Revision der IGV der WHO

ShortId
24.7448
Id
20247448
Updated
10.06.2024 16:32
Language
de
Title
Revision der IGV der WHO
AdditionalIndexing
2841;04;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die verabschiedeten Anpassungen werden zurzeit durch die zuständigen Gremien, unter anderem durch die nationale IGV-Anlaufstelle im BAG, geprüft, um die genauen Auswirkungen der Anpassungen für Bund und Kantone zu analysieren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:9pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Schweiz wird nach den geltenden nationalen Verfahren entscheiden, ob sie die Anpassungen annehmen wird.</span><span style="font-family:'Calibri Light'; font-size:10pt; background-color:#ffffff"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat hat die Anpassungen zur Kenntnis genommen und wird sich zu den weiteren Schritten bis Herbst 2024 äussern.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Dafür stützt sich der Bundesrat auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung und der geltenden Bundesgesetze sowie auf die ständige Praxis zur Verhandlung und Prüfung internationaler Instrumente.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) sowie die zuständigen parlamentarischen Kommissionen wurden laufend über den Stand der Verhandlungen informiert. Die GDK ist zudem im Direktionsausschuss der Schweizer Gesundheitsaussenpolitik vertreten, der die Verhandlungsleitlinien erarbeitet hat, welche vom Bundesrat genehmigt wurden. Auch nach Abschluss der Verhandlungen werden die GDK und die parlamentarischen Kommissionen weiter informiert werden. </span></p></div>
  • <p>Da in der Schweizer Gesundheitspolitik viele Kompetenzen bei den Kantonen liegen, betrifft die Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) nicht nur den Bund.<br>1. Was hat der Bundesrat unternommen, um Parlament, aber auch Kantone und Gemeinden zu informieren und in den Verhandlungsprozess einzubinden?<br>2. Welche Möglichkeiten haben die Kantone, Gemeinden oder betroffene Organisationen, die nicht mit der Revision einverstanden sind, eine Ablehnung der neuen IGV zu erwirken?</p>
  • Revision der IGV der WHO
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die verabschiedeten Anpassungen werden zurzeit durch die zuständigen Gremien, unter anderem durch die nationale IGV-Anlaufstelle im BAG, geprüft, um die genauen Auswirkungen der Anpassungen für Bund und Kantone zu analysieren. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:9pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Schweiz wird nach den geltenden nationalen Verfahren entscheiden, ob sie die Anpassungen annehmen wird.</span><span style="font-family:'Calibri Light'; font-size:10pt; background-color:#ffffff"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat hat die Anpassungen zur Kenntnis genommen und wird sich zu den weiteren Schritten bis Herbst 2024 äussern.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Dafür stützt sich der Bundesrat auf die massgebenden Bestimmungen der Bundesverfassung und der geltenden Bundesgesetze sowie auf die ständige Praxis zur Verhandlung und Prüfung internationaler Instrumente.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) sowie die zuständigen parlamentarischen Kommissionen wurden laufend über den Stand der Verhandlungen informiert. Die GDK ist zudem im Direktionsausschuss der Schweizer Gesundheitsaussenpolitik vertreten, der die Verhandlungsleitlinien erarbeitet hat, welche vom Bundesrat genehmigt wurden. Auch nach Abschluss der Verhandlungen werden die GDK und die parlamentarischen Kommissionen weiter informiert werden. </span></p></div>
    • <p>Da in der Schweizer Gesundheitspolitik viele Kompetenzen bei den Kantonen liegen, betrifft die Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) nicht nur den Bund.<br>1. Was hat der Bundesrat unternommen, um Parlament, aber auch Kantone und Gemeinden zu informieren und in den Verhandlungsprozess einzubinden?<br>2. Welche Möglichkeiten haben die Kantone, Gemeinden oder betroffene Organisationen, die nicht mit der Revision einverstanden sind, eine Ablehnung der neuen IGV zu erwirken?</p>
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