Berichterstattung zur rassistischen Diskriminierung

ShortId
24.7423
Id
20247423
Updated
10.06.2024 16:36
Language
de
Title
Berichterstattung zur rassistischen Diskriminierung
AdditionalIndexing
1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk168487598"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) betreibt seit 2010 ein umfassendes Monitoring, das Vorfälle (Meldungen, Strafanzeigen und -entscheide, Beschwerdefälle) und Beratungsfälle, Daten zu Diskriminierungserfahrungen sowie zu den Einstellungen der Bevölkerung analysiert. Nur unter Einbezug aller relevanten Daten kann ein Gesamtbild der Situation zu rassistischer und antisemitischer Diskriminierung gezeichnet werden. </span></a></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Risiko eines sogenannten Underreportings, also eine verzerrte Datenlage, kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Deshalb erachtet der Bundesrat den niederschwelligen Zugang zu professioneller Beratung und Unterstützung in Diskriminierungsfällen als unabdingbar.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Um allfällige Lücken im Monitoring zu identifizieren, lässt die FRB zurzeit einen Grundlagenbericht erstellen, der das bestehende Monitoring systematisch darstellt, Lücken benennt und den Handlungsbedarf für ein flächendeckendes Monitoring beschreibt. Der Bericht wird bis Ende 2024 erstellt.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk168487598"></span></p></div>
  • <p>Die Berichterstattung zur rassistischen Diskriminierung in der Schweiz stützt sich stark auf Daten von zivilgesellschaftlichen Akteuren und Betroffenen-Organisationen. Diskriminierte Gruppen ohne Meldestelle werden in den Statistiken unterrepräsentiert.<br>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es die Aufgabe des Staates ist, Minderheiten zu schützen und daher die Verantwortung für die Erfassung von diskriminierenden Vorfällen nicht auf diese Gruppen abgewälzt werden darf?</p>
  • Berichterstattung zur rassistischen Diskriminierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk168487598"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) betreibt seit 2010 ein umfassendes Monitoring, das Vorfälle (Meldungen, Strafanzeigen und -entscheide, Beschwerdefälle) und Beratungsfälle, Daten zu Diskriminierungserfahrungen sowie zu den Einstellungen der Bevölkerung analysiert. Nur unter Einbezug aller relevanten Daten kann ein Gesamtbild der Situation zu rassistischer und antisemitischer Diskriminierung gezeichnet werden. </span></a></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Risiko eines sogenannten Underreportings, also eine verzerrte Datenlage, kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Deshalb erachtet der Bundesrat den niederschwelligen Zugang zu professioneller Beratung und Unterstützung in Diskriminierungsfällen als unabdingbar.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Um allfällige Lücken im Monitoring zu identifizieren, lässt die FRB zurzeit einen Grundlagenbericht erstellen, der das bestehende Monitoring systematisch darstellt, Lücken benennt und den Handlungsbedarf für ein flächendeckendes Monitoring beschreibt. Der Bericht wird bis Ende 2024 erstellt.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk168487598"></span></p></div>
    • <p>Die Berichterstattung zur rassistischen Diskriminierung in der Schweiz stützt sich stark auf Daten von zivilgesellschaftlichen Akteuren und Betroffenen-Organisationen. Diskriminierte Gruppen ohne Meldestelle werden in den Statistiken unterrepräsentiert.<br>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es die Aufgabe des Staates ist, Minderheiten zu schützen und daher die Verantwortung für die Erfassung von diskriminierenden Vorfällen nicht auf diese Gruppen abgewälzt werden darf?</p>
    • Berichterstattung zur rassistischen Diskriminierung

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