Ausreisepflichtige Personen: Herkunft, Anzahl, staatliche Leistungen und Rückführungen nach Dublin III-Abkommen

ShortId
24.7703
Id
20247703
Updated
23.09.2024 16:29
Language
de
Title
Ausreisepflichtige Personen: Herkunft, Anzahl, staatliche Leistungen und Rückführungen nach Dublin III-Abkommen
AdditionalIndexing
2811;08;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Per 31.08.2024 befanden sich 3'577 ausreisepflichtige Personen aus dem Asylbereich noch in der Schweiz. Die fünf wichtigsten Herkunftsstaaten sind mit 492 Personen Algerien, mit 348 Personen die Türkei, mit 254 Personen der Irak, mit 251 Personen Eritrea und mit 239 Personen der Iran. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Ausländerrechtliche Wegweisungen fallen in die kantonale Kompetenz. Das SEM verfügt über keine Statistik zum Aufenthalt von ausreisepflichtigen Personen aus diesem Bereich.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Was die ausreisepflichtigen Personen aus dem Asylbereich betrifft, richtet der Bund den Kantonen pro rechtskräftigen negativen Asyl- oder Nichteintretensentscheid eine einmalige Pauschale für die Deckung allfälliger Nothilfekosten der betroffenen Personen aus. Die Pauschale für Personen nach einem Dublinverfahren beträgt 679 Franken, für Personen nach einem beschleunigten Verfahren 4085 Franken und für Personen nach einem erweiterten Verfahren 9916 Franken. Da für die Bemessung und Ausrichtung der Nothilfe die Kantone zuständig sind, ist dem Bundesrat die Höhe der monatlich effektiv ausgerichteten Leistungen an die Nothilfebeziehenden nicht bekannt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es liegt keine statistische Auswertung vor zu den Personen, die sich aktuell in der Schweiz aufhalten, obschon sie aufgrund des Dublin III-Abkommens in ein anderes Land hätten überstellt werden müssen.</span></p></div>
  • <p>- Wie viele in der Schweiz lebende Personen (bitte nach Anzahl und den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten unterscheiden) sind zum aktuellen Zeitpunkt ausreisepflichtig, und wie hoch ist die Summe der ausgezahlten staatlichen Leistungen pro Monat, die diese Menschen bekommen (bitte &nbsp;einzelne Leistungen aufschlüsseln)?<br>- Wie viele Personen halten sich aktuell in der Schweiz auf, obwohl sie aufgrund des Dublin III-Abkommens in ein anderes Land hätten überstellt werden müssen? Welche Länder sind dies?</p>
  • Ausreisepflichtige Personen: Herkunft, Anzahl, staatliche Leistungen und Rückführungen nach Dublin III-Abkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Per 31.08.2024 befanden sich 3'577 ausreisepflichtige Personen aus dem Asylbereich noch in der Schweiz. Die fünf wichtigsten Herkunftsstaaten sind mit 492 Personen Algerien, mit 348 Personen die Türkei, mit 254 Personen der Irak, mit 251 Personen Eritrea und mit 239 Personen der Iran. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Ausländerrechtliche Wegweisungen fallen in die kantonale Kompetenz. Das SEM verfügt über keine Statistik zum Aufenthalt von ausreisepflichtigen Personen aus diesem Bereich.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Was die ausreisepflichtigen Personen aus dem Asylbereich betrifft, richtet der Bund den Kantonen pro rechtskräftigen negativen Asyl- oder Nichteintretensentscheid eine einmalige Pauschale für die Deckung allfälliger Nothilfekosten der betroffenen Personen aus. Die Pauschale für Personen nach einem Dublinverfahren beträgt 679 Franken, für Personen nach einem beschleunigten Verfahren 4085 Franken und für Personen nach einem erweiterten Verfahren 9916 Franken. Da für die Bemessung und Ausrichtung der Nothilfe die Kantone zuständig sind, ist dem Bundesrat die Höhe der monatlich effektiv ausgerichteten Leistungen an die Nothilfebeziehenden nicht bekannt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es liegt keine statistische Auswertung vor zu den Personen, die sich aktuell in der Schweiz aufhalten, obschon sie aufgrund des Dublin III-Abkommens in ein anderes Land hätten überstellt werden müssen.</span></p></div>
    • <p>- Wie viele in der Schweiz lebende Personen (bitte nach Anzahl und den fünf wichtigsten Herkunftsstaaten unterscheiden) sind zum aktuellen Zeitpunkt ausreisepflichtig, und wie hoch ist die Summe der ausgezahlten staatlichen Leistungen pro Monat, die diese Menschen bekommen (bitte &nbsp;einzelne Leistungen aufschlüsseln)?<br>- Wie viele Personen halten sich aktuell in der Schweiz auf, obwohl sie aufgrund des Dublin III-Abkommens in ein anderes Land hätten überstellt werden müssen? Welche Länder sind dies?</p>
    • Ausreisepflichtige Personen: Herkunft, Anzahl, staatliche Leistungen und Rückführungen nach Dublin III-Abkommen

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