Reform der Militärjustiz im Bereich sexueller Gewalt
- ShortId
-
24.4119
- Id
-
20244119
- Updated
-
04.06.2026 14:06
- Language
-
de
- Title
-
Reform der Militärjustiz im Bereich sexueller Gewalt
- AdditionalIndexing
-
09;1221;1216;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die Schweizer Militärjustiz im Bereich der sexuellen Gewalt zu überprüfen und Reformen zu erwägen. Dabei ist zu klären, ob die Militärjustiz über die notwendige Fachkompetenz verfügt, um solche Fälle angemessen zu bearbeiten, oder ob sie externe, spezialisierte Unterstützung benötigt.</p><p>Es sollte geprüft werden, ob die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Militärjustiz ausreichen, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen, und ob mögliche Interessenkonflikte vermieden werden können, insbesondere wenn sowohl Täter als auch Opfer Militärangehörige sind.</p><p>Zusätzlich ist zu untersuchen, ob die Opferrechte und der Opferschutz innerhalb der Militärjustiz gestärkt werden sollten oder ob es sinnvoller wäre, diese Fälle an die zivile Gerichtsbarkeit zu übergeben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Militärjustiz Fälle von sexueller Gewalt fair und auf der Grundlage ausreichender fachlicher Kompetenz behandelt.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Die Militärjustiz verfügt bereits heute über ausreichende personelle Ressourcen, um Fälle im </span><span style="font-family:Arial;">Bereich der sexuellen Gewalt fachlich kompetent sowie rechtsstaatlich korrekt zu bearbeiten. </span><span style="font-family:Arial;">Gegenwärtig sind 48 Frauen in allen Funktionen der Militärjustiz eingeteilt, was einem Anteil </span><span style="font-family:Arial;">von rund 11 Prozent der Angehörigen der Militärjustiz entspricht. Der Anteil an Frauen bei </span><span style="font-family:Arial;">den Mitgliedern von Truppengerichten beträgt mehr als 30 Prozent. Damit kann bereits heute </span><span style="font-family:Arial;">sichergestellt werden, dass bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität das Opfer in allen </span><span style="font-family:Arial;">Verfahrensstadien von Angehörigen seines Geschlechts einvernommen werden kann und </span><span style="font-family:Arial;">2/2 </span><span style="font-family:Arial;">dem urteilenden Gericht wenigstens eine Person seines Geschlechts angehört. </span><span style="font-family:Arial;">Mit dem Fachbereich Sexualdelikte verfügt die Militärjustiz über eine Gruppe von </span><span style="font-family:Arial;">Spezialistinnen und Spezialisten mit einschlägiger Fachkompetenz, welche die Angehörigen </span><span style="font-family:Arial;">der Militärjustiz aller Stufen und Funktionen in der Bearbeitung konkreter Fälle von sexueller </span><span style="font-family:Arial;">Gewalt beraten und bei Bedarf die Verfahrensleitung übernehmen kann. Der Fachbereich </span><span style="font-family:Arial;">beschäftigt sich sowohl mit gegengeschlechtlicher wie gleichgeschlechtlicher sexueller </span><span style="font-family:Arial;">Gewalt, bildet sich regelmässig fort und tauscht unter seinen Angehörigen sowie </span><span style="font-family:Arial;">insbesondere mit den Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichtern der Militärjustiz </span><span style="font-family:Arial;">und mit zivilen Staatsanwaltschaften Erfahrungen aus. Er steht in regem Kontakt mit der </span><span style="font-family:Arial;">Fachstelle «Frauen in der Armee und Diversity» (FiAD), die er für seine Fortbildung beizieht. </span><span style="font-family:Arial;">Die parlamentarische Initiative 10.417 «Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der </span><span style="font-family:Arial;">Geschädigten» wurde mit einer Teilrevision der Strafprozessordnung der militärischen </span><span style="font-family:Arial;">Strafbehörden (Militärstrafprozess; MStP; SR 322.1) per 1. Januar 2019 umgesetzt. Sie</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">brachte eine weitgehende Angleichung der Rechte von Geschädigten und Opfern an die </span><span style="font-family:Arial;">Regelung in der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) der zivilen Strafbehörden. </span><span style="font-family:Arial;">Opferrechte und Opferschutz entsprechen dem Schutzniveau