Französische Sprache beibehalten und so Bürokratie und unnötige Kosten vermeiden
- ShortId
-
24.3955
- Id
-
20243955
- Updated
-
31.03.2025 11:30
- Language
-
de
- Title
-
Französische Sprache beibehalten und so Bürokratie und unnötige Kosten vermeiden
- AdditionalIndexing
-
08;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Es ist üblich, dass sich die Schweiz in einer ihrer drei Amtssprachen ausdrückt, wenn sie die Gelegenheit dazu hat. Dies gilt insbesondere für schriftliche Stellungnahmen. Im Europarat und in der Europäischen Union gibt es mehr als 20 Amtssprachen, darunter Deutsch, Französisch und Italienisch. Die Amtssprachen des Internationalen Gerichtshofs und der «Financial Action Task Force» (FATF) sind Englisch und Französisch. Die letzten Stellungnahmen und Berichte, die die Schweiz diesen beiden Institutionen übermittelt hat, waren auf Französisch verfasst. Es wurde dafür also richtigerweise eine Landessprache verwendet.</p><p> </p><p>Vor kurzem informierte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen die Ämter jedoch darüber, dass ab der nächsten Überprüfung der Schweiz durch die FATF neu Englisch verwendet werde. Dies ist umso erstaunlicher, als zuvor die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Justiz konsultiert worden waren und sich diese beiden wichtigen Akteure, die an der Ausarbeitung des Berichts für die Evaluation der Schweiz im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung beteiligt waren, gegen einen solchen Sprachwechsel ausgesprochen hatten. Die Delegierte für Mehrsprachigkeit wurde offenbar nicht in die Überlegungen einbezogen.</p><p> </p><p>Dieser Sprachwechsel ist in keiner Weise gerechtfertigt. Unser Land verfügt mit seinen vier Landessprachen über eine im europäischen Vergleich bemerkenswerte Sprachenvielfalt. Eine dieser Sprachen, Französisch, ist weit verbreitet und wird auf der ganzen Welt gesprochen. Es ist völlig ungerechtfertigt, aufs Französische und damit eine unserer drei Amtssprachen zu verzichten. </p><p> </p><p>Im Übrigen setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene für die Frankophonie ein: Sie ist auf Regierungsebene Mitglied der Internationalen Organisation der Frankophonie und auf parlamentarischer Ebene Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie. Wenn man für die internationalen Kontakte nicht mehr Französisch verwendet, obschon dies möglich wäre, dann unterminiert man dieses Engagement für die Frankophonie.</p><p> </p><p>Und wählt man Englisch für die FATF, dann müssten auch die ganzen Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die nächste Evaluation, die für 2027 geplant ist, auf Englisch stattfinden. Dies bedeutet, dass zahlreiche Dokumente und Urteile, die ursprünglich auf Französisch verfasst wurden, ins Englische übersetzt werden müssten. Das führt zu unnötiger Bürokratie und verursacht Übersetzungskosten, die sich in Zeiten, in denen über Budgetkürzungen diskutiert wird, in keiner Weise rechtfertigen lassen. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Übersetzung neben den Kosten, die sie für den Bund verursacht, unweigerlich zu Ungenauigkeiten führt – und dies in einem sensiblen Rechtsbereich –, da sich die Staatsanwältinnen und -anwälte und anderen Fachpersonen, die bisher an den FATF-Evaluationen beteiligt waren, nicht mehr in ihrer Muttersprache Französisch ausdrücken können.</p>
