Rückführungen nach Algerien mit Sonderflügen und keine Rückführung auf dem Seeweg

ShortId
24.7700
Id
20247700
Updated
25.09.2024 15:12
Language
de
Title
Rückführungen nach Algerien mit Sonderflügen und keine Rückführung auf dem Seeweg
AdditionalIndexing
2811;48;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Zusammenarbeit mit Algerien im Rückkehrbereich kann als sehr gut bezeichnet werden. Auch die Rückführung renitenter Personen mittels Linien- und Sonderflüge funktioniert. Im Jahr 2023 organisierte die Schweiz die Rückkehr von 474 Personen, von denen 124 zwangsweise zurückgeführt wurden. In diesem Zeitraum wurden zwei Sonderflüge durchgeführt. In keinem anderen Jahr wurden mehr Rückführungen nach Algerien durchgeführt als 2023. Bis zum 31. August 2024 hat die Schweiz die Rückkehr von 287 Algeriern organisiert, von denen 89 zwangsweise zurückgeführt wurden. 2024 fand bisher kein Sonderflug statt. Bei Bedarf kann ein solcher organisiert werden. Der Sonderflug stellt eine Ultima-Ratio-Massnahme dar, die in jeder Hinsicht einer Rückkehr auf dem Seeweg vorzuziehen ist. Kosten und Einsatzdauer eines Sonderfluges bringen für die kantonalen Polizeiteams viele Herausforderungen mit sich.</span></p></div>
  • <p>Der Bundesrat hat wie folgt Stellung genommen: «Die Schweiz führt seit 2023 Sonderflüge nach Algerien durch», somit stellt sich die Frage der maritimen Rückführungen nicht.<br>- Wie viele Sonderflüge wurden im Jahr 2024 organisiert?<br>- Mit wie vielen Personen?<br>- Wie viele Straftäter wurden mittels Sonderflüge in 2024 ausgeschafft?<br>- Wenn Algerien die Sonderflüge blockiert, wie zwischen 2006 und 2023, sollte die Schweiz dann nicht über eine Alternative verfügen, wie z. B. die maritimen Rückführungen?</p>
  • Rückführungen nach Algerien mit Sonderflügen und keine Rückführung auf dem Seeweg
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Zusammenarbeit mit Algerien im Rückkehrbereich kann als sehr gut bezeichnet werden. Auch die Rückführung renitenter Personen mittels Linien- und Sonderflüge funktioniert. Im Jahr 2023 organisierte die Schweiz die Rückkehr von 474 Personen, von denen 124 zwangsweise zurückgeführt wurden. In diesem Zeitraum wurden zwei Sonderflüge durchgeführt. In keinem anderen Jahr wurden mehr Rückführungen nach Algerien durchgeführt als 2023. Bis zum 31. August 2024 hat die Schweiz die Rückkehr von 287 Algeriern organisiert, von denen 89 zwangsweise zurückgeführt wurden. 2024 fand bisher kein Sonderflug statt. Bei Bedarf kann ein solcher organisiert werden. Der Sonderflug stellt eine Ultima-Ratio-Massnahme dar, die in jeder Hinsicht einer Rückkehr auf dem Seeweg vorzuziehen ist. Kosten und Einsatzdauer eines Sonderfluges bringen für die kantonalen Polizeiteams viele Herausforderungen mit sich.</span></p></div>
    • <p>Der Bundesrat hat wie folgt Stellung genommen: «Die Schweiz führt seit 2023 Sonderflüge nach Algerien durch», somit stellt sich die Frage der maritimen Rückführungen nicht.<br>- Wie viele Sonderflüge wurden im Jahr 2024 organisiert?<br>- Mit wie vielen Personen?<br>- Wie viele Straftäter wurden mittels Sonderflüge in 2024 ausgeschafft?<br>- Wenn Algerien die Sonderflüge blockiert, wie zwischen 2006 und 2023, sollte die Schweiz dann nicht über eine Alternative verfügen, wie z. B. die maritimen Rückführungen?</p>
    • Rückführungen nach Algerien mit Sonderflügen und keine Rückführung auf dem Seeweg

Back to List