Wie kann Art. 4b und 9bis der Jagdverordnung ergänzt werden, damit sesshaft lebende Wolfspaare reguliert werden können?
- ShortId
-
24.7655
- Id
-
20247655
- Updated
-
23.09.2024 16:11
- Language
-
de
- Title
-
Wie kann Art. 4b und 9bis der Jagdverordnung ergänzt werden, damit sesshaft lebende Wolfspaare reguliert werden können?
- AdditionalIndexing
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52
- 1
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- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>Derzeit werden Wolfspaare durch Art. 9<sup>bis</sup> JSV geregelt. Sie werden demnach wie einzelne Wölfe behandelt und deren Umgang liegt somit in der Kompetenz der Kantone. Die Unterscheidung des Umgangs mit Einzelwölfen einschliesslich Wolfspaare einerseits und Rudeln andererseits hat sich grundsätzlich bewährt. Allenfalls notwendige Präzisierungen werden im Rahmen der laufenden Revision der Jagdverordnung geprüft.</p>
- <p>Gemäss Ziffer 4.5 des Konzepts Wolf Schweiz kommt bei Wolfspaaren oder bei residenten oder bei transienten Einzelwölfen grundsätzlich der Einzelabschuss nach Artikel 9bis der Jagdverordnung zur Anwendung.<br>- Sollten die Massnahmen gegenüber sesshaften Wolfspaaren nicht in einen zusätzlichen Absatz aufgenommen werden?<br>- Sollte dort nicht auch präzisiert werden, wie der erhebliche Schaden berechnet wird (können die Risse der einzelnen Wölfe eines Paares zusammengezählt werden?) und wie der Abschuss zu erfolgen hat?</p>
- Wie kann Art. 4b und 9bis der Jagdverordnung ergänzt werden, damit sesshaft lebende Wolfspaare reguliert werden können?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Derzeit werden Wolfspaare durch Art. 9<sup>bis</sup> JSV geregelt. Sie werden demnach wie einzelne Wölfe behandelt und deren Umgang liegt somit in der Kompetenz der Kantone. Die Unterscheidung des Umgangs mit Einzelwölfen einschliesslich Wolfspaare einerseits und Rudeln andererseits hat sich grundsätzlich bewährt. Allenfalls notwendige Präzisierungen werden im Rahmen der laufenden Revision der Jagdverordnung geprüft.</p>
- <p>Gemäss Ziffer 4.5 des Konzepts Wolf Schweiz kommt bei Wolfspaaren oder bei residenten oder bei transienten Einzelwölfen grundsätzlich der Einzelabschuss nach Artikel 9bis der Jagdverordnung zur Anwendung.<br>- Sollten die Massnahmen gegenüber sesshaften Wolfspaaren nicht in einen zusätzlichen Absatz aufgenommen werden?<br>- Sollte dort nicht auch präzisiert werden, wie der erhebliche Schaden berechnet wird (können die Risse der einzelnen Wölfe eines Paares zusammengezählt werden?) und wie der Abschuss zu erfolgen hat?</p>
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