Zögerliche Umsetzung des Klimaschutzgesetzes schadet der Wirtschaft

ShortId
24.3976
Id
20243976
Updated
25.09.2024 14:53
Language
de
Title
Zögerliche Umsetzung des Klimaschutzgesetzes schadet der Wirtschaft
AdditionalIndexing
66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 18. Juni 2023 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Klimaschutzgesetz (KlG) mit 59 Prozent deutlich angenommen. Das Gesetz tritt per Januar 2025 in Kraft. Gemäss Artikel 10 Absatz 1 nehmen Bund und Kantone in Bezug auf die Erreichung der Klimaschutzziele eine Vorbildfunktion wahr und sollen bis 2040 Netto-Null aufweisen. Dabei werden neben den direkten und indirekten Emissionen auch diejenigen Emissionen berücksichtigt, die vor- und nachgelagert durch Dritte verursacht werden (“Scope 3”).</p><p>Die Vernehmlassung zur Verordnung des KlGs ist seit Mai 2024 abgeschlossen. Trotzdem gibt es zu den Klimazielen der Bundesverwaltung bisher keine Umsetzungsbestimmungen. Am 14.08.2024 verkündete der Bundesrat, dass er die Bestimmungen zu Artikel 10 des KlGs erst Mitte 2025 in die Vernehmlassung schicken will. Ausserdem würden nur die direkten und indirekten Emissionen berücksichtigt. Die Ausarbeitung des Konzepts zur Reduktion der vor- und nachgelagerten Emissionen will der Bundesrat noch weiter in die Zukunft verschieben.</p><ol><li>Müsste der Bund die Umsetzung seiner eigenen Klimaziele nicht rascher vorantreiben, um die im Gesetz festgeschriebene Vorbildfunktion für die Wirtschaft wahrzunehmen?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Bundesverwaltung das Netto-Null-Ziel bis 2040 trotz der zögerlichen Umsetzung von Artikel 10 erreichen wird?&nbsp;</li><li>In Anbetracht der grossen Herausforderungen der Wirtschaft, die «Scope 3»-Emissionen zu reduzieren, wäre ein rascheres Vorangehen des Bundes wichtig. Wieso vertagt der Bundesrat im Wissen um seine Vorbildrolle die Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Emissionen auf einen noch späteren Zeitpunkt als die restliche Umsetzung des KlG?</li></ol>
  • Zögerliche Umsetzung des Klimaschutzgesetzes schadet der Wirtschaft
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 18. Juni 2023 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Klimaschutzgesetz (KlG) mit 59 Prozent deutlich angenommen. Das Gesetz tritt per Januar 2025 in Kraft. Gemäss Artikel 10 Absatz 1 nehmen Bund und Kantone in Bezug auf die Erreichung der Klimaschutzziele eine Vorbildfunktion wahr und sollen bis 2040 Netto-Null aufweisen. Dabei werden neben den direkten und indirekten Emissionen auch diejenigen Emissionen berücksichtigt, die vor- und nachgelagert durch Dritte verursacht werden (“Scope 3”).</p><p>Die Vernehmlassung zur Verordnung des KlGs ist seit Mai 2024 abgeschlossen. Trotzdem gibt es zu den Klimazielen der Bundesverwaltung bisher keine Umsetzungsbestimmungen. Am 14.08.2024 verkündete der Bundesrat, dass er die Bestimmungen zu Artikel 10 des KlGs erst Mitte 2025 in die Vernehmlassung schicken will. Ausserdem würden nur die direkten und indirekten Emissionen berücksichtigt. Die Ausarbeitung des Konzepts zur Reduktion der vor- und nachgelagerten Emissionen will der Bundesrat noch weiter in die Zukunft verschieben.</p><ol><li>Müsste der Bund die Umsetzung seiner eigenen Klimaziele nicht rascher vorantreiben, um die im Gesetz festgeschriebene Vorbildfunktion für die Wirtschaft wahrzunehmen?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Bundesverwaltung das Netto-Null-Ziel bis 2040 trotz der zögerlichen Umsetzung von Artikel 10 erreichen wird?&nbsp;</li><li>In Anbetracht der grossen Herausforderungen der Wirtschaft, die «Scope 3»-Emissionen zu reduzieren, wäre ein rascheres Vorangehen des Bundes wichtig. Wieso vertagt der Bundesrat im Wissen um seine Vorbildrolle die Berücksichtigung der vor- und nachgelagerten Emissionen auf einen noch späteren Zeitpunkt als die restliche Umsetzung des KlG?</li></ol>
    • Zögerliche Umsetzung des Klimaschutzgesetzes schadet der Wirtschaft

Back to List