Verschärfung der «Lex Koller»

ShortId
24.3961
Id
20243961
Updated
03.10.2024 15:44
Language
de
Title
Verschärfung der «Lex Koller»
AdditionalIndexing
2811;2846;10;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Anlässlich der Beantwortung der Interpellationen <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20234224&amp;data=05%7C02%7Czs.kanzlei%40parl.admin.ch%7C5b40379a6cd54ad2b72308dcdb040cda%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638626057637560495%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=s7AgcNAGyqmH8qnUJO7m8CVeVxcJ%2FLCkLXQyfAiIV0Y%3D&amp;reserved=0">23.4224</a> «Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine Verschärfung der Lex Koller angezeigt ist?» und <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20134067&amp;data=05%7C02%7Czs.kanzlei%40parl.admin.ch%7C5b40379a6cd54ad2b72308dcdb040cda%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638626057637560495%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=QjqcKa3hYePcfCfuypzhmsRyWsEZ6MG%2BRiRiHoAotTg%3D&amp;reserved=0">13.4067</a> «Modernisierung der Lex Koller» hat der Bundesrat wiederholt ausgeführt, dass er keinen Handlungsbedarf sieht, die «Lex Koller» zu verschärfen. In der Bevölkerung ist die Stimmung aber eine ganz andere: Für viele Familien des Mittelstandes wird Wohneigentum immer weniger erschwinglich und auch die KMU verzeichnen einen markanten Preisanstieg bei Geschäftsimmobilien. Die Gründe für den starken Preisanstieg von Schweizer Immobilien sind neben der Knappheit des verfügbaren Bodens und der hohen Zuwanderung von netto mehr als 1.5 Millionen Personen seit Einführung der Personenfreizügigkeit am 1. Juni 2002 auch die beträchtliche ausländische Nachfrage. Aus diesem Grund wird der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung eine Vorlage zur Verschärfung der «Lex Koller» zu unterbreiten.</p>
  • <p>Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung eine Vorlage zur Verschärfung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland («Lex Koller») insb. mit folgendem Inhalt:</p><ol><li>Die in den letzten vierzig Jahren beschlossenen Lockerungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sind rückgängig zu machen. Der Bundesversammlung ist eine Vorlage entlang der Linien der «Lex Friedrich» (AS 1984 1148) zu unterbreiten. Die Vorlage gilt für den Erwerb von Hauptwohnungen, Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, Mehrfamilienhäuser und Geschäftsimmobilien.</li><li>Das geänderte BewG gilt für alle Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-/EFTA-Angehörige) mit Wohnsitz in der Schweiz und Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz. Als Variante ist eine BewG-Änderung auszuarbeiten, die zusätzlich auch für EU-/EFTA-Angehörige mit Wohnsitz in der Schweiz gilt.</li><li>Das geänderte BewG enthält gesetzliche Bestimmungen, gemäss welchen Eigentümer von Liegenschaften, die die neuen Kriterien für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland nicht mehr erfüllen, verpflichtet werden, ihre Schweizer Liegenschaften resp. ihre Anteile an Schweizer Liegenschaften innerhalb einer gewissen Frist zu veräussern. Bei Nichtbefolgung dieser gesetzlichen Bestimmung kommt eine progressiv ansteigende jährliche Busse zur Anwendung.</li></ol>
  • Verschärfung der «Lex Koller»
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Anlässlich der Beantwortung der Interpellationen <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20234224&amp;data=05%7C02%7Czs.kanzlei%40parl.admin.ch%7C5b40379a6cd54ad2b72308dcdb040cda%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638626057637560495%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=s7AgcNAGyqmH8qnUJO7m8CVeVxcJ%2FLCkLXQyfAiIV0Y%3D&amp;reserved=0">23.4224</a> «Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass eine Verschärfung der Lex Koller angezeigt ist?» und <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20134067&amp;data=05%7C02%7Czs.kanzlei%40parl.admin.ch%7C5b40379a6cd54ad2b72308dcdb040cda%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638626057637560495%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=QjqcKa3hYePcfCfuypzhmsRyWsEZ6MG%2BRiRiHoAotTg%3D&amp;reserved=0">13.4067</a> «Modernisierung der Lex Koller» hat der Bundesrat wiederholt ausgeführt, dass er keinen Handlungsbedarf sieht, die «Lex Koller» zu verschärfen. In der Bevölkerung ist die Stimmung aber eine ganz andere: Für viele Familien des Mittelstandes wird Wohneigentum immer weniger erschwinglich und auch die KMU verzeichnen einen markanten Preisanstieg bei Geschäftsimmobilien. Die Gründe für den starken Preisanstieg von Schweizer Immobilien sind neben der Knappheit des verfügbaren Bodens und der hohen Zuwanderung von netto mehr als 1.5 Millionen Personen seit Einführung der Personenfreizügigkeit am 1. Juni 2002 auch die beträchtliche ausländische Nachfrage. Aus diesem Grund wird der Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung eine Vorlage zur Verschärfung der «Lex Koller» zu unterbreiten.</p>
    • <p>Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung eine Vorlage zur Verschärfung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland («Lex Koller») insb. mit folgendem Inhalt:</p><ol><li>Die in den letzten vierzig Jahren beschlossenen Lockerungen des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sind rückgängig zu machen. Der Bundesversammlung ist eine Vorlage entlang der Linien der «Lex Friedrich» (AS 1984 1148) zu unterbreiten. Die Vorlage gilt für den Erwerb von Hauptwohnungen, Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, Mehrfamilienhäuser und Geschäftsimmobilien.</li><li>Das geänderte BewG gilt für alle Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-/EFTA-Angehörige) mit Wohnsitz in der Schweiz und Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz. Als Variante ist eine BewG-Änderung auszuarbeiten, die zusätzlich auch für EU-/EFTA-Angehörige mit Wohnsitz in der Schweiz gilt.</li><li>Das geänderte BewG enthält gesetzliche Bestimmungen, gemäss welchen Eigentümer von Liegenschaften, die die neuen Kriterien für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland nicht mehr erfüllen, verpflichtet werden, ihre Schweizer Liegenschaften resp. ihre Anteile an Schweizer Liegenschaften innerhalb einer gewissen Frist zu veräussern. Bei Nichtbefolgung dieser gesetzlichen Bestimmung kommt eine progressiv ansteigende jährliche Busse zur Anwendung.</li></ol>
    • Verschärfung der «Lex Koller»

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