Titel von Volksinitiativen. Kriterien für die Überprüfung durch die Bundeskanzlei

ShortId
24.7252
Id
20247252
Updated
12.06.2024 11:31
Language
de
Title
Titel von Volksinitiativen. Kriterien für die Überprüfung durch die Bundeskanzlei
AdditionalIndexing
04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 69 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ändert die Bundeskanzlei im Rahmen der Vorprüfung einer Volksinitiative den Initiativtitel, wenn dieser irreführend ist oder zu Verwechslungen Anlass gibt.<br>- Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Titel zu Verwechslungen Anlass gibt oder irreführend ist?<br>- Muss der Titel einer Volksinitiative korrigiert werden, wenn er Inhalte enthält, die Initiativtext nicht vorkommen?</p>
  • Titel von Volksinitiativen. Kriterien für die Überprüfung durch die Bundeskanzlei
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 69 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ändert die Bundeskanzlei im Rahmen der Vorprüfung einer Volksinitiative den Initiativtitel, wenn dieser irreführend ist oder zu Verwechslungen Anlass gibt.<br>- Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein Titel zu Verwechslungen Anlass gibt oder irreführend ist?<br>- Muss der Titel einer Volksinitiative korrigiert werden, wenn er Inhalte enthält, die Initiativtext nicht vorkommen?</p>
    • Titel von Volksinitiativen. Kriterien für die Überprüfung durch die Bundeskanzlei

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