Zahl der neu zuzulassenden Pflanzenschutzmittel bei einer Umsetzung der parlamentarischen Initiative "Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen"

ShortId
24.4489
Id
20244489
Updated
26.03.2025 11:37
Language
de
Title
Zahl der neu zuzulassenden Pflanzenschutzmittel bei einer Umsetzung der parlamentarischen Initiative "Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen"
AdditionalIndexing
52;2841;55;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.&nbsp;– 2. und 4. Die parlamentarische Initiative Bregy 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» sieht vor, dass Pflanzenschutzmittel, die in einem Nachbarland der Schweiz, in Belgien oder in den Niederlanden zugelassen sind und in der Schweiz genehmigte Wirkstoffe enthalten, zukünftig in einem vereinfachten Verfahren für dieselben Verwendungszwecke auch in der Schweiz zugelassen werden können. Die Bedingung dafür ist, dass unter Einhaltung der gebotenen Verwendungsvorschriften auch allfällige von der EU abweichende rechtliche Bestimmungen der Schweiz zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt erfüllt werden. Weitere EU-Länder sind von der parlamentarischen Initiative nicht betroffen.<br>Der Bundesrat kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage dazu machen, wie viele Gesuche zukünftig aufgrund einer noch nicht verabschiedeten Rechtsgrundlage eingereicht werden könnten. Wenn die parlamentarische Initiative Bregy in der Form angenommen werden würde, wie sie am 9. Dezember 2024 in die Vernehmlassung gegangen ist, dann wird angestrebt, eine Senkung des Schutzniveaus zu vermeiden. Solange die Verwendungsvorschriften für die Pflanzenschutzmittel die umweltrelevanten Bestimmungen der Schweiz, die von der EU abweichen, wie vorgesehen berücksichtigen (z. B. im Bereich des Gewässerschutzrechts), wird der Schutz der Umwelt in diesen Bereichen nicht reduziert.</p><p>&nbsp;</p><p>3. und 5. Die in der Schweiz geltenden Zulassungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel sind bereits heute mit denjenigen der EU identisch. Wenn die parlamentarische Initiative Bregy angenommen werden würde, wäre es weiterhin möglich, spezifische Massnahmen vorzuschreiben, wie z. B. Einschränkungen der Verwendung oder zusätzliche Anforderungen, insbesondere für den Schutz des Grundwassers.</p>
  • <p>Die parlamentarische Initiative 22.441 «modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» hat zum Ziel, dass in den vier Nachbarländern Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich sowie in Belgien und den Niederlanden bewilligte PSM in der Schweiz in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden.</p><p>Da nicht in allen Ländern die gleichen Produkte zugelassen sind, könnte die vorgeschlagene Übernahme von Produktzulassungen aus diesen EU-Mitgliedstaaten zur Folge haben, dass in der Schweiz mehr Produkte zugelassen würden als in den einzelnen EU-Referenzländern.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Werden mit der parlamentarische Initiative 22.441 nur Produktzulassungen aus diesen 6 EU-Ländern übernommen oder würden auch Produkte aus weiteren Ländern bewilligt werden? Wenn ja, aus welchen Ländern und warum?</li><li>Hat der Bundesrat Kenntnis oder lässt sich abschätzen, wie viele zusätzliche PSM bei einer Übernahme der Produktzulassungen aus diesen Ländern in der Schweiz neu verwendet werden könnten? Wenn ja, wie viele sind es? Wenn nein, warum?</li><li>Würden mit der vorgeschlagenen Regelung auch PSM mit vergleichsweise tiefem Umweltstandard und der grössten Gesundheitsgefährdung übernommen?</li><li>Hat der Bundesrat Kenntnis oder lässt sich überhaupt abschätzen, wie sich die potenziellen Risiken für Organismen in Oberflächengewässern und naturnahen Lebensräumen sowie die Belastung des Grundwassers durch die Anwendung dieser Stoffe verändern werden? Wenn ja, wie genau? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Könnte die vorgeschlagene Regelung insgesamt zu einer Nivellierung des Schweizer Zulassungssystems unter das Schutzniveau in der EU bzw. unter das Schutzniveau in der Schweiz führen?</li></ol>
