Missachtung des gesetzgeberischen Willens durch die IV-Verwaltung

ShortId
24.7330
Id
20247330
Updated
03.06.2024 15:35
Language
de
Title
Missachtung des gesetzgeberischen Willens durch die IV-Verwaltung
AdditionalIndexing
2836;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Art. 44 Abs. 6 ATSG sind die Tonaufnahmen der Gutachter-Interviews in die Akten des Versicherungsträgers aufzunehmen. Werden bei den IV-Stellen die Akten bestellt, befinden sich die Aufnahmen aber regelmässig nicht in den IV-Akten. Diese werden nur nach besonderer Anfrage elektronisch übermittelt und sind nur für kurze Zeit temporär abhörbar und dürfen auch nicht gespeichert werden.&nbsp;<br>Mit welcher Legitimation missachtet die IV-Verwaltung den Willen des Gesetzgebers?</p>
  • Missachtung des gesetzgeberischen Willens durch die IV-Verwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Art. 44 Abs. 6 ATSG sind die Tonaufnahmen der Gutachter-Interviews in die Akten des Versicherungsträgers aufzunehmen. Werden bei den IV-Stellen die Akten bestellt, befinden sich die Aufnahmen aber regelmässig nicht in den IV-Akten. Diese werden nur nach besonderer Anfrage elektronisch übermittelt und sind nur für kurze Zeit temporär abhörbar und dürfen auch nicht gespeichert werden.&nbsp;<br>Mit welcher Legitimation missachtet die IV-Verwaltung den Willen des Gesetzgebers?</p>
    • Missachtung des gesetzgeberischen Willens durch die IV-Verwaltung

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