Dem Kaufkraftverlust der Renten in der 2. Säule entgegenwirken

ShortId
24.3933
Id
20243933
Updated
23.09.2024 07:47
Language
de
Title
Dem Kaufkraftverlust der Renten in der 2. Säule entgegenwirken
AdditionalIndexing
2836;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Unterschied zu den Renten aus der 1. Säule werden die Renten der 2. Säule nicht obligatorisch der Teuerung angepasst. Der Ausgleich erfolgt im Ermessen der Pensionskassen (Art 36 Abs.2 BVG). Nur eine Minderheit der Kassen nimmt offenbar diesen Teuerungsausgleich vor. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten der letzten Jahre führt das Fehlen eines solchen Ausgleichs zu einem erheblichen Kaufkraftverlust für die pensionierten Versicherten. Ein Teuerungsausgleich in der zweiten Säule könnte zum Beispiel in Anlehnung an den Mischindex erfolgen, der für die Anpassung der AHV und IV-Renten verwendet wird. Bei einer Umsetzung ist den Pensionskassen eine angemessene Übergangsfrist zu gewähren.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Renten aus der Beruflichen Vorsorge (BVG) regelmässig der Teuerung angepasst werden.</p>
  • Dem Kaufkraftverlust der Renten in der 2. Säule entgegenwirken
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Unterschied zu den Renten aus der 1. Säule werden die Renten der 2. Säule nicht obligatorisch der Teuerung angepasst. Der Ausgleich erfolgt im Ermessen der Pensionskassen (Art 36 Abs.2 BVG). Nur eine Minderheit der Kassen nimmt offenbar diesen Teuerungsausgleich vor. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten der letzten Jahre führt das Fehlen eines solchen Ausgleichs zu einem erheblichen Kaufkraftverlust für die pensionierten Versicherten. Ein Teuerungsausgleich in der zweiten Säule könnte zum Beispiel in Anlehnung an den Mischindex erfolgen, der für die Anpassung der AHV und IV-Renten verwendet wird. Bei einer Umsetzung ist den Pensionskassen eine angemessene Übergangsfrist zu gewähren.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Renten aus der Beruflichen Vorsorge (BVG) regelmässig der Teuerung angepasst werden.</p>
    • Dem Kaufkraftverlust der Renten in der 2. Säule entgegenwirken

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