Islamistischer Terror: Ist die Schweiz vorbereitet?

ShortId
24.7635
Id
20247635
Updated
18.09.2024 15:17
Language
de
Title
Islamistischer Terror: Ist die Schweiz vorbereitet?
AdditionalIndexing
2831;09;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">1. Wie in der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung vom 18.09.2015 beschrieben, ist die Bekämpfung des Terrorismus eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie wird innerhalb der Bundesverwaltung departementsübergreifend und in Zusammenarbeit mit dem Ausland erfüllt. Die strategischen Handlungsfelder Prävention, Repression, Schutz und Krisenvorsorge greifen permanent ineinander. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist für die Einschätzung der Terrorbedrohung in der Schweiz zuständig. Um die vom Terrorismus ausgehende Bedrohungen frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und zu bekämpfen, beurteilt der NDB unter anderem die Situation in diesem Bereich laufend, informiert die zuständigen Behörden auf kantonaler sowie auf Bundesebene und wendet alle gemäss Bundesgesetz über den Nachrichtendienst vorgesehenen Präventivmassnahmen an.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">2. Der Bundesrat verurteilt jede Form von Terrorismus egal welcher ideologischen Richtung. Damit der NDB aber präventiv tätig werden kann, reicht ein ideologischer oder politischer Hintergrund von Personen, Organisationen oder anstehenden Ereignissen nicht aus. Ausschlaggebend hierfür sind tatsächliche Gewaltbezüge (d. h. das Verüben, Fördern oder Befürworten von Gewalt inkl. des konkreten Aufrufs zur Gewaltanwendung) von Personen, Organisationen oder anstehenden Ereignissen.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">3. Gestützt auf den Auftrag des Bundesrates vom 23. August 1995 befasst sich die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR mit rassistischer, ethnisch-kultureller Diskriminierung in der Schweiz. Sie bekämpft jegliche Form von rassistischer Diskriminierung und schenkt einer wirksamen Prävention besondere Beachtung. Die EKR befasst sich gemäss ihrem Mandat somit auch mit anti-muslimischem Rassismus wie auch mit Rassismus, der von islamistischen Kreisen ausgeht. </span></p></div>
  • <p>Der islamistische Terror überzieht Europa (NZZ vom 26.8.2024). Die Bedrohungslage ist auch in der Schweiz erhöht.<br>1. Was unternimmt die Schweiz bzw. der Nachrichtendienst, um die Gefahren seitens des islamistischen Terrors abzuwenden?<br>2. Warum nimmt der Bundesrat nicht entschiedener gegen die mittelalterliche und menschenverachtende Ideologie des radikalen Islam Stellung?<br>3. Wie kommt die Antirassismuskommission dazu, in einem Grundlagenpapier die Islamophobie zu beklagen, ohne den Islamismus zu erwähnen?</p>
  • Islamistischer Terror: Ist die Schweiz vorbereitet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">1. Wie in der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung vom 18.09.2015 beschrieben, ist die Bekämpfung des Terrorismus eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie wird innerhalb der Bundesverwaltung departementsübergreifend und in Zusammenarbeit mit dem Ausland erfüllt. Die strategischen Handlungsfelder Prävention, Repression, Schutz und Krisenvorsorge greifen permanent ineinander. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ist für die Einschätzung der Terrorbedrohung in der Schweiz zuständig. Um die vom Terrorismus ausgehende Bedrohungen frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und zu bekämpfen, beurteilt der NDB unter anderem die Situation in diesem Bereich laufend, informiert die zuständigen Behörden auf kantonaler sowie auf Bundesebene und wendet alle gemäss Bundesgesetz über den Nachrichtendienst vorgesehenen Präventivmassnahmen an.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">2. Der Bundesrat verurteilt jede Form von Terrorismus egal welcher ideologischen Richtung. Damit der NDB aber präventiv tätig werden kann, reicht ein ideologischer oder politischer Hintergrund von Personen, Organisationen oder anstehenden Ereignissen nicht aus. Ausschlaggebend hierfür sind tatsächliche Gewaltbezüge (d. h. das Verüben, Fördern oder Befürworten von Gewalt inkl. des konkreten Aufrufs zur Gewaltanwendung) von Personen, Organisationen oder anstehenden Ereignissen.</span></p><p style="margin-top:6pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">3. Gestützt auf den Auftrag des Bundesrates vom 23. August 1995 befasst sich die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR mit rassistischer, ethnisch-kultureller Diskriminierung in der Schweiz. Sie bekämpft jegliche Form von rassistischer Diskriminierung und schenkt einer wirksamen Prävention besondere Beachtung. Die EKR befasst sich gemäss ihrem Mandat somit auch mit anti-muslimischem Rassismus wie auch mit Rassismus, der von islamistischen Kreisen ausgeht. </span></p></div>
    • <p>Der islamistische Terror überzieht Europa (NZZ vom 26.8.2024). Die Bedrohungslage ist auch in der Schweiz erhöht.<br>1. Was unternimmt die Schweiz bzw. der Nachrichtendienst, um die Gefahren seitens des islamistischen Terrors abzuwenden?<br>2. Warum nimmt der Bundesrat nicht entschiedener gegen die mittelalterliche und menschenverachtende Ideologie des radikalen Islam Stellung?<br>3. Wie kommt die Antirassismuskommission dazu, in einem Grundlagenpapier die Islamophobie zu beklagen, ohne den Islamismus zu erwähnen?</p>
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