Erzielen die Krankenzusatzversicherer Übergewinne auf dem Buckel der zusatzversicherten Patienten?

ShortId
24.7138
Id
20247138
Updated
26.03.2024 21:10
Language
de
Title
Erzielen die Krankenzusatzversicherer Übergewinne auf dem Buckel der zusatzversicherten Patienten?
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Bereich der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung (KZV) prüft die FINMA gestützt auf Artikel 38 des Versicherungsaufsichtsgesetzes im Genehmigungsverfahren auf Grund der von den Versicherungsunternehmen vorgelegten Tarifberechnungen, ob sich die vorgesehenen Prämien in einem Rahmen halten, der einerseits die Solvenz der einzelnen Versicherungseinrichtungen und anderseits den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleistet (Tarifkontrolle). Wenn über einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren eine missbräuchlich hohe Gewinnmarge festgestellt worden ist, fordert die FINMA das betroffene Versicherungsunternehmen zur Tarifsenkung auf.</p><p>&nbsp;</p><p>Krankenzusatzversicherer können allerdings neben der KZV auch weitere Produkte anbieten, die nicht der Tarifkontrolle durch die FINMA unterliegen. Gewinne aus diesen Produkten sowie das Ergebnis auf Kapitalanlagen fliessen ebenfalls in das Unternehmensergebnis ein und werden im Geschäftsbericht ausgewiesen.</p>
  • <p>Die Krankenzusatzversicherer weisen den Vorwurf der Gewinnmaximierung mit dem Argument zurück, Zusatzversicherungen dürften gemäss FINMA-Vorgaben maximal zehn Prozent der Prämieneinnahmen als Gewinn erzielen. Die jährlichen VVG-Geschäftsberichte weisen jedoch klar höhere Gewinnsummen aus.<br>Wie kann sichergestellt werden, dass nicht auf Kosten der Patienten zu hohe Gewinne durch die Zusatzversicherer erzielt werden?</p>
  • Erzielen die Krankenzusatzversicherer Übergewinne auf dem Buckel der zusatzversicherten Patienten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Bereich der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung (KZV) prüft die FINMA gestützt auf Artikel 38 des Versicherungsaufsichtsgesetzes im Genehmigungsverfahren auf Grund der von den Versicherungsunternehmen vorgelegten Tarifberechnungen, ob sich die vorgesehenen Prämien in einem Rahmen halten, der einerseits die Solvenz der einzelnen Versicherungseinrichtungen und anderseits den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleistet (Tarifkontrolle). Wenn über einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren eine missbräuchlich hohe Gewinnmarge festgestellt worden ist, fordert die FINMA das betroffene Versicherungsunternehmen zur Tarifsenkung auf.</p><p>&nbsp;</p><p>Krankenzusatzversicherer können allerdings neben der KZV auch weitere Produkte anbieten, die nicht der Tarifkontrolle durch die FINMA unterliegen. Gewinne aus diesen Produkten sowie das Ergebnis auf Kapitalanlagen fliessen ebenfalls in das Unternehmensergebnis ein und werden im Geschäftsbericht ausgewiesen.</p>
    • <p>Die Krankenzusatzversicherer weisen den Vorwurf der Gewinnmaximierung mit dem Argument zurück, Zusatzversicherungen dürften gemäss FINMA-Vorgaben maximal zehn Prozent der Prämieneinnahmen als Gewinn erzielen. Die jährlichen VVG-Geschäftsberichte weisen jedoch klar höhere Gewinnsummen aus.<br>Wie kann sichergestellt werden, dass nicht auf Kosten der Patienten zu hohe Gewinne durch die Zusatzversicherer erzielt werden?</p>
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