  • Zahl der neu zuzulassenden Pflanzenschutzmittel bei einer Umsetzung der parlamentarischen Initiative "Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen"
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.&nbsp;– 2. und 4. Die parlamentarische Initiative Bregy 22.441 «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» sieht vor, dass Pflanzenschutzmittel, die in einem Nachbarland der Schweiz, in Belgien oder in den Niederlanden zugelassen sind und in der Schweiz genehmigte Wirkstoffe enthalten, zukünftig in einem vereinfachten Verfahren für dieselben Verwendungszwecke auch in der Schweiz zugelassen werden können. Die Bedingung dafür ist, dass unter Einhaltung der gebotenen Verwendungsvorschriften auch allfällige von der EU abweichende rechtliche Bestimmungen der Schweiz zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt erfüllt werden. Weitere EU-Länder sind von der parlamentarischen Initiative nicht betroffen.<br>Der Bundesrat kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage dazu machen, wie viele Gesuche zukünftig aufgrund einer noch nicht verabschiedeten Rechtsgrundlage eingereicht werden könnten. Wenn die parlamentarische Initiative Bregy in der Form angenommen werden würde, wie sie am 9. Dezember 2024 in die Vernehmlassung gegangen ist, dann wird angestrebt, eine Senkung des Schutzniveaus zu vermeiden. Solange die Verwendungsvorschriften für die Pflanzenschutzmittel die umweltrelevanten Bestimmungen der Schweiz, die von der EU abweichen, wie vorgesehen berücksichtigen (z. B. im Bereich des Gewässerschutzrechts), wird der Schutz der Umwelt in diesen Bereichen nicht reduziert.</p><p>&nbsp;</p><p>3. und 5. Die in der Schweiz geltenden Zulassungsanforderungen für Pflanzenschutzmittel sind bereits heute mit denjenigen der EU identisch. Wenn die parlamentarische Initiative Bregy angenommen werden würde, wäre es weiterhin möglich, spezifische Massnahmen vorzuschreiben, wie z. B. Einschränkungen der Verwendung oder zusätzliche Anforderungen, insbesondere für den Schutz des Grundwassers.</p>
    • <p>Die parlamentarische Initiative 22.441 «modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» hat zum Ziel, dass in den vier Nachbarländern Italien, Frankreich, Deutschland und Österreich sowie in Belgien und den Niederlanden bewilligte PSM in der Schweiz in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden.</p><p>Da nicht in allen Ländern die gleichen Produkte zugelassen sind, könnte die vorgeschlagene Übernahme von Produktzulassungen aus diesen EU-Mitgliedstaaten zur Folge haben, dass in der Schweiz mehr Produkte zugelassen würden als in den einzelnen EU-Referenzländern.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Werden mit der parlamentarische Initiative 22.441 nur Produktzulassungen aus diesen 6 EU-Ländern übernommen oder würden auch Produkte aus weiteren Ländern bewilligt werden? Wenn ja, aus welchen Ländern und warum?</li><li>Hat der Bundesrat Kenntnis oder lässt sich abschätzen, wie viele zusätzliche PSM bei einer Übernahme der Produktzulassungen aus diesen Ländern in der Schweiz neu verwendet werden könnten? Wenn ja, wie viele sind es? Wenn nein, warum?</li><li>Würden mit der vorgeschlagenen Regelung auch PSM mit vergleichsweise tiefem Umweltstandard und der grössten Gesundheitsgefährdung übernommen?</li><li>Hat der Bundesrat Kenntnis oder lässt sich überhaupt abschätzen, wie sich die potenziellen Risiken für Organismen in Oberflächengewässern und naturnahen Lebensräumen sowie die Belastung des Grundwassers durch die Anwendung dieser Stoffe verändern werden? Wenn ja, wie genau? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Könnte die vorgeschlagene Regelung insgesamt zu einer Nivellierung des Schweizer Zulassungssystems unter das Schutzniveau in der EU bzw. unter das Schutzniveau in der Schweiz führen?</li></ol>
    • Zahl der neu zuzulassenden Pflanzenschutzmittel bei einer Umsetzung der parlamentarischen Initiative "Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen"

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