Maghreb : negativer Asylentscheid, kriminell und trotzdem in der Schweiz
- ShortId
-
24.7212
- Id
-
20247212
- Updated
-
26.03.2024 20:59
- Language
-
de
- Title
-
Maghreb : negativer Asylentscheid, kriminell und trotzdem in der Schweiz
- AdditionalIndexing
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2811;1216
- 1
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- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Antwort 1 und 2: Die Zusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten im Bereich der Rückübernahme funktioniert gut. Die Schweiz verfügt über ein Rückübernahmeabkommen mit Tunesien und Algerien. Die Zusammenarbeit mit Marokko funktioniert ebenfalls, auch wenn kein Abkommen besteht. Bei weggewiesenen Personen, die über gültige Identitätsdokumente verfügen, kann die Ausreise sehr rasch organisiert werden. In allen anderen Fällen müssen die betreffenden Personen zunächst vom jeweiligen Herkunftsstaat identifiziert werden, erst danach kann die Ausreise eingeleitet werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die gute Zusammenarbeit spiegelt sich in den Statistiken wider: 2023 organisierte die Schweiz die Rückkehr von 616 Staatsangehörigen aus Maghreb-Staaten (424 freiwillige und 192 zwangsweise Rückführungen). Darüber hinaus wendet die Schweiz konsequent das Dublin-Abkommen an und führte im Jahr 2023 588 Überstellungen von Staatsangehörigen aus den Maghreb-Staaten in andere europäische Staaten durch.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Antwort 3: Die Zahl der nicht ausgeschafften Personen lässt sich nicht beziffern, da zahlreiche Personen mit einem Wegweisungsentscheid untertauchen und die Schweiz unkontrolliert verlassen. Am 31. Januar 2024 befanden sich 1097 Staatsangehörige der Maghreb-Staaten in einem laufenden Rückübernahmeverfahren in den Herkunftsstaat.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Antwort 4: Die Ausreisen erfolgen auf dem Luftweg und werden vom SEM kontrolliert.</span></p></div>
- <p>Am 6. Dezember 2023 hat die Rundschau aufgezeigt, dass oftmals kriminelle Diebe aus dem Maghreb stammen. Auch wurde aufgezeigt, dass es oftmals kriminelle sind mit abgelehntem Asylentscheid.</p><p>1. Warum werden abgelehnte Asyltouristen aus dem Maghreb nicht unverzüglich ausgeschafft?<br>2. Wie viele Asyltouristen aus dem Maghreb wurden 2023 ausgeschafft?<br>3. Wie viele aus dem Maghreb wurden 2023 nicht ausgeschafft trotz negativen Asylentscheid?<br>4. Wer kontrolliert, dass freiwillige Ausreisende ausreisen?</p>
- Maghreb : negativer Asylentscheid, kriminell und trotzdem in der Schweiz
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Antwort 1 und 2: Die Zusammenarbeit mit den Maghreb-Staaten im Bereich der Rückübernahme funktioniert gut. Die Schweiz verfügt über ein Rückübernahmeabkommen mit Tunesien und Algerien. Die Zusammenarbeit mit Marokko funktioniert ebenfalls, auch wenn kein Abkommen besteht. Bei weggewiesenen Personen, die über gültige Identitätsdokumente verfügen, kann die Ausreise sehr rasch organisiert werden. In allen anderen Fällen müssen die betreffenden Personen zunächst vom jeweiligen Herkunftsstaat identifiziert werden, erst danach kann die Ausreise eingeleitet werden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die gute Zusammenarbeit spiegelt sich in den Statistiken wider: 2023 organisierte die Schweiz die Rückkehr von 616 Staatsangehörigen aus Maghreb-Staaten (424 freiwillige und 192 zwangsweise Rückführungen). Darüber hinaus wendet die Schweiz konsequent das Dublin-Abkommen an und führte im Jahr 2023 588 Überstellungen von Staatsangehörigen aus den Maghreb-Staaten in andere europäische Staaten durch.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Antwort 3: Die Zahl der nicht ausgeschafften Personen lässt sich nicht beziffern, da zahlreiche Personen mit einem Wegweisungsentscheid untertauchen und die Schweiz unkontrolliert verlassen. Am 31. Januar 2024 befanden sich 1097 Staatsangehörige der Maghreb-Staaten in einem laufenden Rückübernahmeverfahren in den Herkunftsstaat.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Antwort 4: Die Ausreisen erfolgen auf dem Luftweg und werden vom SEM kontrolliert.</span></p></div>
- <p>Am 6. Dezember 2023 hat die Rundschau aufgezeigt, dass oftmals kriminelle Diebe aus dem Maghreb stammen. Auch wurde aufgezeigt, dass es oftmals kriminelle sind mit abgelehntem Asylentscheid.</p><p>1. Warum werden abgelehnte Asyltouristen aus dem Maghreb nicht unverzüglich ausgeschafft?<br>2. Wie viele Asyltouristen aus dem Maghreb wurden 2023 ausgeschafft?<br>3. Wie viele aus dem Maghreb wurden 2023 nicht ausgeschafft trotz negativen Asylentscheid?<br>4. Wer kontrolliert, dass freiwillige Ausreisende ausreisen?</p>
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