Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem Wohnungsmarkt

ShortId
24.4033
Id
20244033
Updated
04.10.2024 12:04
Language
de
Title
Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem Wohnungsmarkt
AdditionalIndexing
28;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wohnbauten können bei Neubauten praktisch ohne Mehrkosten, bei Umbauten im Rahmen der Verhältnismässigkeit mehr oder weniger vollständig hindernisfrei-anpassbar erstellt werden (NFP&nbsp;4045-59735:2004). Jede reguläre Wohnung würde damit für Menschen mit Behinderungen ebenso wie für Menschen im hohen Alter zugänglich und bei Bedarf einfach und kostengünstig anpassbar. Weder in der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des BehiG noch im «Aktionsplan Wohnungsknappheit» (Runder Tisch mit BR Guy Parmelin vom 13. Februar 2024) wurde der Bedarf an hindernisfrei-anpassbarem Wohnraum für Menschen mit Behinderung jedoch thematisiert.&nbsp;</p><p>Die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt mit einem Anteil an hindernisfrei-anpassbaren Wohnungen im einstelligen Prozentbereich weist mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten des BehiG auf Mängel in der Gesetzgebung hin. Mit dem in der Revision des BehiG vorgesehenen Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung und dem Versprechen an die Betroffenen, ihre Wohnsituation selbstbestimmt wählen zu können, wird die Nachfrage nach hindernisfrei-anpassbaren Wohnungen in den nächsten Jahren weiter steigen. Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Ist die äusserst schwierige Situation von Menschen mit Behinderung bei der Wohnungssuche dem Bundesrat bekannt?</li><li>Verfügt der Bundesrat über die erforderlichen Daten, um festzustellen, wie viele für Menschen mit Behinderung geeignete Wohnungen zur Verfügung stehen?</li><li>Wie überprüft der Bundesrat, ob die Vorgaben im BehiG für Wohnbauten ausreichen, damit Menschen mit Behinderung auf dem Wohnungsmarkt auch eine reelle Chance haben?</li><li>Wie überprüft der Bundesrat, ob die Vorgaben des BehiG für Wohnbauten in allen kantonalen Baugesetzen ausreichend umgesetzt werden?</li><li>Mit welchen Massnahmen unterstützt der Bundesrat die kantonalen und kommunalen Behörden bei der Umsetzung des hindernisfrei-anpassbaren Wohnungsbaus nach Norm SIA 500?</li></ul><p>&nbsp;</p>
  • Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem Wohnungsmarkt
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wohnbauten können bei Neubauten praktisch ohne Mehrkosten, bei Umbauten im Rahmen der Verhältnismässigkeit mehr oder weniger vollständig hindernisfrei-anpassbar erstellt werden (NFP&nbsp;4045-59735:2004). Jede reguläre Wohnung würde damit für Menschen mit Behinderungen ebenso wie für Menschen im hohen Alter zugänglich und bei Bedarf einfach und kostengünstig anpassbar. Weder in der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des BehiG noch im «Aktionsplan Wohnungsknappheit» (Runder Tisch mit BR Guy Parmelin vom 13. Februar 2024) wurde der Bedarf an hindernisfrei-anpassbarem Wohnraum für Menschen mit Behinderung jedoch thematisiert.&nbsp;</p><p>Die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt mit einem Anteil an hindernisfrei-anpassbaren Wohnungen im einstelligen Prozentbereich weist mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten des BehiG auf Mängel in der Gesetzgebung hin. Mit dem in der Revision des BehiG vorgesehenen Wechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung und dem Versprechen an die Betroffenen, ihre Wohnsituation selbstbestimmt wählen zu können, wird die Nachfrage nach hindernisfrei-anpassbaren Wohnungen in den nächsten Jahren weiter steigen. Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Ist die äusserst schwierige Situation von Menschen mit Behinderung bei der Wohnungssuche dem Bundesrat bekannt?</li><li>Verfügt der Bundesrat über die erforderlichen Daten, um festzustellen, wie viele für Menschen mit Behinderung geeignete Wohnungen zur Verfügung stehen?</li><li>Wie überprüft der Bundesrat, ob die Vorgaben im BehiG für Wohnbauten ausreichen, damit Menschen mit Behinderung auf dem Wohnungsmarkt auch eine reelle Chance haben?</li><li>Wie überprüft der Bundesrat, ob die Vorgaben des BehiG für Wohnbauten in allen kantonalen Baugesetzen ausreichend umgesetzt werden?</li><li>Mit welchen Massnahmen unterstützt der Bundesrat die kantonalen und kommunalen Behörden bei der Umsetzung des hindernisfrei-anpassbaren Wohnungsbaus nach Norm SIA 500?</li></ul><p>&nbsp;</p>
    • Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem Wohnungsmarkt

Back to List