Erneuerung der Anti-Korruptionsstrategie des Bundesrates

ShortId
24.3948
Id
20243948
Updated
24.09.2024 15:41
Language
de
Title
Erneuerung der Anti-Korruptionsstrategie des Bundesrates
AdditionalIndexing
1216;04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat erliess im Jahr 2020 erstmals eine Anti-Korruptionsstrategie. Diese läuft am 1. Januar 2025 aus und wird erneuert werden müssen. Ziel muss sein, die Korruption so gut wie möglich zu verhindern. Dafür müssen beim Bundesrat und der Bundesverwaltung geeignete Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption getroffen werden. Es handelt sich um eine Dauer- und um eine Querschnittsaufgabe, die eine systematische Herangehensweise erfordert, welche sich auf das gesamte Regierungs- und Verwaltungshandeln erstreckt. International haben sich folgende Hauptmassnahmen etabliert:</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Risikoanalyse</li><li>Risikogerechte Massnahmen</li><li>organisatorische Verankerung (Einrichtung von Prozessen und die Bezeichnung von Zuständigkeiten)</li><li>Kontrolle und Vorgehen bei Verdachtsfällen (systematische und periodische Überprüfung von Einhaltung der Massnahmen)</li><li>Schulung und Information (Regelmässige Sensibilisierung und Schulung über Korruptionsprävention und -bekämpfung)</li></ul><p>Die Weisungen über die Risikopolitik des Bundes und deren Umsetzung stimmen mit den oben skizzierten Massnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung grundsätzlich überein. Die noch geltende Anti-Korruptionsstrategie des Bundesrates verfolgt diesen systematischen Ansatz allerdings nicht. Die Erneuerung stellt eine Chance dar, dem Korruptionsrisiko in der Schweiz auf mehrjähriger strategischer Ebene und auf eine systematischere Art zu begegnen, als es heute der Fall ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Von welchen Verwaltungseinheiten (Generalsekretärinnenkonferenz, Koordinationsstelle Risikomanagement in der EFV, einzelne Departemente, einzelne Bundesämter) werden die Vorgaben über die Risikopolitik und das Risikomanagement des Bundes systematisch auch auf Korruptionsrisiken angewendet?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass eine effektive Korruptionsprävention und -bekämpfung eine systematische Herangehensweise verlangt und Vorgaben aus den Weisungen über die Risikopolitik des Bundes systematisch auch auf Korruptionsrisiken anzuwenden sind?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die zu erneuernde Anti-Korruptionsstrategie des Bundesrates das geeignete Instrument ist, um innerhalb der nächsten Jahre ein systematisches Gesamtdispositiv zur Korruptionsprävention und -bekämpfung zu erreichen? Hat der Bundesrat vor, diesen systematischen Ansatz zu verfolgen?</li></ol>
  • Erneuerung der Anti-Korruptionsstrategie des Bundesrates
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat erliess im Jahr 2020 erstmals eine Anti-Korruptionsstrategie. Diese läuft am 1. Januar 2025 aus und wird erneuert werden müssen. Ziel muss sein, die Korruption so gut wie möglich zu verhindern. Dafür müssen beim Bundesrat und der Bundesverwaltung geeignete Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption getroffen werden. Es handelt sich um eine Dauer- und um eine Querschnittsaufgabe, die eine systematische Herangehensweise erfordert, welche sich auf das gesamte Regierungs- und Verwaltungshandeln erstreckt. International haben sich folgende Hauptmassnahmen etabliert:</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Risikoanalyse</li><li>Risikogerechte Massnahmen</li><li>organisatorische Verankerung (Einrichtung von Prozessen und die Bezeichnung von Zuständigkeiten)</li><li>Kontrolle und Vorgehen bei Verdachtsfällen (systematische und periodische Überprüfung von Einhaltung der Massnahmen)</li><li>Schulung und Information (Regelmässige Sensibilisierung und Schulung über Korruptionsprävention und -bekämpfung)</li></ul><p>Die Weisungen über die Risikopolitik des Bundes und deren Umsetzung stimmen mit den oben skizzierten Massnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung grundsätzlich überein. Die noch geltende Anti-Korruptionsstrategie des Bundesrates verfolgt diesen systematischen Ansatz allerdings nicht. Die Erneuerung stellt eine Chance dar, dem Korruptionsrisiko in der Schweiz auf mehrjähriger strategischer Ebene und auf eine systematischere Art zu begegnen, als es heute der Fall ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Von welchen Verwaltungseinheiten (Generalsekretärinnenkonferenz, Koordinationsstelle Risikomanagement in der EFV, einzelne Departemente, einzelne Bundesämter) werden die Vorgaben über die Risikopolitik und das Risikomanagement des Bundes systematisch auch auf Korruptionsrisiken angewendet?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass eine effektive Korruptionsprävention und -bekämpfung eine systematische Herangehensweise verlangt und Vorgaben aus den Weisungen über die Risikopolitik des Bundes systematisch auch auf Korruptionsrisiken anzuwenden sind?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die zu erneuernde Anti-Korruptionsstrategie des Bundesrates das geeignete Instrument ist, um innerhalb der nächsten Jahre ein systematisches Gesamtdispositiv zur Korruptionsprävention und -bekämpfung zu erreichen? Hat der Bundesrat vor, diesen systematischen Ansatz zu verfolgen?</li></ol>
    • Erneuerung der Anti-Korruptionsstrategie des Bundesrates

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