Blauzungenkrankheit: Handeln, bevor es zu spät ist

ShortId
24.7502
Id
20247502
Updated
18.09.2024 14:43
Language
de
Title
Blauzungenkrankheit: Handeln, bevor es zu spät ist
AdditionalIndexing
2841;55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Blauzungenkrankheit ist gemäss der Tierseuchenverordnung eine «zu bekämpfende Seuche». Sie wird durch Gnitzen - kleine Mücken - übertragen. Sie ist daher sehr schwierig zu bekämpfen. Um zu verhindern, dass das Virus im Tier durch Tierverkehr in Regionen kommt, wo es noch nicht zirkuliert, werden Betriebe mit positiven Tieren für den Tierverkehr gesperrt. Mit der Aufstallung der Tiere in der Dämmerungszeit, sehr feinmaschigen Mückennetzen und Insektenschutzmitteln kann die Wahrscheinlichkeit herabgesetzt werden, dass Nutztiere gestochen und infiziert werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Erstmals wurde Ende August der Serotyp 3 des Blauzungenvirus (BTV-3) in der Schweiz nachgewiesen. Es gibt Impfstoffe gegen BTV-3. Diese schützen zwar nicht vor der Krankheit. Sie vermindern aber die klinischen Symptome und können helfen, Todesfälle zu reduzieren. Diese sind in den EU-Mitgliedsstaaten und in Schweiz aktuell nicht zugelassen. In gewissen EU-Mitgliedsstaaten dürfen auf Grund der Notsituation die Impfstoffe aber trotzdem angewendet werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Swissmedic und die Branche setzen sich mit Hochdruck für die Verfügbarkeit eines BTV-3 Impfstoffes in der Schweiz ein. Zwei der drei Impfstoffhersteller sind mit Swissmedic betreffend Zulassung in Kontakt. Sobald ein Hersteller ein Gesuch um Zulassung für einen Impfstoff einreicht, wird Swissmedic dieses prioritär und beschleunigt behandeln. Würde ein BTV-3 Impfstoff in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen, so könnte das BLV eine Importbewilligung ausstellen. </span></p></div>
  • <p>Die Blauzungenkrankheit ist in die Schweiz zurückgekehrt. Obwohl für den Konsum keine Gefahr besteht, ist aufgrund der Ausbreitung in Europa eine hohe Sterblichkeitsrate bei Schafen zu befürchten. Die Schweiz darf nicht passiv auf die Ankunft der Blauzungenkrankheit warten und sich hinter fehlenden Rechtsgrundlagen verstecken. Stattdessen sollten Sofortmassnahmen ergriffen und Lösungen gefunden werden.<br>Welche Massnahmen beabsichtigt der Bund zu ergreifen, um dieses Tierseuche zu bekämpfen?</p>
  • Blauzungenkrankheit: Handeln, bevor es zu spät ist
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Blauzungenkrankheit ist gemäss der Tierseuchenverordnung eine «zu bekämpfende Seuche». Sie wird durch Gnitzen - kleine Mücken - übertragen. Sie ist daher sehr schwierig zu bekämpfen. Um zu verhindern, dass das Virus im Tier durch Tierverkehr in Regionen kommt, wo es noch nicht zirkuliert, werden Betriebe mit positiven Tieren für den Tierverkehr gesperrt. Mit der Aufstallung der Tiere in der Dämmerungszeit, sehr feinmaschigen Mückennetzen und Insektenschutzmitteln kann die Wahrscheinlichkeit herabgesetzt werden, dass Nutztiere gestochen und infiziert werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Erstmals wurde Ende August der Serotyp 3 des Blauzungenvirus (BTV-3) in der Schweiz nachgewiesen. Es gibt Impfstoffe gegen BTV-3. Diese schützen zwar nicht vor der Krankheit. Sie vermindern aber die klinischen Symptome und können helfen, Todesfälle zu reduzieren. Diese sind in den EU-Mitgliedsstaaten und in Schweiz aktuell nicht zugelassen. In gewissen EU-Mitgliedsstaaten dürfen auf Grund der Notsituation die Impfstoffe aber trotzdem angewendet werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Swissmedic und die Branche setzen sich mit Hochdruck für die Verfügbarkeit eines BTV-3 Impfstoffes in der Schweiz ein. Zwei der drei Impfstoffhersteller sind mit Swissmedic betreffend Zulassung in Kontakt. Sobald ein Hersteller ein Gesuch um Zulassung für einen Impfstoff einreicht, wird Swissmedic dieses prioritär und beschleunigt behandeln. Würde ein BTV-3 Impfstoff in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen, so könnte das BLV eine Importbewilligung ausstellen. </span></p></div>
    • <p>Die Blauzungenkrankheit ist in die Schweiz zurückgekehrt. Obwohl für den Konsum keine Gefahr besteht, ist aufgrund der Ausbreitung in Europa eine hohe Sterblichkeitsrate bei Schafen zu befürchten. Die Schweiz darf nicht passiv auf die Ankunft der Blauzungenkrankheit warten und sich hinter fehlenden Rechtsgrundlagen verstecken. Stattdessen sollten Sofortmassnahmen ergriffen und Lösungen gefunden werden.<br>Welche Massnahmen beabsichtigt der Bund zu ergreifen, um dieses Tierseuche zu bekämpfen?</p>
    • Blauzungenkrankheit: Handeln, bevor es zu spät ist

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