Anreize für ein inklusives Arbeitsumfeld

ShortId
24.4039
Id
20244039
Updated
26.09.2024 16:00
Language
de
Title
Anreize für ein inklusives Arbeitsumfeld
AdditionalIndexing
44;28;1231;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gegenüber 87,9% der Bevölkerung, die erwerbstätig sind, sind es nur 49,3% der Menschen mit starken resp. 73% der Menschen mit Behinderungen. Die Folge davon ist ein vergebenes Potential, sowohl aus Sicht der Betroffenen, die einer Arbeit nachgehen wollen, als auch aus Sicht der Arbeitgeber, die mit Fachkräftemangel kämpfen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Integration in den Arbeitsmarkt ist heute auf den Bereich der Sozialversicherungen beschränkt. Als die grösste Hürde für eine Eingliederung beurteilen Arbeitgeber mit 65% das finanzielle Risiko (BSV-Arbeitgeberbefragung 2021). Dies soll durch den beschriebenen Mechanismus ergänzend zu den bestehenden Massnahmen und unkompliziert abgeschwächt werden: Die Veranlagung der Arbeitgeber kann mit der Einreichung der sozialversicherungsrechtlichen Verfügungen der Arbeitnehmer erfolgen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Damit wird auf die Selbstverantwortung und Selbstbestimmung aller beteiligten Akteure gesetzt und die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts durch eine bisher vernachlässigte Komponente verstärkt. Andere Länder, wie die zum Beispiel die USA, nutzen ähnliche Steueranreize anstatt Quoten. Gleichzeitig werden Forderungen der UNO-BRK aufgenommen (Art. 27) zur Zugänglichkeit zum Arbeitsmarkt aufgenommen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Integration von Menschen mit Behinderungen in den 1. Arbeitsmarkt entlastet die Sozialversicherungen und unterstützt die Verwirklichung des Eingliederungsziels. So verbessert sich die Situation von Arbeitsuchenden mit Behinderungen, Arbeitgebenden, die Fachkräfte benötigen, und es bedeutet einen Fortschritt für die Inklusion in der Schweiz, in der Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam einer Arbeit nachgehen und ihren Beitrag leisten können.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, steuerlich entlastet werden. Die Entlastung gilt als geschäftsmässig begründet und erfolgt pauschaliert in Abhängigkeit vom arbeitsvertraglichen Bruttolohn, der Invalidenrente und dem Grad der Hilflosigkeit des Arbeitnehmenden: Für Arbeitnehmende, welche eine Hilflosenentschädigung leichten Grades oder eine Invalidenrente beziehen, kann 50% des arbeitsvertraglichen Bruttolohnes als zusätzlicher pauschaler Aufwand abgezogen werden. Bei einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades beträgt der Abzug 75%, bei einer Hilflosenentschädigung schweren Grades 100% des arbeitsvertraglichen Bruttolohnes.</p><p>&nbsp;</p>
  • Anreize für ein inklusives Arbeitsumfeld
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gegenüber 87,9% der Bevölkerung, die erwerbstätig sind, sind es nur 49,3% der Menschen mit starken resp. 73% der Menschen mit Behinderungen. Die Folge davon ist ein vergebenes Potential, sowohl aus Sicht der Betroffenen, die einer Arbeit nachgehen wollen, als auch aus Sicht der Arbeitgeber, die mit Fachkräftemangel kämpfen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Integration in den Arbeitsmarkt ist heute auf den Bereich der Sozialversicherungen beschränkt. Als die grösste Hürde für eine Eingliederung beurteilen Arbeitgeber mit 65% das finanzielle Risiko (BSV-Arbeitgeberbefragung 2021). Dies soll durch den beschriebenen Mechanismus ergänzend zu den bestehenden Massnahmen und unkompliziert abgeschwächt werden: Die Veranlagung der Arbeitgeber kann mit der Einreichung der sozialversicherungsrechtlichen Verfügungen der Arbeitnehmer erfolgen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Damit wird auf die Selbstverantwortung und Selbstbestimmung aller beteiligten Akteure gesetzt und die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts durch eine bisher vernachlässigte Komponente verstärkt. Andere Länder, wie die zum Beispiel die USA, nutzen ähnliche Steueranreize anstatt Quoten. Gleichzeitig werden Forderungen der UNO-BRK aufgenommen (Art. 27) zur Zugänglichkeit zum Arbeitsmarkt aufgenommen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Integration von Menschen mit Behinderungen in den 1. Arbeitsmarkt entlastet die Sozialversicherungen und unterstützt die Verwirklichung des Eingliederungsziels. So verbessert sich die Situation von Arbeitsuchenden mit Behinderungen, Arbeitgebenden, die Fachkräfte benötigen, und es bedeutet einen Fortschritt für die Inklusion in der Schweiz, in der Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam einer Arbeit nachgehen und ihren Beitrag leisten können.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so anzupassen, dass Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen, steuerlich entlastet werden. Die Entlastung gilt als geschäftsmässig begründet und erfolgt pauschaliert in Abhängigkeit vom arbeitsvertraglichen Bruttolohn, der Invalidenrente und dem Grad der Hilflosigkeit des Arbeitnehmenden: Für Arbeitnehmende, welche eine Hilflosenentschädigung leichten Grades oder eine Invalidenrente beziehen, kann 50% des arbeitsvertraglichen Bruttolohnes als zusätzlicher pauschaler Aufwand abgezogen werden. Bei einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades beträgt der Abzug 75%, bei einer Hilflosenentschädigung schweren Grades 100% des arbeitsvertraglichen Bruttolohnes.</p><p>&nbsp;</p>
    • Anreize für ein inklusives Arbeitsumfeld

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