Auslegeordnung PFAS
- ShortId
-
24.4007
- Id
-
20244007
- Updated
-
26.09.2024 14:32
- Language
-
de
- Title
-
Auslegeordnung PFAS
- AdditionalIndexing
-
2841;52;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den vergangenen Wochen wurden PFAS in den Schweizer Medien breit thematisiert. Das Parlament hat den Bundesrat mit dem Postulat Moser (22.4585) und der Motion Maret (22.3929) bereits zwei konkrete Aufträge erteilt. </p><p> </p><p>Es ist mir bekannt, dass bezüglich dem Postulat Moser Arbeiten unterwegs sind, die auch eine Befragung verschiedener Stakeholder wie Kantonale Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftsverbände einschlossen. Es ist anzunehmen, dass diese Befragung aber vor allem Bezug auf ein Dokument des Dänischen Umweltamtes nimmt. Dessen Relevanz für die Schweiz ist für mich nicht nachvollziehbar.</p><p> </p><p>Warum hat der Bundesrat nicht längst eine, dem Dänischen Grundlagenpapier entsprechende Auslegeordnung über Stoffflüsse und Emissionswege von den sehr unterschiedlichen PFAS für die Schweiz vorgenommen oder veranlasst, und wann wird das nun nachgeholt? Bis wann können wir mit den erforderlichen Grundlagen für zielgerichtete Regulierungen, welche die wirklichen Risiken adressieren sollen, rechnen?</p><p> </p><p>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass neben dem Fachwissen von universitären Forschungsinstitutionen, ETHs, Nichtregierungsorganisationen und kantonalen Behörden auch das Wissen und die Praxiserfahrung unserer Schweizer Industrie- und Gewerbebetriebe in die Arbeiten, speziell betreffend Motion Maret einfliessen?</p><p> </p><p>Ohne die technische Verwendung von PFAS (Fluorpolymeren) können relevante Teile der Schweizer Wirtschaft nicht operieren (z.B. Dichtungen, Beschichtungen, Isoliermaterial). Neben der Verwendung in Produktions- und Forschungseinrichtungen sind PFAS auch Bestandteil von Human- und Veterinärmedikamenten (gegen 30% der Wirkstoffe fallen unter die PFAS-Definition). Und auch eine Vielzahl von medizinaltechnischen Instrumenten ist ohne die Verwendung von PFAS (Fluorpolymeren) nicht gewährleistet.</p><p> </p><p>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass neben aller Sorgen, welche die Publikation durch kantonale Behörden von Messresultaten zu einigen wenigen PFAS auslösen können, die Wichtigkeit von sicheren gewerblichen und industriellen Anwendungen bestimmter anderer PFAS angemessen berücksichtigt wird – und somit eine ausgewogene Güterabwägung zwischen Nutzen und potenziellen Risiken erfolgt?</p>
- Auslegeordnung PFAS
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In den vergangenen Wochen wurden PFAS in den Schweizer Medien breit thematisiert. Das Parlament hat den Bundesrat mit dem Postulat Moser (22.4585) und der Motion Maret (22.3929) bereits zwei konkrete Aufträge erteilt. </p><p> </p><p>Es ist mir bekannt, dass bezüglich dem Postulat Moser Arbeiten unterwegs sind, die auch eine Befragung verschiedener Stakeholder wie Kantonale Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Wirtschaftsverbände einschlossen. Es ist anzunehmen, dass diese Befragung aber vor allem Bezug auf ein Dokument des Dänischen Umweltamtes nimmt. Dessen Relevanz für die Schweiz ist für mich nicht nachvollziehbar.</p><p> </p><p>Warum hat der Bundesrat nicht längst eine, dem Dänischen Grundlagenpapier entsprechende Auslegeordnung über Stoffflüsse und Emissionswege von den sehr unterschiedlichen PFAS für die Schweiz vorgenommen oder veranlasst, und wann wird das nun nachgeholt? Bis wann können wir mit den erforderlichen Grundlagen für zielgerichtete Regulierungen, welche die wirklichen Risiken adressieren sollen, rechnen?</p><p> </p><p>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass neben dem Fachwissen von universitären Forschungsinstitutionen, ETHs, Nichtregierungsorganisationen und kantonalen Behörden auch das Wissen und die Praxiserfahrung unserer Schweizer Industrie- und Gewerbebetriebe in die Arbeiten, speziell betreffend Motion Maret einfliessen?</p><p> </p><p>Ohne die technische Verwendung von PFAS (Fluorpolymeren) können relevante Teile der Schweizer Wirtschaft nicht operieren (z.B. Dichtungen, Beschichtungen, Isoliermaterial). Neben der Verwendung in Produktions- und Forschungseinrichtungen sind PFAS auch Bestandteil von Human- und Veterinärmedikamenten (gegen 30% der Wirkstoffe fallen unter die PFAS-Definition). Und auch eine Vielzahl von medizinaltechnischen Instrumenten ist ohne die Verwendung von PFAS (Fluorpolymeren) nicht gewährleistet.</p><p> </p><p>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass neben aller Sorgen, welche die Publikation durch kantonale Behörden von Messresultaten zu einigen wenigen PFAS auslösen können, die Wichtigkeit von sicheren gewerblichen und industriellen Anwendungen bestimmter anderer PFAS angemessen berücksichtigt wird – und somit eine ausgewogene Güterabwägung zwischen Nutzen und potenziellen Risiken erfolgt?</p>
- Auslegeordnung PFAS
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