Finanzierung von Bahnunterhalt und -modernisierung

ShortId
24.7150
Id
20247150
Updated
26.03.2024 20:46
Language
de
Title
Finanzierung von Bahnunterhalt und -modernisierung
AdditionalIndexing
48;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Sämtliche im Bundesbeschluss vom 21. Juni 2019 über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur enthaltenen Massnahmen werden über den entsprechenden Verpflichtungskredit finanziert. Auch die kürzlich beschlossenen Anpassungen im Rahmen der Botschaft vom 16. August 2023 zum Stand und zu Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive Bahn 2050 werden über diesen Kredit finanziert.</span></a></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Um das Angebotskonzept 2035 umzusetzen, braucht es zusätzliche Anpassungen an die Erfordernisse des Verkehrs, welche als Substanzerhalt gelten. Es handelt sich dabei um Perronverlängerungen sowie um Anpassungen an gewissen Stellwerken und am Lichtraumprofil. Diese Massnahmen sind über Leistungsvereinbarungen zu finanzieren. In der Erarbeitung des Angebotskonzepts für den Ausbauschritt 2035 wurden diese auf insgesamt 425 Millionen Franken geschätzt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Gemäss Bahninfrastrukturfondsgesetz ist aus den Mitteln des Bahninfrastrukturfonds (BIF) vorrangig der Bedarf für den Betrieb und Substanzerhalt sicherzustellen. Zurzeit ist die Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben für die Periode 2025-2028 in Erarbeitung. Sowohl in der im Juni 2023 veröffentlichten Vernehmlassungsvorlage als auch in den von den Infrastrukturbetreibern übermittelten Grundofferten wurden Erhöhungen dieser Mittel beantragt. Sollten die Mittel im BIF nicht für alle geplanten Massnahmen für Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau reichen, was sich derzeit nicht abzeichnet, wäre der Ausbau zeitlich zu erstrecken.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk119657624"></span></p></div>
  • <p>Das Parlament hat im Rahmen des AS2035 Investitionen für Projekte beschlossen, die gemäss KPFV Art. 5 via Leistungsvereinbarung finanziert werden müssten (insbes. Art. 1 Abs. 2 lit.l).</p><p>- Ist diese Einschätzung richtig?<br>- Bedeutet das, dass diese Projekte nicht wie vom Parlament angenommen via den Verpflichtungskredit gemäss 23.055 BB4 abgerechnet werden, sondern zulasten der Leistungsvereinbarung gehen?<br>- Müssen dadurch andere Unterhalts- und Modernisierungsarbeiten zurückgestellt werden?</p>
  • Finanzierung von Bahnunterhalt und -modernisierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Sämtliche im Bundesbeschluss vom 21. Juni 2019 über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur enthaltenen Massnahmen werden über den entsprechenden Verpflichtungskredit finanziert. Auch die kürzlich beschlossenen Anpassungen im Rahmen der Botschaft vom 16. August 2023 zum Stand und zu Änderungen der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive Bahn 2050 werden über diesen Kredit finanziert.</span></a></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Um das Angebotskonzept 2035 umzusetzen, braucht es zusätzliche Anpassungen an die Erfordernisse des Verkehrs, welche als Substanzerhalt gelten. Es handelt sich dabei um Perronverlängerungen sowie um Anpassungen an gewissen Stellwerken und am Lichtraumprofil. Diese Massnahmen sind über Leistungsvereinbarungen zu finanzieren. In der Erarbeitung des Angebotskonzepts für den Ausbauschritt 2035 wurden diese auf insgesamt 425 Millionen Franken geschätzt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Gemäss Bahninfrastrukturfondsgesetz ist aus den Mitteln des Bahninfrastrukturfonds (BIF) vorrangig der Bedarf für den Betrieb und Substanzerhalt sicherzustellen. Zurzeit ist die Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben für die Periode 2025-2028 in Erarbeitung. Sowohl in der im Juni 2023 veröffentlichten Vernehmlassungsvorlage als auch in den von den Infrastrukturbetreibern übermittelten Grundofferten wurden Erhöhungen dieser Mittel beantragt. Sollten die Mittel im BIF nicht für alle geplanten Massnahmen für Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau reichen, was sich derzeit nicht abzeichnet, wäre der Ausbau zeitlich zu erstrecken.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk119657624"></span></p></div>
    • <p>Das Parlament hat im Rahmen des AS2035 Investitionen für Projekte beschlossen, die gemäss KPFV Art. 5 via Leistungsvereinbarung finanziert werden müssten (insbes. Art. 1 Abs. 2 lit.l).</p><p>- Ist diese Einschätzung richtig?<br>- Bedeutet das, dass diese Projekte nicht wie vom Parlament angenommen via den Verpflichtungskredit gemäss 23.055 BB4 abgerechnet werden, sondern zulasten der Leistungsvereinbarung gehen?<br>- Müssen dadurch andere Unterhalts- und Modernisierungsarbeiten zurückgestellt werden?</p>
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