Kontrolle Drittstaatenkontingente
- ShortId
-
24.7244
- Id
-
20247244
- Updated
-
14.11.2025 05:07
- Language
-
de
- Title
-
Kontrolle Drittstaatenkontingente
- AdditionalIndexing
-
2811;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Mehrheit der von den Kantonen bewilligten Arbeitsmarktgesuche unterliegt dem sogenannten Zustimmungsverfahren, d.h. für eine Bewilligungserteilung ist die Zustimmung des Staatssekretariats für Migration erforderlich. Das SEM überprüft dabei, ob nebst einem vorhandenen Kontingent auch die qualitativen Voraussetzungen für die Zulassung zum Arbeitsmarkt gegeben sind. Um eine Bewilligung zur Erwerbstätigkeit zu erhalten, müssen Drittstaatsangehörige über gute bis sehr gute berufliche Qualifikationen verfügen und sie müssen orts- und branchenüblich entlöhnt werden. Die gesuchstellenden Arbeitgebenden haben ausserdem nachzuweisen, dass sie Suchbemühungen in der Schweiz und im EU/EFTA-Raum unternommen und keine entsprechend qualifizierten Fachkräfte gefunden haben. Sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, verweigert das SEM die Zustimmung für die Arbeitsmarktbewilligung.</span></p></div>
- <p>Im Jahr 2024 können bis zu 8500 "qualifizierte Fachkräfte" aus Drittstaaten rekrutiert werden.<br>Wie kontrolliert der Bundesrat, dass die Kantone ihre Kontingente nicht exzessiv vergeben bzw. wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass diese "Fachkräfte" effektiv nicht bereits auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt vorhanden sind?</p>
- Kontrolle Drittstaatenkontingente
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Mehrheit der von den Kantonen bewilligten Arbeitsmarktgesuche unterliegt dem sogenannten Zustimmungsverfahren, d.h. für eine Bewilligungserteilung ist die Zustimmung des Staatssekretariats für Migration erforderlich. Das SEM überprüft dabei, ob nebst einem vorhandenen Kontingent auch die qualitativen Voraussetzungen für die Zulassung zum Arbeitsmarkt gegeben sind. Um eine Bewilligung zur Erwerbstätigkeit zu erhalten, müssen Drittstaatsangehörige über gute bis sehr gute berufliche Qualifikationen verfügen und sie müssen orts- und branchenüblich entlöhnt werden. Die gesuchstellenden Arbeitgebenden haben ausserdem nachzuweisen, dass sie Suchbemühungen in der Schweiz und im EU/EFTA-Raum unternommen und keine entsprechend qualifizierten Fachkräfte gefunden haben. Sind die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt, verweigert das SEM die Zustimmung für die Arbeitsmarktbewilligung.</span></p></div>
- <p>Im Jahr 2024 können bis zu 8500 "qualifizierte Fachkräfte" aus Drittstaaten rekrutiert werden.<br>Wie kontrolliert der Bundesrat, dass die Kantone ihre Kontingente nicht exzessiv vergeben bzw. wie kann der Bundesrat sicherstellen, dass diese "Fachkräfte" effektiv nicht bereits auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt vorhanden sind?</p>
- Kontrolle Drittstaatenkontingente
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