Monitoring der Verwendung von Wirkstoffen mit potenziell unannehmbaren Auswirkungen
- ShortId
-
24.7557
- Id
-
20247557
- Updated
-
16.09.2024 15:54
- Language
-
de
- Title
-
Monitoring der Verwendung von Wirkstoffen mit potenziell unannehmbaren Auswirkungen
- AdditionalIndexing
-
55;52;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>In seiner Antwort auf die <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20237943&data=05%7C02%7Cchristophe.clivaz%40parl.ch%7C5c809b86e1b54f8b008a08dcc75b67e0%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638604442608469947%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=QaUX9cL9kjqXoWbPOykFRwCwtXttr1UNfsnuj%2BJggvA%3D&reserved=0">Frage 23.7943</a> schreibt der Bundesrat, dass ein Pflanzenschutzmittel, dessen Anwendung erwiesenermassen einen Nutzen hat und zu keinen unannehmbaren Risiken führt, gemäss den in der Pflanzenschutzmittelverordnung festgelegten Regeln bewilligt wird.<br>Ob ein verwendeter Wirkstoff keine unannehmbaren Auswirkungen hat, kann jedoch nur nachgewiesen werden, indem dessen Verwendung überwacht wird.<br>- Trifft das zu? Wenn nein, wieso nicht?<br>- Welche Überwachungen nimmt der Bund in diesem Bereich vor?</p>
- Monitoring der Verwendung von Wirkstoffen mit potenziell unannehmbaren Auswirkungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
- <p>In seiner Antwort auf die <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20237943&data=05%7C02%7Cchristophe.clivaz%40parl.ch%7C5c809b86e1b54f8b008a08dcc75b67e0%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638604442608469947%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=QaUX9cL9kjqXoWbPOykFRwCwtXttr1UNfsnuj%2BJggvA%3D&reserved=0">Frage 23.7943</a> schreibt der Bundesrat, dass ein Pflanzenschutzmittel, dessen Anwendung erwiesenermassen einen Nutzen hat und zu keinen unannehmbaren Risiken führt, gemäss den in der Pflanzenschutzmittelverordnung festgelegten Regeln bewilligt wird.<br>Ob ein verwendeter Wirkstoff keine unannehmbaren Auswirkungen hat, kann jedoch nur nachgewiesen werden, indem dessen Verwendung überwacht wird.<br>- Trifft das zu? Wenn nein, wieso nicht?<br>- Welche Überwachungen nimmt der Bund in diesem Bereich vor?</p>
- Monitoring der Verwendung von Wirkstoffen mit potenziell unannehmbaren Auswirkungen
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