des zivilen Strafprozessrechts. </span><span style="font-family:Arial;">Wenn es für die Wahrung der Rechte des Opfers notwendig ist, bezeichnet der </span><span style="font-family:Arial;">Gerichtspräsident oder die Gerichtspräsidentin einen unentgeltlichen Rechtsbeistand (Art. </span><span style="font-family:Arial;">84</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic;">e </span><span style="font-family:Arial;">Abs. 2 MStP); dies mit in der Praxis bewusst sehr tief angesetzten Hürden, so dass </span><span style="font-family:Arial;">jedes Opfer von sexueller Gewalt einen unentgeltlichen Rechtsbeistand beiziehen kann, </span><span style="font-family:Arial;">sofern es dies wünscht. Sämtliche Reformen des Sexualstrafrechts des zivilen Strafrechts </span><span style="font-family:Arial;">wurden im Militärstrafrecht übernommen (in Kraft getreten am 1. Juli 2024). </span><span style="font-family:Arial;">Mit den von der Armeeführung festgelegten «ergänzenden Massnahmen» aufgrund des </span><span style="font-family:Arial;">Studienberichts «Diskriminierung und sexualisierte Gewalt in der Armee» der Fachstelle </span><span style="font-family:Arial;">FiAD besteht bereits ein Prozess, mit dem Verbesserungsmöglichkeiten im Umgang mit </span><span style="font-family:Arial;">sexualisierter Gewalt in der Armee ganzheitlich aufgezeigt werden können, nicht nur </span><span style="font-family:Arial;">hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Folgen. Die Militärjustiz steht schon heute in einem </span><span style="font-family:Arial;">regelmässigen Austausch mit dieser Fachstelle. </span><span style="font-family:Arial;">Der Bundesrat sieht zusammenfassend zurzeit keinen Reformbedarf bei der Militärjustiz im </span><span style="font-family:Arial;">Bereich sexueller Gewalt und keinen Anlass für eine Überprüfung im Sinne des Postulats. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie die Schweizer Militärjustiz im Bereich der sexuellen Gewalt allenfalls reformiert werden sollte. Dies mit dem Ziel sicherzustellen, dass die Militärjustiz Fälle sexueller Gewalt fair und auf der Grundlage ausreichender fachlicher Kompetenz behandelt.</p>
- Reform der Militärjustiz im Bereich sexueller Gewalt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die Schweizer Militärjustiz im Bereich der sexuellen Gewalt zu überprüfen und Reformen zu erwägen. Dabei ist zu klären, ob die Militärjustiz über die notwendige Fachkompetenz verfügt, um solche Fälle angemessen zu bearbeiten, oder ob sie externe, spezialisierte Unterstützung benötigt.</p><p>Es sollte geprüft werden, ob die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Militärjustiz ausreichen, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen, und ob mögliche Interessenkonflikte vermieden werden können, insbesondere wenn sowohl Täter als auch Opfer Militärangehörige sind.</p><p>Zusätzlich ist zu untersuchen, ob die Opferrechte und der Opferschutz innerhalb der Militärjustiz gestärkt werden sollten oder ob es sinnvoller wäre, diese Fälle an die zivile Gerichtsbarkeit zu übergeben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Militärjustiz Fälle von sexueller Gewalt fair und auf der Grundlage ausreichender fachlicher Kompetenz behandelt.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Die Militärjustiz verfügt bereits heute über ausreichende personelle Ressourcen, um Fälle im </span><span style="font-family:Arial;">Bereich der sexuellen Gewalt fachlich kompetent sowie rechtsstaatlich korrekt zu bearbeiten. </span><span style="font-family:Arial;">Gegenwärtig sind 48 Frauen in allen Funktionen der Militärjustiz eingeteilt, was einem Anteil </span><span style="font-family:Arial;">von rund 11 Prozent der Angehörigen der Militärjustiz entspricht. Der Anteil an Frauen bei </span><span style="font-family:Arial;">den Mitgliedern von Truppengerichten beträgt mehr als 30 Prozent. Damit kann bereits heute </span><span style="font-family:Arial;">sichergestellt werden, dass bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität das Opfer in allen </span><span style="font-family:Arial;">Verfahrensstadien von Angehörigen seines Geschlechts einvernommen werden kann und </span><span style="font-family:Arial;">2/2 </span><span style="font-family:Arial;">dem