Nationale Regelung zu Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2

ShortId
24.4256
Id
20244256
Updated
14.11.2025 04:06
Language
de
Title
Nationale Regelung zu Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2
AdditionalIndexing
52;04;2846
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Nach Art. 11 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) muss der Bundesrat dem Parlament rechtzeitig einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Klimapolitik für die Periode 2031 bis 2040 unterbreiten. Die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von CO<sub>2</sub> sind Schlüsseltechnologien zur Erreichung des Netto-Null-Ziels und sollen umfassend in die Anträge des Bundesrates einfliessen. Dabei sind die bestehenden verfassungsmässigen Kompetenzen zu wahren. Das Rahmengesetz soll insbesondere folgende Elemente enthalten:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Regelungen über die baulichen, technischen und betrieblichen Anforderungen von CO<sub>2</sub>-Rohrleitungen, über die Planung der Rohrleitungsanlagen und über den Verkehr mit CO2 als Abfall sowie dessen Ein-, Aus- und Durchfuhr;</li><li>Regelungen über die baulichen und technischen Anforderungen an CO<sub>2</sub>-Speicher und über die Bedarfs- und Standortplanung solcher Speicher;</li><li>Regelungen für die Lagerung zwecks Entsorgung von CO<sub>2</sub> im tiefen Untergrund sowie Anforderungen an die Kontrolle, Überwachung und Nachsorgeverfahren;</li><li>Regelungen zu Finanzhilfen (inkl. Absicherungsinstrumente), allenfalls verbunden mit Regelungen aus dem CO<sub>2</sub>-Gesetz;</li><li>Regelungen zur Vereinfachung und Harmonisierung der Bewilligungsverfahren in den Kantonen.</li></ul><p>Dabei ist die heutige Bodennutzung, insbesondere im Agrarbereich, in der Trinkwassergewinnung und bei der Kiesgewinnung, zu berücksichtigen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit von Abscheidung, Transport und Speicherung von CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">, wie er in seinem Bericht vom 18. Mai 2022 «CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">-Abscheidung und Speicherung (CCS) und Negativemissionstechnologien (NET): Wie sie schrittweise zum langfristigen Klimaziel beitragen können» ausgeführt hat. Dabei strebt er, wie im Bericht dargelegt, für den Aufbau dieser Infrastruktur möglichst verursachergerechte Finanzierungslösungen an.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rahmengesetzgebung für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO<sub>2</sub> auszuarbeiten und dem Parlament im Rahmen der Ausgestaltung der Klimapolitik nach 2030 zu unterbreiten. Die Rahmengesetzgebung soll insbesondere harmonisierte Regelungen für den Ausbau von CO<sub>2</sub>-Pipelines und CO<sub>2</sub>-Untergrundspeichern, Finanzierungslösungen und Regelungen zur Vereinfachung und Harmonisierung der Bewilligungsverfahren beinhalten.</p>
  • Nationale Regelung zu Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Art. 11 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) muss der Bundesrat dem Parlament rechtzeitig einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Klimapolitik für die Periode 2031 bis 2040 unterbreiten. Die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von CO<sub>2</sub> sind Schlüsseltechnologien zur Erreichung des Netto-Null-Ziels und sollen umfassend in die Anträge des Bundesrates einfliessen. Dabei sind die bestehenden verfassungsmässigen Kompetenzen zu wahren. Das Rahmengesetz soll insbesondere folgende Elemente enthalten:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Regelungen über die baulichen, technischen und betrieblichen Anforderungen von CO<sub>2</sub>-Rohrleitungen, über die Planung der Rohrleitungsanlagen und über den Verkehr mit CO2 als Abfall sowie dessen Ein-, Aus- und Durchfuhr;</li><li>Regelungen über die baulichen und technischen Anforderungen an CO<sub>2</sub>-Speicher und über die Bedarfs- und Standortplanung solcher Speicher;</li><li>Regelungen für die Lagerung zwecks Entsorgung von CO<sub>2</sub> im tiefen Untergrund sowie Anforderungen an die Kontrolle, Überwachung und Nachsorgeverfahren;</li><li>Regelungen zu Finanzhilfen (inkl. Absicherungsinstrumente), allenfalls verbunden mit Regelungen aus dem CO<sub>2</sub>-Gesetz;</li><li>Regelungen zur Vereinfachung und Harmonisierung der Bewilligungsverfahren in den Kantonen.</li></ul><p>Dabei ist die heutige Bodennutzung, insbesondere im Agrarbereich, in der Trinkwassergewinnung und bei der Kiesgewinnung, zu berücksichtigen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit von Abscheidung, Transport und Speicherung von CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">, wie er in seinem Bericht vom 18. Mai 2022 «CO</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:sub">2</span><span style="font-family:Arial">-Abscheidung und Speicherung (CCS) und Negativemissionstechnologien (NET): Wie sie schrittweise zum langfristigen Klimaziel beitragen können» ausgeführt hat. Dabei strebt er, wie im Bericht dargelegt, für den Aufbau dieser Infrastruktur möglichst verursachergerechte Finanzierungslösungen an.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rahmengesetzgebung für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO<sub>2</sub> auszuarbeiten und dem Parlament im Rahmen der Ausgestaltung der Klimapolitik nach 2030 zu unterbreiten. Die Rahmengesetzgebung soll insbesondere harmonisierte Regelungen für den Ausbau von CO<sub>2</sub>-Pipelines und CO<sub>2</sub>-Untergrundspeichern, Finanzierungslösungen und Regelungen zur Vereinfachung und Harmonisierung der Bewilligungsverfahren beinhalten.</p>
    • Nationale Regelung zu Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2

Back to List