Grosszügige Ausgangsmodalitäten in Bundesasylzentren zum Zweiten
- ShortId
-
24.7688
- Id
-
20247688
- Updated
-
24.09.2024 12:06
- Language
-
de
- Title
-
Grosszügige Ausgangsmodalitäten in Bundesasylzentren zum Zweiten
- AdditionalIndexing
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2811;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Ausgangsmodalitäten gelten für alle Asylsuchenden, die in den BAZ untergebracht sind, gleichermassen. Für renitente Asylsuchende, die in einem besonderen Zentrum untergebracht sind, entfällt der Wochenendausgang von Freitagmorgen bis Sonntagabend. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Verfolgung von Straftaten sowie der Straf- und Massnahmenvollzug liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Nur diese können etwa einen Freiheitsentzug anordnen. In diesem Fall befindet sich die betreffende Person nicht mehr im Bundesasylzentrum und die dortige Ausgangsregelung hat für sie keine Bedeutung mehr.</span></p></div>
- <p>In Fra.24.7594 habe ich mich nach den Ausgangsregeln in BAZ erkundigt, insbesondere danach, was nach polizeilichen Vorfällen und bei Eröffnung von Strafverfahren geschieht. Die Frage wurde nicht beantwortet und auf die Strafverfolgungsbehörden verwiesen.<br>Ist daraus zu schliessen, dass Asylmigranten nach polizeilichen Vorfällen, ja selbst bei laufenden Strafverfahren wegen Vergehen und Verbrechen, täglich 8 Stunden und am Wochenende durchgehend von Freitagmorgen bis Sonntagabend Ausgang bekommen?</p>
- Grosszügige Ausgangsmodalitäten in Bundesasylzentren zum Zweiten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Ausgangsmodalitäten gelten für alle Asylsuchenden, die in den BAZ untergebracht sind, gleichermassen. Für renitente Asylsuchende, die in einem besonderen Zentrum untergebracht sind, entfällt der Wochenendausgang von Freitagmorgen bis Sonntagabend. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Verfolgung von Straftaten sowie der Straf- und Massnahmenvollzug liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Nur diese können etwa einen Freiheitsentzug anordnen. In diesem Fall befindet sich die betreffende Person nicht mehr im Bundesasylzentrum und die dortige Ausgangsregelung hat für sie keine Bedeutung mehr.</span></p></div>
- <p>In Fra.24.7594 habe ich mich nach den Ausgangsregeln in BAZ erkundigt, insbesondere danach, was nach polizeilichen Vorfällen und bei Eröffnung von Strafverfahren geschieht. Die Frage wurde nicht beantwortet und auf die Strafverfolgungsbehörden verwiesen.<br>Ist daraus zu schliessen, dass Asylmigranten nach polizeilichen Vorfällen, ja selbst bei laufenden Strafverfahren wegen Vergehen und Verbrechen, täglich 8 Stunden und am Wochenende durchgehend von Freitagmorgen bis Sonntagabend Ausgang bekommen?</p>
- Grosszügige Ausgangsmodalitäten in Bundesasylzentren zum Zweiten
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