Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Antworten in der Fragestunde korrekt sind?

ShortId
24.7462
Id
20247462
Updated
10.06.2024 15:49
Language
de
Title
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Antworten in der Fragestunde korrekt sind?
AdditionalIndexing
421;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat vermag in seinen Antworten vom 23. November 2022, 13. März 2023, 5. Juni 2023, 25. September 2023 und 18. Dezember 2023 zum jeweils gleichen Thema keine Ungereimtheiten zu erkennen. Zwischen der Beantwortung der Interpellation 22.4080 und der Beantwortung der letzten Frage im Herbst 2023 hat sich die Rechtslage verändert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es trifft zu, dass in Art. 3 der Verordnung des UVEK über die Umsetzung der Vorschriften über den Flugbetrieb nach der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Begriff «Luftverkehrsbetreiberzeugnis» wie auch die Voraussetzungen zu dessen Ausstellung nicht explizit genannt werden. Beides ist bereits in der Verordnung (EU) Nr. 965/2012, auf welche Art. 3 der UVEK-Verordnung verweist, geregelt, was eine ausreichende Grundlage darstellt.</span></p></div>
  • <p>Laut Antwort zur IP 22.4080 gibt es ein nationales Luftverkehrsbetreiberzeugnis, dessen Grundlage nach mehrmaligem Nachfragen nun offenbar in Art. 3 der Verordnung&nbsp;über die Umsetzung der EU-Verordnung 965/2012&nbsp;gefunden wurde. Dort findet sich aber weder der Begriff Luftverkehrsbetreiberzeugnis noch werden Anforderungen dafür definiert. Die Verordnung ist zudem erst 15 Monate nach der Beantwortung der Interpellation in Kraft getreten.<br>Wie erklärt sich der Bundesrat diese Ungereimtheiten?</p>
  • Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Antworten in der Fragestunde korrekt sind?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bundesrat vermag in seinen Antworten vom 23. November 2022, 13. März 2023, 5. Juni 2023, 25. September 2023 und 18. Dezember 2023 zum jeweils gleichen Thema keine Ungereimtheiten zu erkennen. Zwischen der Beantwortung der Interpellation 22.4080 und der Beantwortung der letzten Frage im Herbst 2023 hat sich die Rechtslage verändert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es trifft zu, dass in Art. 3 der Verordnung des UVEK über die Umsetzung der Vorschriften über den Flugbetrieb nach der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Begriff «Luftverkehrsbetreiberzeugnis» wie auch die Voraussetzungen zu dessen Ausstellung nicht explizit genannt werden. Beides ist bereits in der Verordnung (EU) Nr. 965/2012, auf welche Art. 3 der UVEK-Verordnung verweist, geregelt, was eine ausreichende Grundlage darstellt.</span></p></div>
    • <p>Laut Antwort zur IP 22.4080 gibt es ein nationales Luftverkehrsbetreiberzeugnis, dessen Grundlage nach mehrmaligem Nachfragen nun offenbar in Art. 3 der Verordnung&nbsp;über die Umsetzung der EU-Verordnung 965/2012&nbsp;gefunden wurde. Dort findet sich aber weder der Begriff Luftverkehrsbetreiberzeugnis noch werden Anforderungen dafür definiert. Die Verordnung ist zudem erst 15 Monate nach der Beantwortung der Interpellation in Kraft getreten.<br>Wie erklärt sich der Bundesrat diese Ungereimtheiten?</p>
    • Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Antworten in der Fragestunde korrekt sind?

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