Alt-Botschafter Jean Daniel Ruch veröffentlicht am 12. Juni seine Memoiren und damit brisante Informationen

ShortId
24.7300
Id
20247300
Updated
10.06.2024 11:15
Language
de
Title
Alt-Botschafter Jean Daniel Ruch veröffentlicht am 12. Juni seine Memoiren und damit brisante Informationen
AdditionalIndexing
08;04;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Personal des EDA untersteht den Pflichten gemäss Bundespersonalgesetzgebung. Neben der Pflicht zur Wahrung der Interessen des Arbeitgebers und des Bundes gelten für die Angestellten unter anderem auch das Berufs-, Geschäfts und Amtsgeheimnis. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt die Treuepflicht der Bundesangestellten. Die Pflicht zur Wahrung des Amts- und Berufsgeheimnisses bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Herr Jean-Daniel Ruch hat den Entwurf seiner Memoiren den zuständigen Stellen im EDA vorgelegt und die notwendigen Anpassungen zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten akzeptiert.</span></p></div>
  • <p>Jean Daniel Ruch veröffentlicht am 12. Juni seine Memoiren. In diesen legt er vertrauliche und geheime Gespräche offen (u.a. mit türkischen Vertretern über die Friedensbemühungen im Ukraine Konflikt).<br>- Sind (Alt-) Botschafter an keine Schweigepflicht gebunden?<br>- Wer will mit der Schweiz noch vertraulich sprechen, wenn nachher alles in der Öffentlichkeit ausgebreitet wird?<br>- Was unternimmt der Bundesrat gegen Alt-Botschafter Jean Daniel Ruch, damit er seine Geheimnisverletzungen nicht weiterverbreitet?</p>
  • Alt-Botschafter Jean Daniel Ruch veröffentlicht am 12. Juni seine Memoiren und damit brisante Informationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Personal des EDA untersteht den Pflichten gemäss Bundespersonalgesetzgebung. Neben der Pflicht zur Wahrung der Interessen des Arbeitgebers und des Bundes gelten für die Angestellten unter anderem auch das Berufs-, Geschäfts und Amtsgeheimnis. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt die Treuepflicht der Bundesangestellten. Die Pflicht zur Wahrung des Amts- und Berufsgeheimnisses bleibt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Herr Jean-Daniel Ruch hat den Entwurf seiner Memoiren den zuständigen Stellen im EDA vorgelegt und die notwendigen Anpassungen zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten akzeptiert.</span></p></div>
    • <p>Jean Daniel Ruch veröffentlicht am 12. Juni seine Memoiren. In diesen legt er vertrauliche und geheime Gespräche offen (u.a. mit türkischen Vertretern über die Friedensbemühungen im Ukraine Konflikt).<br>- Sind (Alt-) Botschafter an keine Schweigepflicht gebunden?<br>- Wer will mit der Schweiz noch vertraulich sprechen, wenn nachher alles in der Öffentlichkeit ausgebreitet wird?<br>- Was unternimmt der Bundesrat gegen Alt-Botschafter Jean Daniel Ruch, damit er seine Geheimnisverletzungen nicht weiterverbreitet?</p>
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