- <p>Die Mehrsprachigkeit stellt einen wesentlichen Aspekt der Identität der Schweiz dar. Die Landes- und Amtssprachen der Schweiz sind in der Bundesverfassung verankert. Das Sprachengesetz vom 5. Oktober 2007 (SpG; SR 441.1) legt unter anderem die Grundsätze für den Gebrauch der Amtssprachen des Bundes und die Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der öffentlichen Verwaltung fest. Im Sinne dieser Grundsätze verwendet die Bundesverwaltung, sofern dies möglich ist, bei internationalen Kontakten grundsätzlich eine Landessprache. Dies gilt für multilaterale Foren, die eine Landessprache der Schweiz als offizielle Sprache nutzen (bspw. Auftritte der Schweiz in der UNO oder im Europarat), sowie für bilaterale Treffen mit deutsch-, französisch- oder italienischsprachigen Staaten oder Gesprächspartnern. Das Mandat der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit ist auf die Förderung der Mehrsprachigkeit überwiegend im Inland ausgerichtet.</p><p> </p><p>Die Mehrsprachigkeit ist ein wesentliches Instrument der schweizerischen Interessenwahrung. In den meisten mehrsprachigen multilateralen Gremien sind in den Vollversammlungen, in formellen Sitzungen, auf Stufe des höchsten Organs der Organisationen sowie teilweise in Verhandlungen und Gesprächen auf technischer Ebene Simultanübersetzungen verfügbar. Die Schweiz kann sich somit in einer Landessprache ausdrücken und wird von allen Anwesenden gehört und verstanden. Bei der Mehrzahl der Verhandlungen und Gespräche auf technischer Ebene und bei den meisten Vorbereitungstreffen sowie informellen Kontakten mit anderen Delegationen oder Sekretariaten von internationalen Organisationen ist dies jedoch nicht der Fall. In solchen Situationen ist Englisch die lingua franca unter allen Teilnehmenden. Der gezielte und kompetente Einsatz des Englischen ist ein wesentliches Element der Vertretung der Interessen der Schweiz, gerade auch anlässlich von internationalen Länderprüfungen der Schweiz. Dies ist unabhängig von den offiziellen Sprachen der jeweiligen Organisation, innerhalb derer die Arbeiten stattfinden und von der Sprachwahl, derer sich die Schweiz gemäss den erwähnten gesetzlichen Grundlagen im Plenum, bei offiziellen Statements und Grundsatzreden bedient.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, das Länderexamen der Groupe d’action financière (GAFI) in Englisch durchzuführen. Das federführende EFD wird im Rahmen des Länderexamens der Schweiz durch die GAFI sicherstellen, dass Teilnehmende seitens der Schweiz, die sich in ihrer Landessprache auszudrücken wünschen, dies tun können. Im Rahmen des Vor-Ort-Besuchs wird z.B. sichergestellt, dass bei Bedarf Simultanübersetzungen zur Verfügung stehen.</p><p> </p><p>Im Rahmen der GAFI fördert die Schweiz insgesamt, wann immer angezeigt, aktiv die Verwendung der französischen Sprache. Als konkreter Ausdruck dieses Engagements findet im Dezember dieses Jahres eine von der Schweiz finanzierte und organisierte Ausbildung für zukünftige Evaluatoren in französischer Sprache in Thun statt.</p><p> </p><p>Das Kostenbewusstsein bei solchen Prüfungen ist sehr gross. Die weitaus grössten Kosten trägt die Schweiz in der GAFI im Bereich personeller Ressourcen, einerseits für die Arbeiten im Rahmen der Prüfung der Schweiz, andererseits für die von der GAFI vorgeschriebene Bereitstellung von Experten im Rahmen der Prüfung von Drittstaaten. Für die Übersetzung von Dokumenten werden derzeit kostengünstige und effiziente auf Künstliche Intelligenz-basierte Lösungen getestet. Um einen Mehrwert über das Länderexamen hinaus zu erzielen, sollen die übersetzten Texte wann immer möglich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.</p><p> </p><p>Für den Bundesrat ist die Förderung der französischen Sprache ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig ist der Bundesrat überzeugt, dass die Schweiz ihre Interessen international den verschiedenen Zielen und Kontexten entsprechend vertreten können muss. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Praxis die bestehenden gesetzlichen Grundlagen erfüllt und die Verwendung der Schweizer Landessprachen im internationalen Kontext entsprechend gehandhabt wird. In diesem Sinne sieht der Bundesrat das Anliegen der Motion als erfüllt an.</p><p> </p><p> </p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Verkehr mit internationalen Institutionen und Organisationen als Arbeitssprachen weiterhin die schweizerischen Amtssprachen zu verwenden, wenn diese auch Amtssprachen der betreffenden Institutionen und Organisationen sind.</p>
