Europäische Entwaldungsverordnung ohne Engagement der Schweiz: Ensteht kein Reputationsschaden?

ShortId
24.7182
Id
20247182
Updated
26.03.2024 20:52
Language
de
Title
Europäische Entwaldungsverordnung ohne Engagement der Schweiz: Ensteht kein Reputationsschaden?
AdditionalIndexing
10;52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2024 zu diesem Thema eine Aussprache geführt. Dabei hat er die Bundesverwaltung beauftragt, Abklärungen zur Anpassung des Schweizer Rechts an die EUDR sowie zur Umsetzung der EUDR in der EU zu treffen. Auch die Prüfung von unterstützenden Massnahmen für die betroffenen Branchen und Unternehmen wird weitergeführt. Diese Massnahmen können die Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen der EUDR einzuhalten und die Entwaldung zu reduzieren. </span></p></div>
  • <p>Die EU wird ab 1.1.2025 u.a. keinen Kaffee und Kakao mehr zulassen, der im Zusammenhang mit Entwaldung produziert wurden. Der Bundesrat sprach sich am 14.2. gegen ein vergleichbares Engagement der Schweiz gegen Abholzung aus.<br>- Wie lässt sich das international rechtfertigen angesichts der Tatsache, dass die Schweiz einer der wichtigsten Handelsplätze für Kaffee und Kakao ist?<br>- Wie gedenkt der Bundesrat gegen Entwaldung vorzugehen, damit kein Reputationsschaden für das Land entsteht?</p>
  • Europäische Entwaldungsverordnung ohne Engagement der Schweiz: Ensteht kein Reputationsschaden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2024 zu diesem Thema eine Aussprache geführt. Dabei hat er die Bundesverwaltung beauftragt, Abklärungen zur Anpassung des Schweizer Rechts an die EUDR sowie zur Umsetzung der EUDR in der EU zu treffen. Auch die Prüfung von unterstützenden Massnahmen für die betroffenen Branchen und Unternehmen wird weitergeführt. Diese Massnahmen können die Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen der EUDR einzuhalten und die Entwaldung zu reduzieren. </span></p></div>
    • <p>Die EU wird ab 1.1.2025 u.a. keinen Kaffee und Kakao mehr zulassen, der im Zusammenhang mit Entwaldung produziert wurden. Der Bundesrat sprach sich am 14.2. gegen ein vergleichbares Engagement der Schweiz gegen Abholzung aus.<br>- Wie lässt sich das international rechtfertigen angesichts der Tatsache, dass die Schweiz einer der wichtigsten Handelsplätze für Kaffee und Kakao ist?<br>- Wie gedenkt der Bundesrat gegen Entwaldung vorzugehen, damit kein Reputationsschaden für das Land entsteht?</p>
    • Europäische Entwaldungsverordnung ohne Engagement der Schweiz: Ensteht kein Reputationsschaden?

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