Von Administrativer Versorgung betroffene Menschen: Werden die Möglichkeiten der Wiedergutmachung ausgeschöpft?

ShortId
24.3950
Id
20243950
Updated
30.09.2024 13:21
Language
de
Title
Von Administrativer Versorgung betroffene Menschen: Werden die Möglichkeiten der Wiedergutmachung ausgeschöpft?
AdditionalIndexing
28;1236;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>40’000 bis 60’000 Menschen wurden in der Schweiz zwischen 1930 bis 1981 Opfer von Administrativer Versorgung. Auf der Grundlage des <i>Bundesgesetzes über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen&nbsp;</i>vom 21. März 2014 wurde eine Unabhängige Expertenkommission UEK eingesetzt. Sie publizierte vor fünf Jahren, im September 2019 ihren Schlussbericht.&nbsp;</p><p>Der Bericht zeigt auf, dass die Massnahmen hochgradig willkürlich angewandt wurden und die Betroffenen keine Möglichkeiten hatten, sich dagegen zu wehren. Viele von ihnen leiden lebenslang an den Folgen dieser Massnahme. Dazu gehört ein erhöhtes Armutsrisiko aufgrund von Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung, tiefer Bildung, ein niedriges Selbstbild und gesundheitliche Probleme, um nur einige zu nennen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das <i>Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG)</i> vom 30. September 2016 bezweckt die Anerkennung und Wiedergutmachung des Unrechts, das den Opfern dieser Massnahmen zugefügt wurde.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Personen, die Opfer von Administrativer Versorgung wurden, erhielten auf Antrag einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken. Dieser Betrag wiegt in keinster Weise das erlittene Unrecht auf. Die UEK schlug 2019 verschiedene Massnahmen vor, wie die die Opfer dieser willkürlichen Praxis besser entschädigt werden können. Die Vorschläge reichen von zusätzlichen finanziellen Leistungen über die Unterstützung von Bürgerinitiativen, einem erleichterten Zugang zu Wissen, Bildung und Kultur bis zu einem zu gründenden „Haus der anderen Schweiz“ in Bern als Ort für die Selbstorganisation der Betroffenen sowie als Stätte der Erinnerung und des Kampfes gegen ähnliche Formen von Ausgrenzung und Diskriminierung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Fünf Jahre nach der Publikation des UEK-Berichts stellt sich die Frage, wo die Umsetzung steht. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Was hat er bisher unternommen, um den Auftrag des AFZFG umzusetzen?</li><li>Wie beurteilt er die von der UEK vorgeschlagenen Massnahmen?</li><li>Welche Massnahmen will er umsetzen und bis wann?&nbsp;</li><li>Falls er Massnahmen nicht umsetzen will, warum?</li><li>Sieht er andere Massnahmen, die er stattdessen umsetzen will?</li></ol>
  • Von Administrativer Versorgung betroffene Menschen: Werden die Möglichkeiten der Wiedergutmachung ausgeschöpft?
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>40’000 bis 60’000 Menschen wurden in der Schweiz zwischen 1930 bis 1981 Opfer von Administrativer Versorgung. Auf der Grundlage des <i>Bundesgesetzes über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen&nbsp;</i>vom 21. März 2014 wurde eine Unabhängige Expertenkommission UEK eingesetzt. Sie publizierte vor fünf Jahren, im September 2019 ihren Schlussbericht.&nbsp;</p><p>Der Bericht zeigt auf, dass die Massnahmen hochgradig willkürlich angewandt wurden und die Betroffenen keine Möglichkeiten hatten, sich dagegen zu wehren. Viele von ihnen leiden lebenslang an den Folgen dieser Massnahme. Dazu gehört ein erhöhtes Armutsrisiko aufgrund von Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung, tiefer Bildung, ein niedriges Selbstbild und gesundheitliche Probleme, um nur einige zu nennen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das <i>Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG)</i> vom 30. September 2016 bezweckt die Anerkennung und Wiedergutmachung des Unrechts, das den Opfern dieser Massnahmen zugefügt wurde.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Personen, die Opfer von Administrativer Versorgung wurden, erhielten auf Antrag einen Solidaritätsbeitrag von 25'000 Franken. Dieser Betrag wiegt in keinster Weise das erlittene Unrecht auf. Die UEK schlug 2019 verschiedene Massnahmen vor, wie die die Opfer dieser willkürlichen Praxis besser entschädigt werden können. Die Vorschläge reichen von zusätzlichen finanziellen Leistungen über die Unterstützung von Bürgerinitiativen, einem erleichterten Zugang zu Wissen, Bildung und Kultur bis zu einem zu gründenden „Haus der anderen Schweiz“ in Bern als Ort für die Selbstorganisation der Betroffenen sowie als Stätte der Erinnerung und des Kampfes gegen ähnliche Formen von Ausgrenzung und Diskriminierung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Fünf Jahre nach der Publikation des UEK-Berichts stellt sich die Frage, wo die Umsetzung steht. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Was hat er bisher unternommen, um den Auftrag des AFZFG umzusetzen?</li><li>Wie beurteilt er die von der UEK vorgeschlagenen Massnahmen?</li><li>Welche Massnahmen will er umsetzen und bis wann?&nbsp;</li><li>Falls er Massnahmen nicht umsetzen will, warum?</li><li>Sieht er andere Massnahmen, die er stattdessen umsetzen will?</li></ol>
    • Von Administrativer Versorgung betroffene Menschen: Werden die Möglichkeiten der Wiedergutmachung ausgeschöpft?

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