- Französische Sprache beibehalten und so Bürokratie und unnötige Kosten vermeiden
- State
-
Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es ist üblich, dass sich die Schweiz in einer ihrer drei Amtssprachen ausdrückt, wenn sie die Gelegenheit dazu hat. Dies gilt insbesondere für schriftliche Stellungnahmen. Im Europarat und in der Europäischen Union gibt es mehr als 20 Amtssprachen, darunter Deutsch, Französisch und Italienisch. Die Amtssprachen des Internationalen Gerichtshofs und der «Financial Action Task Force» (FATF) sind Englisch und Französisch. Die letzten Stellungnahmen und Berichte, die die Schweiz diesen beiden Institutionen übermittelt hat, waren auf Französisch verfasst. Es wurde dafür also richtigerweise eine Landessprache verwendet.</p><p> </p><p>Vor kurzem informierte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen die Ämter jedoch darüber, dass ab der nächsten Überprüfung der Schweiz durch die FATF neu Englisch verwendet werde. Dies ist umso erstaunlicher, als zuvor die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Justiz konsultiert worden waren und sich diese beiden wichtigen Akteure, die an der Ausarbeitung des Berichts für die Evaluation der Schweiz im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung beteiligt waren, gegen einen solchen Sprachwechsel ausgesprochen hatten. Die Delegierte für Mehrsprachigkeit wurde offenbar nicht in die Überlegungen einbezogen.</p><p> </p><p>Dieser Sprachwechsel ist in keiner Weise gerechtfertigt. Unser Land verfügt mit seinen vier Landessprachen über eine im europäischen Vergleich bemerkenswerte Sprachenvielfalt. Eine dieser Sprachen, Französisch, ist weit verbreitet und wird auf der ganzen Welt gesprochen. Es ist völlig ungerechtfertigt, aufs Französische und damit eine unserer drei Amtssprachen zu verzichten. </p><p> </p><p>Im Übrigen setzt sich die Schweiz auf internationaler Ebene für die Frankophonie ein: Sie ist auf Regierungsebene Mitglied der Internationalen Organisation der Frankophonie und auf parlamentarischer Ebene Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der Frankophonie. Wenn man für die internationalen Kontakte nicht mehr Französisch verwendet, obschon dies möglich wäre, dann unterminiert man dieses Engagement für die Frankophonie.</p><p> </p><p>Und wählt man Englisch für die FATF, dann müssten auch die ganzen Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die nächste Evaluation, die für 2027 geplant ist, auf Englisch stattfinden. Dies bedeutet, dass zahlreiche Dokumente und Urteile, die ursprünglich auf Französisch verfasst wurden, ins Englische übersetzt werden müssten. Das führt zu unnötiger Bürokratie und verursacht Übersetzungskosten, die sich in Zeiten, in denen über Budgetkürzungen diskutiert wird, in keiner Weise rechtfertigen lassen. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Übersetzung neben den Kosten, die sie für den Bund verursacht, unweigerlich zu Ungenauigkeiten führt – und dies in einem sensiblen Rechtsbereich –, da sich die Staatsanwältinnen und -anwälte und anderen Fachpersonen, die bisher an den FATF-Evaluationen beteiligt waren, nicht mehr in ihrer Muttersprache Französisch ausdrücken können.</p>
- <p>Die Mehrsprachigkeit stellt einen wesentlichen Aspekt der Identität der Schweiz dar. Die Landes- und Amtssprachen der Schweiz sind in der Bundesverfassung verankert. Das Sprachengesetz vom 5. Oktober 2007 (SpG; SR 441.1) legt unter anderem die Grundsätze für den Gebrauch der Amtssprachen des Bundes und die Massnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der öffentlichen Verwaltung fest. Im Sinne dieser Grundsätze verwendet die Bundesverwaltung, sofern dies möglich ist, bei internationalen Kontakten grundsätzlich eine Landessprache. Dies gilt für multilaterale Foren, die eine Landessprache der Schweiz als offizielle Sprache nutzen (bspw. Auftritte der Schweiz in der UNO oder im Europarat), sowie für bilaterale Treffen mit deutsch-, französisch- oder italienischsprachigen Staaten oder Gesprächspartnern. Das Mandat der Delegierten des Bundes für Mehrsprachigkeit ist auf die Förderung der Mehrsprachigkeit überwiegend im Inland ausgerichtet.