PFAS in Pestiziden - Präzisierungen (3)
- ShortId
-
24.7367
- Id
-
20247367
- Updated
-
10.06.2024 16:17
- Language
-
de
- Title
-
PFAS in Pestiziden - Präzisierungen (3)
- AdditionalIndexing
-
55;52;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für Pflanzenschutzmittel, die die folgenden Wirkstoffe enthalten, gibt es in der Schweiz aktuell keine Bewilligungen: Beflubutamid, Mefentrifluconazol, Oxathiapiprolin, Picolinafen, Prosulfuron, Sulfoxaflor und tau-Fluvalinat. Solche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht vermarktet werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für Pflanzenschutzmittel, die die Wirkstoffe Flurochloridon, Penoxsulam und Tefluthrin enthalten, bestehen in der Schweiz gültige Bewilligungen. Sie wurden aber in den letzten Jahren hierzulande nicht vermarktet. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">In der EU werden Wirkstoffe befristet genehmigt. Diese Genehmigungen können auf Gesuch hin erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt nicht für ganze Wirkstoffgruppen gemeinsam, sondern für jeden Wirkstoff einzeln auf das Ende der Genehmigungsdauer hin. In den nächsten Jahren ist die Erneuerung einiger Wirkstoffe, die unter die Kategorie der per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) fallen, vorgesehen. Ob und wann die EU einem Wirkstoff die Genehmigung entzieht oder diese nicht erneuert, hängt vom Zeitplan und der Beurteilung der EU ab. Die entsprechenden Verfahren werden aber eng verfolgt und berücksichtigt. Das Erneuerungsverfahren der EU hängt nicht von den in der Frage 24.7367 genannten Entwicklungen ab.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">EU-Länder können keine Genehmigungen von Wirkstoffen entziehen. Sie können aber Pflanzenschutzmitteln, die diese Wirkstoffe enthalten, die Zulassung entziehen oder diese nicht erteilen. Der Bundesrat kann zu Vorhaben der EU-Länder keine weiteren Angaben machen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das EDI streicht einen Wirkstoff aus Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung, wenn der Wirkstoff in der EU aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 gestrichen wird. Eine gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln gemäss Artikel 29a der Pflanzenschutzmittelverordnung erfolgt, nachdem die Genehmigungen der Wirkstoffe, die darin enthalten sind, in der EU erneuert wurden.</span></p></div>
- <p>In seiner Antwort auf die IP 24.3348 erklärt der Bundesrat, er halte Überprüfung nach Artikel 29 PSMV "vor einer Erneuerung der Genehmigung dieser Wirkstoffe in der EU nicht als sinnvoll, da erst danach die für die Beurteilung nötigen Daten vorliegen werden"<br>- Hat die EU einen Zulassungsentzug für diese Pestizidkategorie geplant?<br>- Inwiefern wird die jüngste Entscheidung der EU, den Pestizidreduktionsplan auf Druck der europäischen Getreideproduzenten zu stoppen, dieses Ziel ggf. beeinträchtigen?</p>
- PFAS in Pestiziden - Präzisierungen (3)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für Pflanzenschutzmittel, die die folgenden Wirkstoffe enthalten, gibt es in der Schweiz aktuell keine Bewilligungen: Beflubutamid, Mefentrifluconazol, Oxathiapiprolin, Picolinafen, Prosulfuron, Sulfoxaflor und tau-Fluvalinat. Solche Pflanzenschutzmittel dürfen nicht vermarktet werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Für Pflanzenschutzmittel, die die Wirkstoffe Flurochloridon, Penoxsulam und Tefluthrin enthalten, bestehen in der Schweiz gültige Bewilligungen. Sie wurden aber in den letzten Jahren hierzulande nicht vermarktet. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">In der EU werden Wirkstoffe befristet genehmigt. Diese Genehmigungen können auf Gesuch hin erneuert werden. Die Erneuerung erfolgt nicht für ganze Wirkstoffgruppen gemeinsam, sondern für jeden Wirkstoff einzeln auf das Ende der Genehmigungsdauer hin. In den nächsten Jahren ist die Erneuerung einiger Wirkstoffe, die unter die Kategorie der per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) fallen, vorgesehen. Ob und wann die EU einem Wirkstoff die Genehmigung entzieht oder diese nicht erneuert, hängt vom Zeitplan und der Beurteilung der EU ab. Die entsprechenden Verfahren werden aber eng verfolgt und berücksichtigt. Das Erneuerungsverfahren der EU hängt nicht von den in der Frage 24.7367 genannten Entwicklungen ab.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">EU-Länder können keine Genehmigungen von Wirkstoffen entziehen. Sie können aber Pflanzenschutzmitteln, die diese Wirkstoffe enthalten, die Zulassung entziehen oder diese nicht erteilen. Der Bundesrat kann zu Vorhaben der EU-Länder keine weiteren Angaben machen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das EDI streicht einen Wirkstoff aus Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung, wenn der Wirkstoff in der EU aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 gestrichen wird. Eine gezielte Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln gemäss Artikel 29a der Pflanzenschutzmittelverordnung erfolgt, nachdem die Genehmigungen der Wirkstoffe, die darin enthalten sind, in der EU erneuert wurden.</span></p></div>
- <p>In seiner Antwort auf die IP 24.3348 erklärt der Bundesrat, er halte Überprüfung nach Artikel 29 PSMV "vor einer Erneuerung der Genehmigung dieser Wirkstoffe in der EU nicht als sinnvoll, da erst danach die für die Beurteilung nötigen Daten vorliegen werden"<br>- Hat die EU einen Zulassungsentzug für diese Pestizidkategorie geplant?<br>- Inwiefern wird die jüngste Entscheidung der EU, den Pestizidreduktionsplan auf Druck der europäischen Getreideproduzenten zu stoppen, dieses Ziel ggf. beeinträchtigen?</p>
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