08:47
Language
de
Title
Berücksichtigung der Care-Arbeit endlich auch in der zweiten Säule
AdditionalIndexing
2836;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Anerkennung der Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der 2. Säule verbessert die Situation der Frauen effektiv. Sie bietet eine Lösung für das Problem der Rentenlücken, durch welche Frauen in unserem Land nach der Erwerbszeit gegenüber Männern finanziell massiv benachteiligt sind. Denn der Hauptgrund für diese Lücken ist der fehlende Versicherungsschutz für Personen, die Angehörige betreuen oder Kinder erziehen und dafür nicht voll erwerbstätig sind. Die Anknüpfung am rentenbildenden Modell der AHV hat den Vorteil, dass Personen mit tieferen Durchschnittseinkommen, viele davon Frauen, eine höhere Gutschrift erhalten und somit eine stärkere Rentenverbesserung erfahren.</p><p>Die Finanzierung soll über den Sicherheitsfonds erfolgen. So ist die Solidarität mit allen Versicherten gewährleistet. Durch die proportionale Anknüpfung der Finanzierung an die Höhe der Freizügigkeitsleistung werden tiefere Einkommen schwächer belastet. Der Bundesrat wird aufgefordert, Varianten mit Beteiligungen in unterschiedlicher Höhe vorzulegen. Durch die zentrale Finanzierung über den Sicherheitsfonds müssen sich alle Branchen gleichermassen an den Kosten beteiligen und mit der prozentualen Ausgestaltung werden Personen mit kleineren Einkommen nicht übermässig belastet.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) anzupassen. Die unbezahlte Sorge-Arbeit soll in der beruflichen Vorsorge mittels der Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften anerkannt und versichert werden. Dafür sind folgende Massnahmen umzusetzen:</p><ul><li>Es sollen rentenbildende Erziehungs- und Betreuungsgutschriften eingeführt werden.</li><li>Die Festlegung der Höhe der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften soll an die Praktik der Gutschriften in der AHV anknüpfen, wo gemäss Art.&nbsp;29<sup>sexies</sup> und Art.&nbsp;29<sup>septies</sup>&nbsp;AHVG und den Bestimmungen in der Verordnung über die AHV die Gutschriften je Kind bzw. betreutem Angehörigen festgelegt sind.</li><li>Die Gutschriften sollen einkommensabhängig sein und mit zunehmendem Einkommen abnehmen.</li><li>Die Finanzierung soll über eine dauerhafte Umlagekomponente zentral über den Sicherheitsfonds erfolgen. Sie soll durch einen prozentualen Anteil an den Freizügigkeitsleistungen aller Vorsorgeleistungen sichergestellt werden.</li></ul>
  • Berücksichtigung der Care-Arbeit endlich auch in der zweiten Säule
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Anerkennung der Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der 2. Säule verbessert die Situation der Frauen effektiv. Sie bietet eine Lösung für das Problem der Rentenlücken, durch welche Frauen in unserem Land nach der Erwerbszeit gegenüber Männern finanziell massiv benachteiligt sind. Denn der Hauptgrund für diese Lücken ist der fehlende Versicherungsschutz für Personen, die Angehörige betreuen oder Kinder erziehen und dafür nicht voll erwerbstätig sind. Die Anknüpfung am rentenbildenden Modell der AHV hat den Vorteil, dass Personen mit tieferen Durchschnittseinkommen, viele davon Frauen, eine höhere Gutschrift erhalten und somit eine stärkere Rentenverbesserung erfahren.</p><p>Die Finanzierung soll über den Sicherheitsfonds erfolgen. So ist die Solidarität mit allen Versicherten gewährleistet. Durch die proportionale Anknüpfung der Finanzierung an die Höhe der Freizügigkeitsleistung werden tiefere Einkommen schwächer belastet. Der Bundesrat wird aufgefordert, Varianten mit Beteiligungen in unterschiedlicher Höhe vorzulegen. Durch die zentrale Finanzierung über den Sicherheitsfonds müssen sich alle Branchen gleichermassen an den Kosten beteiligen und mit der prozentualen Ausgestaltung werden Personen mit kleineren Einkommen nicht übermässig belastet.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) anzupassen. Die unbezahlte Sorge-Arbeit soll in der beruflichen Vorsorge mittels der Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften anerkannt und versichert werden. Dafür sind folgende Massnahmen umzusetzen:</p><ul><li>Es sollen rentenbildende Erziehungs- und Betreuungsgutschriften eingeführt werden.</li><li>Die Festlegung der Höhe der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften soll an die Praktik der Gutschriften in der AHV anknüpfen, wo gemäss Art.&nbsp;29<sup>sexies</sup> und Art.&nbsp;29<sup>septies</sup>&nbsp;AHVG und den Bestimmungen in der Verordnung über die AHV die Gutschriften je Kind bzw. betreutem Angehörigen festgelegt sind.</li><li>Die Gutschriften sollen einkommensabhängig sein und mit zunehmendem Einkommen abnehmen.</li><li>Die Finanzierung soll über eine dauerhafte Umlagekomponente zentral über den Sicherheitsfonds erfolgen. Sie soll durch einen prozentualen Anteil an den Freizügigkeitsleistungen aller Vorsorgeleistungen sichergestellt werden.</li></ul>
    • Berücksichtigung der Care-Arbeit endlich auch in der zweiten Säule

Back to List