</p><p> </p><p>Die Mehrsprachigkeit ist ein wesentliches Instrument der schweizerischen Interessenwahrung. In den meisten mehrsprachigen multilateralen Gremien sind in den Vollversammlungen, in formellen Sitzungen, auf Stufe des höchsten Organs der Organisationen sowie teilweise in Verhandlungen und Gesprächen auf technischer Ebene Simultanübersetzungen verfügbar. Die Schweiz kann sich somit in einer Landessprache ausdrücken und wird von allen Anwesenden gehört und verstanden. Bei der Mehrzahl der Verhandlungen und Gespräche auf technischer Ebene und bei den meisten Vorbereitungstreffen sowie informellen Kontakten mit anderen Delegationen oder Sekretariaten von internationalen Organisationen ist dies jedoch nicht der Fall. In solchen Situationen ist Englisch die lingua franca unter allen Teilnehmenden. Der gezielte und kompetente Einsatz des Englischen ist ein wesentliches Element der Vertretung der Interessen der Schweiz, gerade auch anlässlich von internationalen Länderprüfungen der Schweiz. Dies ist unabhängig von den offiziellen Sprachen der jeweiligen Organisation, innerhalb derer die Arbeiten stattfinden und von der Sprachwahl, derer sich die Schweiz gemäss den erwähnten gesetzlichen Grundlagen im Plenum, bei offiziellen Statements und Grundsatzreden bedient.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, das Länderexamen der Groupe d’action financière (GAFI) in Englisch durchzuführen. Das federführende EFD wird im Rahmen des Länderexamens der Schweiz durch die GAFI sicherstellen, dass Teilnehmende seitens der Schweiz, die sich in ihrer Landessprache auszudrücken wünschen, dies tun können. Im Rahmen des Vor-Ort-Besuchs wird z.B. sichergestellt, dass bei Bedarf Simultanübersetzungen zur Verfügung stehen.</p><p> </p><p>Im Rahmen der GAFI fördert die Schweiz insgesamt, wann immer angezeigt, aktiv die Verwendung der französischen Sprache. Als konkreter Ausdruck dieses Engagements findet im Dezember dieses Jahres eine von der Schweiz finanzierte und organisierte Ausbildung für zukünftige Evaluatoren in französischer Sprache in Thun statt.</p><p> </p><p>Das Kostenbewusstsein bei solchen Prüfungen ist sehr gross. Die weitaus grössten Kosten trägt die Schweiz in der GAFI im Bereich personeller Ressourcen, einerseits für die Arbeiten im Rahmen der Prüfung der Schweiz, andererseits für die von der GAFI vorgeschriebene Bereitstellung von Experten im Rahmen der Prüfung von Drittstaaten. Für die Übersetzung von Dokumenten werden derzeit kostengünstige und effiziente auf Künstliche Intelligenz-basierte Lösungen getestet. Um einen Mehrwert über das Länderexamen hinaus zu erzielen, sollen die übersetzten Texte wann immer möglich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.</p><p> </p><p>Für den Bundesrat ist die Förderung der französischen Sprache ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig ist der Bundesrat überzeugt, dass die Schweiz ihre Interessen international den verschiedenen Zielen und Kontexten entsprechend vertreten können muss. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Praxis die bestehenden gesetzlichen Grundlagen erfüllt und die Verwendung der Schweizer Landessprachen im internationalen Kontext entsprechend gehandhabt wird. In diesem Sinne sieht der Bundesrat das Anliegen der Motion als erfüllt an.</p><p> </p><p> </p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Verkehr mit internationalen Institutionen und Organisationen als Arbeitssprachen weiterhin die schweizerischen Amtssprachen zu verwenden, wenn diese auch Amtssprachen der betreffenden Institutionen und Organisationen sind.</p>
- Französische Sprache beibehalten und so Bürokratie und unnötige Kosten vermeiden
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