urteilenden Gericht wenigstens eine Person seines Geschlechts angehört. </span><span style="font-family:Arial;">Mit dem Fachbereich Sexualdelikte verfügt die Militärjustiz über eine Gruppe von </span><span style="font-family:Arial;">Spezialistinnen und Spezialisten mit einschlägiger Fachkompetenz, welche die Angehörigen </span><span style="font-family:Arial;">der Militärjustiz aller Stufen und Funktionen in der Bearbeitung konkreter Fälle von sexueller </span><span style="font-family:Arial;">Gewalt beraten und bei Bedarf die Verfahrensleitung übernehmen kann. Der Fachbereich </span><span style="font-family:Arial;">beschäftigt sich sowohl mit gegengeschlechtlicher wie gleichgeschlechtlicher sexueller </span><span style="font-family:Arial;">Gewalt, bildet sich regelmässig fort und tauscht unter seinen Angehörigen sowie </span><span style="font-family:Arial;">insbesondere mit den Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichtern der Militärjustiz </span><span style="font-family:Arial;">und mit zivilen Staatsanwaltschaften Erfahrungen aus. Er steht in regem Kontakt mit der </span><span style="font-family:Arial;">Fachstelle «Frauen in der Armee und Diversity» (FiAD), die er für seine Fortbildung beizieht. </span><span style="font-family:Arial;">Die parlamentarische Initiative 10.417 «Militärstrafprozess. Ausdehnung der Rechte der </span><span style="font-family:Arial;">Geschädigten» wurde mit einer Teilrevision der Strafprozessordnung der militärischen </span><span style="font-family:Arial;">Strafbehörden (Militärstrafprozess; MStP; SR 322.1) per 1. Januar 2019 umgesetzt. Sie</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">brachte eine weitgehende Angleichung der Rechte von Geschädigten und Opfern an die </span><span style="font-family:Arial;">Regelung in der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) der zivilen Strafbehörden. </span><span style="font-family:Arial;">Opferrechte und Opferschutz entsprechen dem Schutzniveau des zivilen Strafprozessrechts. </span><span style="font-family:Arial;">Wenn es für die Wahrung der Rechte des Opfers notwendig ist, bezeichnet der </span><span style="font-family:Arial;">Gerichtspräsident oder die Gerichtspräsidentin einen unentgeltlichen Rechtsbeistand (Art. </span><span style="font-family:Arial;">84</span><span style="font-family:Arial; font-style:italic;">e </span><span style="font-family:Arial;">Abs. 2 MStP); dies mit in der Praxis bewusst sehr tief angesetzten Hürden, so dass </span><span style="font-family:Arial;">jedes Opfer von sexueller Gewalt einen unentgeltlichen Rechtsbeistand beiziehen kann, </span><span style="font-family:Arial;">sofern es dies wünscht. Sämtliche Reformen des Sexualstrafrechts des zivilen Strafrechts </span><span style="font-family:Arial;">wurden im Militärstrafrecht übernommen (in Kraft getreten am 1. Juli 2024). </span><span style="font-family:Arial;">Mit den von der Armeeführung festgelegten «ergänzenden Massnahmen» aufgrund des </span><span style="font-family:Arial;">Studienberichts «Diskriminierung und sexualisierte Gewalt in der Armee» der Fachstelle </span><span style="font-family:Arial;">FiAD besteht bereits ein Prozess, mit dem Verbesserungsmöglichkeiten im Umgang mit </span><span style="font-family:Arial;">sexualisierter Gewalt in der Armee ganzheitlich aufgezeigt werden können, nicht nur </span><span style="font-family:Arial;">hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Folgen. Die Militärjustiz steht schon heute in einem </span><span style="font-family:Arial;">regelmässigen Austausch mit dieser Fachstelle. </span><span style="font-family:Arial;">Der Bundesrat sieht zusammenfassend zurzeit keinen Reformbedarf bei der Militärjustiz im </span><span style="font-family:Arial;">Bereich sexueller Gewalt und keinen Anlass für eine Überprüfung im Sinne des Postulats. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie die Schweizer Militärjustiz im Bereich der sexuellen Gewalt allenfalls reformiert werden sollte. Dies mit dem Ziel sicherzustellen, dass die Militärjustiz Fälle sexueller Gewalt fair und auf der Grundlage ausreichender fachlicher Kompetenz behandelt.</p>
- Reform der Militärjustiz im Bereich sexueller Gewalt
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