Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains!

ShortId
24.4393
Id
20244393
Updated
14.08.2026 14:29
Language
de
Title
Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains!
AdditionalIndexing
34;09;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Verordnung über die Internet-Domains (kurz VID, SR 784.104.2) regelt unter Art. 24 bereits heute, dass eine gesuchstellende Person bei einem Registrierungsgesuch gewisse Voraussetzungen zu erfüllen hat. Die Praxis zeigt aber, dass den Registrierungspflichten im Alltag nur ungenügend nachgekommen wird und die fehlbaren Registrare bei missbräuchlichen Registrierungen derzeit kaum Konsequenzen zu befürchten haben.&nbsp;</p><p>Dementsprechend sind beispielsweise Experten der Stiftung Switch (z.B. Domainabuse) in den gesetzgeberischen Prozess einzubinden und gegebenenfalls die gesetzlichen Grundlagen zu präzisieren, damit es in Zukunft möglichst keine Missbrauchsfälle bei der Registrierung von schweizerischen Domains mehr geben kann.&nbsp;</p><p>Ausserdem ist Art. 15 Abs. 1 VID dahingehend anzupassen, dass bei einem Missbrauchsverdacht nicht nur Phishing oder Verbreiten von schädlicher Software (Malware) als zwingendes Kriterium für die technische und administrative Blockierung einer Domain seitens der Behörden gilt, sondern auch andere Möglichkeiten von strafrechtlich relevantem Handeln (z.B. alle Vergehens- und Verbrechenstatbestände, sowie Versuche dazu).</p><p>Das Ziel dieser Motion ist es, dass missbräuchliche Verwendungen von schweizerischen Domains und damit einhergehende Straftatbestände in Zukunft verhindert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend zu ändern, dass in Zukunft schweizerische Domains (.ch und .swiss) einerseits nur an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen herausgegeben werden und andererseits bei einem Missbrauchsfall nicht mehr nur Phishing oder Malware als Voraussetzung für die technische und administrative Blockierung der Domain seitens der Behörden gilt, sondern auch andere Missbrauchsfälle abgedeckt werden.</p>
  • Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains!
State
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verordnung über die Internet-Domains (kurz VID, SR 784.104.2) regelt unter Art. 24 bereits heute, dass eine gesuchstellende Person bei einem Registrierungsgesuch gewisse Voraussetzungen zu erfüllen hat. Die Praxis zeigt aber, dass den Registrierungspflichten im Alltag nur ungenügend nachgekommen wird und die fehlbaren Registrare bei missbräuchlichen Registrierungen derzeit kaum Konsequenzen zu befürchten haben.&nbsp;</p><p>Dementsprechend sind beispielsweise Experten der Stiftung Switch (z.B. Domainabuse) in den gesetzgeberischen Prozess einzubinden und gegebenenfalls die gesetzlichen Grundlagen zu präzisieren, damit es in Zukunft möglichst keine Missbrauchsfälle bei der Registrierung von schweizerischen Domains mehr geben kann.&nbsp;</p><p>Ausserdem ist Art. 15 Abs. 1 VID dahingehend anzupassen, dass bei einem Missbrauchsverdacht nicht nur Phishing oder Verbreiten von schädlicher Software (Malware) als zwingendes Kriterium für die technische und administrative Blockierung einer Domain seitens der Behörden gilt, sondern auch andere Möglichkeiten von strafrechtlich relevantem Handeln (z.B. alle Vergehens- und Verbrechenstatbestände, sowie Versuche dazu).</p><p>Das Ziel dieser Motion ist es, dass missbräuchliche Verwendungen von schweizerischen Domains und damit einhergehende Straftatbestände in Zukunft verhindert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend zu ändern, dass in Zukunft schweizerische Domains (.ch und .swiss) einerseits nur an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen herausgegeben werden und andererseits bei einem Missbrauchsfall nicht mehr nur Phishing oder Malware als Voraussetzung für die technische und administrative Blockierung der Domain seitens der Behörden gilt, sondern auch andere Missbrauchsfälle abgedeckt werden.</p>
    • Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains!

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