Beratungsmandate. Nicht mehr als 100 Millionen Franken pro Jahr

ShortId
24.4488
Id
20244488
Updated
18.06.2026 23:39
Language
de
Title
Beratungsmandate. Nicht mehr als 100 Millionen Franken pro Jahr
AdditionalIndexing
24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Beratungsmandat, mit dem Bundespräsidentin Viola Amherd ihre ehemalige Mitarbeiterin Brigitte Hauser-Süess betraut hatte und das mit 1140&nbsp;Franken pro Tag zu Buche schlug, hat viel zu reden gegeben.</p><p>Es handelt sich allerdings nicht um einen Einzelfall. Die vom Bundesrat vergebenen Beratungsmandate nehmen stetig zu: 2019 beliefen sich die Gesamtausgaben auf 150&nbsp;Millionen Franken. 2023 waren es fast 184&nbsp;Millionen.</p><p>Das VBS und das UVEK haben im vergangenen Jahr je über 50&nbsp;Millionen Franken für externe Beratungsmandate ausgegeben.</p><p>Dabei mangelt es in der Bundesverwaltung an sich nicht an Beraterinnen und Beratern, die überdies grosszügig entlöhnt werden (nicht selten Lohnklasse&nbsp;31 oder höher).</p><p>Parallel zu den externen Beratungsmandaten wachsen beim Bund auch die Personalausgaben. 2007 gab es 32&nbsp;000&nbsp;Bundesstellen im engeren Sinne, 2023 waren es gemäss Staatsrechnung 38&nbsp;600. </p><p>Dieses parallele Wachstum beim Bundespersonal und bei den externen Beratungsmandaten ist in Anbetracht des Spardrucks beim Bund nicht haltbar. Entweder wächst der Personalbestand und Aufgaben werden folglich internalisiert oder es werden Externe beauftragt und der Stellenbestand beim Bund wird entsprechend reduziert.</p><p>Der Bundesrat wird daher beauftragt, für die Vergabe externer Beratungsmandate durch die eidgenössischen Departemente ein Kostendach von 100&nbsp;Millionen Franken pro Jahr festzulegen.</p>
  • <span><p><span>Die Ämter der Bundesverwaltung lassen sich mit Beratungsmandaten in Bereichen unterstützen, in denen sie nicht oder noch nicht über das notwendige Wissen verfügen. Werden diese Leistungen nur temporär in Anspruch genommen, sind externe Mandate oftmals günstiger als Festanstellungen. Mit der Motion würden die Beratungsausgaben um über 40 Prozent gekürzt, entsprechend könnten weniger externe Leistungen bezogen werden, was in einigen Bereichen wiederum zu höheren Personalausgaben führen dürfte.</span></p><p><span>Im Rahmen des Entlastungspaketes 2027 wird der Bundesrat die Verwaltungsausgaben um 300 Millionen kürzen. Der Spielraum für die Ämter in ihren Globalbudgets wird deshalb ohnehin enger. Der Bundesrat findet es aber richtig, dass die Verwaltungseinheiten grundsätzlich selbst entscheiden können, wie sie ihre Globalbudgets zur Erfüllung ihrer Aufgaben am effizientesten einsetzen. Auf die Plafonierung einzelner Aufwandarten sollte vor diesem Hintergrund verzichtet werden. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für externe Beratungsmandate, die er vergibt, ein Kostendach von 100&nbsp;Millionen Franken pro Jahr festzulegen.</p>
  • Beratungsmandate. Nicht mehr als 100 Millionen Franken pro Jahr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Beratungsmandat, mit dem Bundespräsidentin Viola Amherd ihre ehemalige Mitarbeiterin Brigitte Hauser-Süess betraut hatte und das mit 1140&nbsp;Franken pro Tag zu Buche schlug, hat viel zu reden gegeben.</p><p>Es handelt sich allerdings nicht um einen Einzelfall. Die vom Bundesrat vergebenen Beratungsmandate nehmen stetig zu: 2019 beliefen sich die Gesamtausgaben auf 150&nbsp;Millionen Franken. 2023 waren es fast 184&nbsp;Millionen.</p><p>Das VBS und das UVEK haben im vergangenen Jahr je über 50&nbsp;Millionen Franken für externe Beratungsmandate ausgegeben.</p><p>Dabei mangelt es in der Bundesverwaltung an sich nicht an Beraterinnen und Beratern, die überdies grosszügig entlöhnt werden (nicht selten Lohnklasse&nbsp;31 oder höher).</p><p>Parallel zu den externen Beratungsmandaten wachsen beim Bund auch die Personalausgaben. 2007 gab es 32&nbsp;000&nbsp;Bundesstellen im engeren Sinne, 2023 waren es gemäss Staatsrechnung 38&nbsp;600. </p><p>Dieses parallele Wachstum beim Bundespersonal und bei den externen Beratungsmandaten ist in Anbetracht des Spardrucks beim Bund nicht haltbar. Entweder wächst der Personalbestand und Aufgaben werden folglich internalisiert oder es werden Externe beauftragt und der Stellenbestand beim Bund wird entsprechend reduziert.</p><p>Der Bundesrat wird daher beauftragt, für die Vergabe externer Beratungsmandate durch die eidgenössischen Departemente ein Kostendach von 100&nbsp;Millionen Franken pro Jahr festzulegen.</p>
    • <span><p><span>Die Ämter der Bundesverwaltung lassen sich mit Beratungsmandaten in Bereichen unterstützen, in denen sie nicht oder noch nicht über das notwendige Wissen verfügen. Werden diese Leistungen nur temporär in Anspruch genommen, sind externe Mandate oftmals günstiger als Festanstellungen. Mit der Motion würden die Beratungsausgaben um über 40 Prozent gekürzt, entsprechend könnten weniger externe Leistungen bezogen werden, was in einigen Bereichen wiederum zu höheren Personalausgaben führen dürfte.</span></p><p><span>Im Rahmen des Entlastungspaketes 2027 wird der Bundesrat die Verwaltungsausgaben um 300 Millionen kürzen. Der Spielraum für die Ämter in ihren Globalbudgets wird deshalb ohnehin enger. Der Bundesrat findet es aber richtig, dass die Verwaltungseinheiten grundsätzlich selbst entscheiden können, wie sie ihre Globalbudgets zur Erfüllung ihrer Aufgaben am effizientesten einsetzen. Auf die Plafonierung einzelner Aufwandarten sollte vor diesem Hintergrund verzichtet werden. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für externe Beratungsmandate, die er vergibt, ein Kostendach von 100&nbsp;Millionen Franken pro Jahr festzulegen.</p>
    • Beratungsmandate. Nicht mehr als 100 Millionen Franken pro Jahr

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