Zum gegenwärtigen Stand der Fallschirme für ehemalige Kader der Bundesverwaltung

ShortId
24.7268
Id
20247268
Updated
03.06.2024 16:26
Language
de
Title
Zum gegenwärtigen Stand der Fallschirme für ehemalige Kader der Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die erwähnte Entschädigung stützt sich auf Artikel 19 Absatz 4 des Bundespersonalgesetzes sowie auf Artikel 26 Absatz 1, auf Artikel 78 Absätze 2 und 2</span><span style="font-family:Arial; font-size:8pt; vertical-align:super">bis</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt"> und auf Artikel 79 Absatz 2 der Bundespersonalverordnung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Abgangsentschädigungen für die obersten Kader (Amtsdirektorinnen/Amtsdirektoren; Generalsekretärinnen/Generalsekretäre) sind im Zusammenspiel mit der vereinfachten Kündigung nach Artikel 26 Absätze 1 und 3 der Bundespersonalverordnung zu sehen. Die Entschädigung kann auch ausgerichtet werden, wenn die entsprechende Vertragsauflösung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Im Zeitraum von 2013 bis 2023 wurden im obersten Kader zwischen einer und neun Abgangsentschädigungen pro Jahr gewährt. In Franken ausgedrückt bewegten sich die jährlichen Aufwendungen im gleichen Zeitraum in der Bandbreite von 50'000 und 1,7 Millionen Franken. Die Gesamtsumme über diese elf Jahre beträgt knapp 7,5 Millionen. Die Gesamtzahl der Fälle beläuft sich auf 46. </span></p></div>
  • <p>Den Medien ist zu entnehmen, dass die ehemalige Fedpol-Chefin eine Abgangsentschädigung von knapp 340'000.-- Schweizer Franken erhält. Offensichtlich stützt sich diese Entschädigung auf Art. 19 Abs. 4 BPG (SR 172.220.1).<br>In diesem Zusammenhang interessiert folgende Frage:<br>In wie vielen Fällen und zu welchem Gesamtbetrag wurden Entschädigungen nach Art. 19 Abs. 4 BPG seit dem Inkrafttreten der Bestimmung per 1. Juli 2013 ausbezahlt?&nbsp;</p>
  • Zum gegenwärtigen Stand der Fallschirme für ehemalige Kader der Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die erwähnte Entschädigung stützt sich auf Artikel 19 Absatz 4 des Bundespersonalgesetzes sowie auf Artikel 26 Absatz 1, auf Artikel 78 Absätze 2 und 2</span><span style="font-family:Arial; font-size:8pt; vertical-align:super">bis</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt"> und auf Artikel 79 Absatz 2 der Bundespersonalverordnung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Abgangsentschädigungen für die obersten Kader (Amtsdirektorinnen/Amtsdirektoren; Generalsekretärinnen/Generalsekretäre) sind im Zusammenspiel mit der vereinfachten Kündigung nach Artikel 26 Absätze 1 und 3 der Bundespersonalverordnung zu sehen. Die Entschädigung kann auch ausgerichtet werden, wenn die entsprechende Vertragsauflösung im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Im Zeitraum von 2013 bis 2023 wurden im obersten Kader zwischen einer und neun Abgangsentschädigungen pro Jahr gewährt. In Franken ausgedrückt bewegten sich die jährlichen Aufwendungen im gleichen Zeitraum in der Bandbreite von 50'000 und 1,7 Millionen Franken. Die Gesamtsumme über diese elf Jahre beträgt knapp 7,5 Millionen. Die Gesamtzahl der Fälle beläuft sich auf 46. </span></p></div>
    • <p>Den Medien ist zu entnehmen, dass die ehemalige Fedpol-Chefin eine Abgangsentschädigung von knapp 340'000.-- Schweizer Franken erhält. Offensichtlich stützt sich diese Entschädigung auf Art. 19 Abs. 4 BPG (SR 172.220.1).<br>In diesem Zusammenhang interessiert folgende Frage:<br>In wie vielen Fällen und zu welchem Gesamtbetrag wurden Entschädigungen nach Art. 19 Abs. 4 BPG seit dem Inkrafttreten der Bestimmung per 1. Juli 2013 ausbezahlt?&nbsp;</p>
    • Zum gegenwärtigen Stand der Fallschirme für ehemalige Kader der Bundesverwaltung

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