Revision der Pflanzenschutzmittel (PSM)-Verordnung führt zu mehr Bundesangestellten und hat gravierende Auswirkungen auf Fruchtfolge, Resistenzstrategie und Selbstversorgungsgrad.

ShortId
24.7125
Id
20247125
Updated
26.03.2024 20:51
Language
de
Title
Revision der Pflanzenschutzmittel (PSM)-Verordnung führt zu mehr Bundesangestellten und hat gravierende Auswirkungen auf Fruchtfolge, Resistenzstrategie und Selbstversorgungsgrad.
AdditionalIndexing
55;2841;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Vernehmlassung des Eidgenössischen Departments des Innern zur Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung und der Gebührenverordnung BLV läuft noch bis zum 29. März 2024. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Einerseits wird darin die Erneuerung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vorgeschlagen. Damit soll sich das System in der Schweiz an dasjenige der EU angleichen. Die Dossieranforderungen für die Erneuerung in der Schweiz entsprechen denjenigen der EU. Sofern die Zulassung des Pflanzenschutzmittels in einem EU-Mitgliedsstaat erneuert wird, müssen für die Schweiz hierfür keine zusätzlichen Daten erarbeitet werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Andererseits wird eine Gebührenerhöhung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vorgeschlagen. Damit soll der Kostendeckungsgrad des Zulassungsverfahrens des Bundes von aktuell weniger als 2% auf 40% erhöht werden. Die Gebühren wären damit immer noch tiefer als in EU-Mitgliedstaaten, die eine ähnliche Grösse wie die Schweiz haben (Belgien oder Österreich).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat wird in Kenntnis der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über die Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung und der Gebühren für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln befinden.</span></p></div>
  • <p>Die Zulassungen von PSM sollen regelmässig erneuert werden. Neu sollen dafür hohe Gebühren zu bezahlen sein, auch wenn das gleiche Verfahren in der EU bereits abgeschlossen wurde. Für eine Erneuerung müssen neue Dokumente erarbeitet werden: Kosten mehrere hunderttausend Franken. Folge: Es werden weniger PSM angemeldet. &nbsp;<br>Ist der Bundesrat bereit, die Gesuche für Zulassungserneuerungen für sämtliche PSM pragmatisch zu behandeln, damit auf weitere Gebühren und Beamte verzichtet werden kann?&nbsp;</p>
  • Revision der Pflanzenschutzmittel (PSM)-Verordnung führt zu mehr Bundesangestellten und hat gravierende Auswirkungen auf Fruchtfolge, Resistenzstrategie und Selbstversorgungsgrad.
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Vernehmlassung des Eidgenössischen Departments des Innern zur Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung und der Gebührenverordnung BLV läuft noch bis zum 29. März 2024. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Einerseits wird darin die Erneuerung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vorgeschlagen. Damit soll sich das System in der Schweiz an dasjenige der EU angleichen. Die Dossieranforderungen für die Erneuerung in der Schweiz entsprechen denjenigen der EU. Sofern die Zulassung des Pflanzenschutzmittels in einem EU-Mitgliedsstaat erneuert wird, müssen für die Schweiz hierfür keine zusätzlichen Daten erarbeitet werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Andererseits wird eine Gebührenerhöhung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vorgeschlagen. Damit soll der Kostendeckungsgrad des Zulassungsverfahrens des Bundes von aktuell weniger als 2% auf 40% erhöht werden. Die Gebühren wären damit immer noch tiefer als in EU-Mitgliedstaaten, die eine ähnliche Grösse wie die Schweiz haben (Belgien oder Österreich).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat wird in Kenntnis der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über die Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung und der Gebühren für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln befinden.</span></p></div>
    • <p>Die Zulassungen von PSM sollen regelmässig erneuert werden. Neu sollen dafür hohe Gebühren zu bezahlen sein, auch wenn das gleiche Verfahren in der EU bereits abgeschlossen wurde. Für eine Erneuerung müssen neue Dokumente erarbeitet werden: Kosten mehrere hunderttausend Franken. Folge: Es werden weniger PSM angemeldet. &nbsp;<br>Ist der Bundesrat bereit, die Gesuche für Zulassungserneuerungen für sämtliche PSM pragmatisch zu behandeln, damit auf weitere Gebühren und Beamte verzichtet werden kann?&nbsp;</p>
    • Revision der Pflanzenschutzmittel (PSM)-Verordnung führt zu mehr Bundesangestellten und hat gravierende Auswirkungen auf Fruchtfolge, Resistenzstrategie und Selbstversorgungsgrad.

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