Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz

ShortId
24.3983
Id
20243983
Updated
25.09.2024 14:47
Language
de
Title
Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz
AdditionalIndexing
55;52
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Wald ist in seiner flächenmässigen Ausdehnung nicht mehr bedroht. Im Gegenteil: Der Wald wächst in der Schweiz – allerdings sind die kantonsspezifischen Verhältnisse unterschiedlich. Trotzdem bleibt der Wald in seinem Bestand geschützt und kann nur in Ausnahmefällen gerodet werden. Der Nachweis der wichtigen Gründe für eine Rodung soll auch weiterhin uneingeschränkt erbracht werden.<br>Abgesehen von den temporären Rodungen soll der Rodungsersatz künftig qualitativ erfolgen. Dabei soll der &nbsp;bestehende Wald stärker zugunsten der Natur aufgewertet wird. Diese Massnahmen ergänzen die Massnahmen in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen Waldbiodiversität. Das &nbsp;Kompensationsinstrument zu Gunsten der Stärkung des Waldes soll somit ein stärkeres Gewicht erhalten, nicht zuletzt auch um bestehendes Kulturland zu schonen. Mit einem Mindest-Richtwert von 50% soll ein entsprechender Rahmen gesetzt werden.&nbsp;<br>Das Potenzial für solche Aufwertungen im Wald ist gross, insbesondere auch im Hinblick auf die Anpassungen an den Klimawandel und die Stärkung der Biodiversität.</p><p>&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über den Wald &nbsp;wie folgt zu ändern:<br>Der Rodungsersatz kann qualitativ neben den bestehenden Massnahmen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutz mindestens zur Hälfte durch Aufwertungsmassnahmen der bestehenden Waldfläche erfolgen. Temporäre Rodungen bleiben vorbehalten, denn dort soll an Ort und Stelle wieder aufgeforstet werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Wald ist in seiner flächenmässigen Ausdehnung nicht mehr bedroht. Im Gegenteil: Der Wald wächst in der Schweiz – allerdings sind die kantonsspezifischen Verhältnisse unterschiedlich. Trotzdem bleibt der Wald in seinem Bestand geschützt und kann nur in Ausnahmefällen gerodet werden. Der Nachweis der wichtigen Gründe für eine Rodung soll auch weiterhin uneingeschränkt erbracht werden.<br>Abgesehen von den temporären Rodungen soll der Rodungsersatz künftig qualitativ erfolgen. Dabei soll der &nbsp;bestehende Wald stärker zugunsten der Natur aufgewertet wird. Diese Massnahmen ergänzen die Massnahmen in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen Waldbiodiversität. Das &nbsp;Kompensationsinstrument zu Gunsten der Stärkung des Waldes soll somit ein stärkeres Gewicht erhalten, nicht zuletzt auch um bestehendes Kulturland zu schonen. Mit einem Mindest-Richtwert von 50% soll ein entsprechender Rahmen gesetzt werden.&nbsp;<br>Das Potenzial für solche Aufwertungen im Wald ist gross, insbesondere auch im Hinblick auf die Anpassungen an den Klimawandel und die Stärkung der Biodiversität.</p><p>&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über den Wald &nbsp;wie folgt zu ändern:<br>Der Rodungsersatz kann qualitativ neben den bestehenden Massnahmen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutz mindestens zur Hälfte durch Aufwertungsmassnahmen der bestehenden Waldfläche erfolgen. Temporäre Rodungen bleiben vorbehalten, denn dort soll an Ort und Stelle wieder aufgeforstet werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz

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