Swissmedic vernichtet Arzneimittel der Mängelliste

ShortId
24.7027
Id
20247027
Updated
26.03.2024 20:53
Language
de
Title
Swissmedic vernichtet Arzneimittel der Mängelliste
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Importe von Arzneimitteln aus dem Ausland durch Privatpersonen sind im Heilmittelgesetz und in den zugehörigen Verordnungen geregelt. Die Regelung gilt für alle Arzneimittel. Der Import von kleinen Mengen für den Eigengebrauch ist erlaubt, damit Reisende ihre persönlichen Arzneimittel mitbringen dürfen, wenn sie für kurze Zeit in die Schweiz reisen. Wird die kleine Menge überschritten, behält der Zoll die Arzneimittel zurück und informiert Swissmedic. Ist der Import illegal, wird die Ware beschlagnahmt. Meist hat dies den Verlust (Vernichtung) der Arzneimittel zur Folge.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität von im Ausland bestellten Arzneimitteln, ist weder geprüft noch garantiert. Insbesondere bei Antibiotika könnte eine Unwirksamkeit zu Antibiotikaresistenzen und damit zu einer Gefahr der öffentlichen Gesundheit führen. Für den Bundesrat steht der Schutz der Person, welche diese Arzneimittel bestellt hat, und der Gesamtbevölkerung an oberster Stelle.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Medizinalpersonen mit dem entsprechenden fachlichen Hintergrund können für ihre Patienten und Patientinnen Arzneimittel aus dem Ausland importieren, wenn sie in der Schweiz nicht verfügbar sind. Sie verfügen über die nötigen Kenntnisse, woher die Arzneimittel sicher und legal beschafft werden können.</span></p></div>
  • <p>Wer mit schweizerischem-ärztlichem Zeugnis privat ein in der Schweiz kaum erhältliches Arzneimittel der Mängelliste importieren will, welches nur in grösseren Packungen (z.B. Antibiotikum mit 100 statt 30 Tabletten) verkauft wird, erhält von der Swissmedic ein drohendes Schreiben mit einem Vernichtungsbescheid. Für eine Anfechtung müssten 200 Franken vorgeschossen werden.<br>Findet es der Bundesrat richtig, dass Swissmedic Arzneimittel zerstört, welche offiziell auf der Mängelliste stehen?</p>
  • Swissmedic vernichtet Arzneimittel der Mängelliste
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Importe von Arzneimitteln aus dem Ausland durch Privatpersonen sind im Heilmittelgesetz und in den zugehörigen Verordnungen geregelt. Die Regelung gilt für alle Arzneimittel. Der Import von kleinen Mengen für den Eigengebrauch ist erlaubt, damit Reisende ihre persönlichen Arzneimittel mitbringen dürfen, wenn sie für kurze Zeit in die Schweiz reisen. Wird die kleine Menge überschritten, behält der Zoll die Arzneimittel zurück und informiert Swissmedic. Ist der Import illegal, wird die Ware beschlagnahmt. Meist hat dies den Verlust (Vernichtung) der Arzneimittel zur Folge.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität von im Ausland bestellten Arzneimitteln, ist weder geprüft noch garantiert. Insbesondere bei Antibiotika könnte eine Unwirksamkeit zu Antibiotikaresistenzen und damit zu einer Gefahr der öffentlichen Gesundheit führen. Für den Bundesrat steht der Schutz der Person, welche diese Arzneimittel bestellt hat, und der Gesamtbevölkerung an oberster Stelle.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Medizinalpersonen mit dem entsprechenden fachlichen Hintergrund können für ihre Patienten und Patientinnen Arzneimittel aus dem Ausland importieren, wenn sie in der Schweiz nicht verfügbar sind. Sie verfügen über die nötigen Kenntnisse, woher die Arzneimittel sicher und legal beschafft werden können.</span></p></div>
    • <p>Wer mit schweizerischem-ärztlichem Zeugnis privat ein in der Schweiz kaum erhältliches Arzneimittel der Mängelliste importieren will, welches nur in grösseren Packungen (z.B. Antibiotikum mit 100 statt 30 Tabletten) verkauft wird, erhält von der Swissmedic ein drohendes Schreiben mit einem Vernichtungsbescheid. Für eine Anfechtung müssten 200 Franken vorgeschossen werden.<br>Findet es der Bundesrat richtig, dass Swissmedic Arzneimittel zerstört, welche offiziell auf der Mängelliste stehen?</p>
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