Integration des bewährten Pensionskassenmodells der Temporärbranche ins BVG zur besseren Absicherung flexibel Arbeitender

ShortId
24.4233
Id
20244233
Updated
27.09.2024 10:29
Language
de
Title
Integration des bewährten Pensionskassenmodells der Temporärbranche ins BVG zur besseren Absicherung flexibel Arbeitender
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der am 22. September vom Volk abgelehnten BVG-Reform wollten Bundesrat und Parlament u.a. flexibel Arbeitende (Teilzeit, befristete Arbeitsverträge, Anstellung bei mehreren Arbeitgebern) besser versichern.&nbsp;</p><p>Das bewährte Pensionskassenmodell der Temporärbranche ermöglicht, dass viele flexibel Arbeitende ab der ersten Einsatzstunde BVG-versichert und somit gegenüber dem BVG-Standard bessergestellt werden. Damit eine Person obligatorisch gemäss BVG versichert ist, muss ihr Jahreslohn bei einem Arbeitgeber die sog. «Eintrittsschwelle» überschreiten. Viele Temporärarbeitende haben aber im Lauf des Jahres oder gleichzeitig mehrere Arbeitgeber, zudem ist die Einsatzdauer eines Einsatzes bei Arbeitsbeginn oft nicht absehbar. Es kann somit im Voraus nicht ermittelt werden, ob die Eintrittsschwelle erreicht wird. Deshalb wird im Modell der Personalverleiher die Eintrittsschwelle auf den Stundenlohn umgerechnet. Diese Schwelle liegt mit CHF 9.85 pro Stunde weit unter dem Mindestlohn im GAV Personalverleih. Ebenso wird der Koordinationsabzug bei Temporärarbeitskräften auf die Stunde berechnet.&nbsp;</p><p>Das Modell der Temporärbranche bietet damit einen kontinuierlichen Versicherungsschutz, was einen einen erheblichen Vorteil darstellt, insbesondere auch, da so der wichtige Schutz gegen Invalidität und Ansprüche für hinterbliebene Partner und Kinder ab der ersten Arbeitsstunde gewährleistet wird.</p><p>Es ist daher sinnvoll, zu prüfen, wie dieses bewährte Modell ins BVG integriert werden kann, um eine umfassendere und gerechtere Absicherung für flexibel Arbeitende zu gewährleisten. Die Untersuchung sollte die Möglichkeit der Schaffung einer separaten Lösung für diese Gruppe von Arbeitnehmenden betrachten und evaluieren, inwiefern das Modell der Temporärbranche als Grundlage für diese Lösung dienen kann.</p><p>Angesichts der zunehmenden Zahl von flexibel Arbeitenden ist wichtig, dass deren Versicherungsschutz den heutigen Anforderungen entspricht. Die Prüfung und Integration des Temporärmodells in das BVG kann einen wesentlichen Beitrag zu einer gerechteren Altersvorsorge und einer besseren beruflichen Vorsorge leisten.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie das bewährte Pensionskassenmodell der Temporärbranche als separate Lösung für flexibel Arbeitende im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) integriert werden kann.</p>
  • Integration des bewährten Pensionskassenmodells der Temporärbranche ins BVG zur besseren Absicherung flexibel Arbeitender
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der am 22. September vom Volk abgelehnten BVG-Reform wollten Bundesrat und Parlament u.a. flexibel Arbeitende (Teilzeit, befristete Arbeitsverträge, Anstellung bei mehreren Arbeitgebern) besser versichern.&nbsp;</p><p>Das bewährte Pensionskassenmodell der Temporärbranche ermöglicht, dass viele flexibel Arbeitende ab der ersten Einsatzstunde BVG-versichert und somit gegenüber dem BVG-Standard bessergestellt werden. Damit eine Person obligatorisch gemäss BVG versichert ist, muss ihr Jahreslohn bei einem Arbeitgeber die sog. «Eintrittsschwelle» überschreiten. Viele Temporärarbeitende haben aber im Lauf des Jahres oder gleichzeitig mehrere Arbeitgeber, zudem ist die Einsatzdauer eines Einsatzes bei Arbeitsbeginn oft nicht absehbar. Es kann somit im Voraus nicht ermittelt werden, ob die Eintrittsschwelle erreicht wird. Deshalb wird im Modell der Personalverleiher die Eintrittsschwelle auf den Stundenlohn umgerechnet. Diese Schwelle liegt mit CHF 9.85 pro Stunde weit unter dem Mindestlohn im GAV Personalverleih. Ebenso wird der Koordinationsabzug bei Temporärarbeitskräften auf die Stunde berechnet.&nbsp;</p><p>Das Modell der Temporärbranche bietet damit einen kontinuierlichen Versicherungsschutz, was einen einen erheblichen Vorteil darstellt, insbesondere auch, da so der wichtige Schutz gegen Invalidität und Ansprüche für hinterbliebene Partner und Kinder ab der ersten Arbeitsstunde gewährleistet wird.</p><p>Es ist daher sinnvoll, zu prüfen, wie dieses bewährte Modell ins BVG integriert werden kann, um eine umfassendere und gerechtere Absicherung für flexibel Arbeitende zu gewährleisten. Die Untersuchung sollte die Möglichkeit der Schaffung einer separaten Lösung für diese Gruppe von Arbeitnehmenden betrachten und evaluieren, inwiefern das Modell der Temporärbranche als Grundlage für diese Lösung dienen kann.</p><p>Angesichts der zunehmenden Zahl von flexibel Arbeitenden ist wichtig, dass deren Versicherungsschutz den heutigen Anforderungen entspricht. Die Prüfung und Integration des Temporärmodells in das BVG kann einen wesentlichen Beitrag zu einer gerechteren Altersvorsorge und einer besseren beruflichen Vorsorge leisten.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie das bewährte Pensionskassenmodell der Temporärbranche als separate Lösung für flexibel Arbeitende im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) integriert werden kann.</p>
    • Integration des bewährten Pensionskassenmodells der Temporärbranche ins BVG zur besseren Absicherung flexibel Arbeitender

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