Eigenartige Auslegung und Praxis des Bundesamtes für Sozialversicherung

ShortId
24.7136
Id
20247136
Updated
26.03.2024 21:09
Language
de
Title
Eigenartige Auslegung und Praxis des Bundesamtes für Sozialversicherung
AdditionalIndexing
2836;48;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk160024947"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Da es für den Betrieb eines E-Fahrzuges zwingend einer Ladestation bedarf, sind die entsprechenden Kosten für die Berechnung des Privatanteils vollumfänglich mitzuberücksichtigen, da es sich, wenn vom Arbeitgeber finanziert, um AHV-pflichtigen Naturallohn handelt. Der Bundesrat befürwortet diese Praxis, die sich an bisher bekannter kantonaler Steuerpraxis orientiert. </span></a></p></div>
  • <p>In der Wegleitung des BA für Sozialversicherungen ist festgehalten, dass Ladestationen (Wallbox) die vom Arbeitgeber finanziert werden, bei den Sozialabgaben wie die Privatnutzung eines Geschäftsfahrzeuges einzustufen ist.<br>- Ist es tatsächlich im Sinne des Bundesrates, dass auf Ladestationen, die vom Arbeitgeber finanziert werden, entsprechende Sozialbeiträge zu entrichten sind?<br>- Wie werden die Installationskosten und Verstärkung des Hausanschlusses eingerechnet?<br>- Wie beurteilt der BR diese Praxis?</p>
  • Eigenartige Auslegung und Praxis des Bundesamtes für Sozialversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk160024947"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Da es für den Betrieb eines E-Fahrzuges zwingend einer Ladestation bedarf, sind die entsprechenden Kosten für die Berechnung des Privatanteils vollumfänglich mitzuberücksichtigen, da es sich, wenn vom Arbeitgeber finanziert, um AHV-pflichtigen Naturallohn handelt. Der Bundesrat befürwortet diese Praxis, die sich an bisher bekannter kantonaler Steuerpraxis orientiert. </span></a></p></div>
    • <p>In der Wegleitung des BA für Sozialversicherungen ist festgehalten, dass Ladestationen (Wallbox) die vom Arbeitgeber finanziert werden, bei den Sozialabgaben wie die Privatnutzung eines Geschäftsfahrzeuges einzustufen ist.<br>- Ist es tatsächlich im Sinne des Bundesrates, dass auf Ladestationen, die vom Arbeitgeber finanziert werden, entsprechende Sozialbeiträge zu entrichten sind?<br>- Wie werden die Installationskosten und Verstärkung des Hausanschlusses eingerechnet?<br>- Wie beurteilt der BR diese Praxis?</p>
    • Eigenartige Auslegung und Praxis des Bundesamtes für Sozialversicherung

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